| Stadt Alzenau | NEP

Sehr geehrte Damen und Herren,

zu dem ersten Entwurf des Netzentwicklungsplans 2037/2045 (2025) nehmen wir wie folgt Stellung:
Das Projekt P500 „Netzverstärkung und -ausbau im Abschnitt Somborn –Aschaffenburg –Urberach“ wird als durchaus sinnvoll und erforderlich erachtet. Der im Rahmen dieses Projekts vorgesehene Bau eines neuen Umspannwerks (UW) für horizontale und vertikale Punktmaßnahmen am Kreuzungspunkt Somborn/Albstadt (Maßnahmen-Nrn. M 722 SA1 und M 722 TR1) wird jedoch abgelehnt, da die Notwendigkeit dieser Maßnahme nicht schlüssig dargelegt ist. Vor einer Weiterverfolgung ist zu klären, ob nicht durch eine andere Netzkonzeption und Nutzung von bestehenden Umspannwerken und dem Ausbau vorhandener Infrastruktur, insbesondere am und zum Knoten Großkrotzenburg, zahlreiche Funktionen des geplanten UW Somborn/Albstadt anderweitig abgebildet werden können und somit ein UW-Neubau in Freigericht/Alzenau entbehrlich wird.
Bevor diese Planung zum Bau eines Umspannwerks in Somborn/Albstadt weiter vorangetrieben wird, ist es unbedingt notwendig, dass diese Möglichkeiten (z.B. der Erweiterung und Neubaus des UWs Großkrotzenburg, Erweiterung UW Aschaffenburg, der Umbeseilung/Zubau der Bestandsstrecke Alzenau-Großkrotzenburg, der reinen Durchschleifung am Knotenpunkt Somborn/Albstadt) intensiv als Alternativlösungen betrachtet und abgeprüft werden.
Sollte nach intensiver Alternativenprüfung und Reduktion der Funktionen unter Nutzung von GIS-Technik am Kreuzungspunkt Somborn/Albstadt auf das Allernotwendigste weiterhin ein Neubau eines UW notwendig sein, so kommen aus Sicht der Stadt Alzenau allenfalls Bereiche westlich der bestehenden Leitungstrasse als Standort in Frage.
Einem Standort östlich der Trasse stehen umfangreiche öffentliche Belange entgegen. Abgesehen von den extremen Beeinträchtigungen bzw. irreparablen Schäden in den Bereichen Natur- und Landschaftsschutz wären auch der Verlust hochwertiger Flächen für die Landwirtschaft sowie der Verlust des Erholungswertes der Landschaft für die Bewohner der Stadtteile Albstadt und Michelbach die Folge. Die Platzierung eines Umspannwerkes mit einer angedachten Größe von ca. 20 ha in unmittelbarer Nachbarschaft zur bestehenden Ortslage mit Wohnbebauung und Kindertageseinrichtung ist daher keinesfalls hinnehmbar.
Soweit ein unabweisbarer Bedarf für ein UW im Suchraum Somborn/Albstadt für die betroffenen Kommunen nicht schlüssig und nachvollziehbar dargelegt wird, ist von der oben aufgeführten Maßnahme zwingend abzusehen. Diese ist aus der Planung zu nehmen und der Entwurf des Netzentwicklungsplans ist entsprechend anzupassen.
Mit freundlichen Grüßen
Stadt Alzenau
Stephan Noll
Erster Bürgermeister