| Gemeinde Ebersdorf b. Coburg | NEP
Stellungnahme der Gemeinde Ebersdorf b. Coburg
zur Konsultation des ersten Entwurfs des Netzentwicklungsplans Strom 2037/2045 (2025)
Absender / Ansprechpartner
Gemeinde Ebersdorf b. Coburg
Erster Bürgermeister Bernd Reisenweber
Datum: 12.01.2026
Die Gemeinde Ebersdorf b. Coburg stimmt der Veröffentlichung dieser Stellungnahme zu.
1. Gegenstand der Stellungnahme
Wir nehmen Stellung zu folgenden im ersten Entwurf des Netzentwicklungsplans Strom 2037/2045 (2025) vorgesehenen Maßnahmen:
Projekt P540
Maßnahme M1000: Vieselbach – Altenfeld – Suchraum Schalkau – Landesgrenze Thüringen/Bayern (Mast 77)
Maßnahme M1001: Landesgrenze Thüringen/Bayern (Mast 77) – Suchraum Münnerstadt – Suchraum Etlingshausen – Grafenrheinfeld
Projekt P342
Maßnahme M1019SA1: Suchraum Weidhausen bei Coburg – 380-kV-AC-Schaltanlage
Maßnahme M1019TR1: Suchraum Weidhausen bei Coburg – 380/110-kV-Transformator (4x)
Wir erkennen die Bedeutung einer leistungsfähigen und zukunftssicheren Stromnetzinfrastruktur für das Gelingen der Energiewende an. Zugleich sehen wir in den genannten Maßnahmen erhebliche raumordnerische, ökologische, wirtschaftliche und gesellschaftliche Konflikte.
2. Projekt P540 – Stromtrasse
2.1 Bewertung
Wir lehnen die Maßnahme P540 in der vorliegenden Ausgestaltung ab.
2.2 Zentrale Kritikpunkte
Unzureichend dimensionierter Untersuchungskorridor
Der derzeitige Untersuchungskorridor der P540 ist weiterhin zu eng gefasst. Bereits mehrfach wurde gegenüber der Bundesnetzagentur darauf hingewiesen, dass eine Erweiterung des Korridors westlich des Netzknotenpunkts Altenfeld (Ilm-Kreis) erforderlich ist. Diese Erweiterung wurde im vorliegenden Entwurf erneut nicht berücksichtigt (vgl. Abbildung 1).
Raum- und Umweltkonflikte im Landkreis Coburg
Der aktuelle Korridor durchschneidet den nordwestlichen Landkreis Coburg und betrifft in erheblichem Umfang:
FFH-Gebiete, Vogelschutzgebiete (SPA) und Naturschutzgebiete,
Wiesenbrütergebiete mit national bedeutsamen Arten (u. a. Kiebitz, Bekassine, Braunkehlchen),
Dichtezentren des Rotmilans als nationale Verantwortungsart.
Die Errichtung einer weiteren Höchstspannungsleitung würde zu irreversiblen Zerschneidungswirkungen, Habitatverlusten und erheblichen Beeinträchtigungen der Biotopvernetzung führen.
Naturschutzgroßprojekt „Grünes Band“
Die geplante Trassenführung verläuft durch das Fördergebiet des Naturschutzgroßprojekts des Bundes „Grünes Band Rodachtal – Lange Berge – Steinachtal“. Dieses Gebiet besitzt gesamtstaatlich repräsentative Bedeutung. Eine Querung widerspricht den Projektzielen sowie den Verpflichtungen aus dem Zuwendungsbescheid des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz vom 29.04.2016.
Das Grüne Band Thüringen ist seit 2018 Nationales Naturmonument und seit 2024 Bestandteil der deutschen Vorschlagsliste für ein UNESCO-Welterbe.
Konflikt mit Klimaschutz und Windenergie
Der Trassenkorridor verläuft durch eines der wenigen besonders windhöffigen Gebiete im Landkreis Coburg. Dies widerspricht dem überragenden öffentlichen Interesse am Ausbau erneuerbarer Energien gemäß § 2 EEG 2023 sowie den Zielsetzungen des Windenergieflächenbedarfsgesetzes (WindBG). Bereits konkret geplante Windenergieprojekte mit einer Gesamtleistung von rund 70 MW würden durch die Trasse erheblich beeinträchtigt.
Landschaftsbild, Tourismus und Gesundheit
Betroffen sind landschaftlich und touristisch hochwertige Räume, darunter:
die Kurorte Bad Rodach und Bad Colberg,
historisch bedeutsame Sichtachsen (u. a. Veste Coburg, Veste Heldburg),
großräumige Erholungslandschaften mit hoher Bedeutung für Gesundheit und Naherholung.
2.3 Forderung
Wir fordern eine Erweiterung des Untersuchungskorridors, insbesondere westlich von Altenfeld, um raumverträglichere Trassenalternativen sachgerecht prüfen zu können.
3. Projekt P342 – Umspannwerk Weidhausen bei Coburg
3.1 Bewertung
Wir lehnen die Maßnahmen M1019SA1 und M1019TR1 in der vorliegenden Form ab.
3.2 Zentrale Kritikpunkte
Fehlender nachvollziehbarer Bedarfsnachweis
Ein belastbarer regionaler Bedarfsnachweis für die Errichtung einer zusätzlichen 380-kV-Schaltanlage im Landkreis Coburg liegt nicht vor. Netzberechnungen, Lastflussanalysen oder regionalisierte Einspeise- und Verbrauchsprognosen wurden bislang nicht transparent dargelegt.
Erheblicher Flächenverbrauch und wirtschaftliche Einschränkungen
Der angenommene Flächenbedarf von rund 30 ha stellt einen gravierenden Eingriff in einen wirtschaftlich hochrelevanten Entwicklungsraum dar. Der Suchraum liegt entlang der Bundesstraße B 303, einer zentralen Entwicklungsachse für Industrie und Gewerbe im östlichen Landkreis Coburg. Die dauerhafte Flächenbindung würde die wirtschaftliche Entwicklung des Landkreises nachhaltig und irreversibel einschränken.
Keine regionale Wertschöpfung
Ein Umspannwerk erzeugt selbst keine nennenswerte regionale Wertschöpfung oder Beschäftigung. Die negativen raumordnerischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Auswirkungen verbleiben vollständig vor Ort, während der Nutzen überwiegend überregional wirkt.
Vorbelastung des Landkreises Coburg
Der Landkreis Coburg ist bereits erheblich durch bestehende Verkehrs- und Energieinfrastruktur (A 73, ICE-Neubaustrecke, bestehende 380-kV-Leitung) vorbelastet. Ein weiteres großflächiges Netzinfrastrukturvorhaben stellt eine nicht mehr zumutbare zusätzliche Belastung dar.
Naturschutz- und Artenschutzbelange
Der Suchraum umfasst zahlreiche FFH-, SPA- und Naturschutzgebiete sowie flächige Naturdenkmäler. Besonders hervorzuheben sind aktuelle Nachweise des Rebhuhns aus dem Projekt „Rebhuhn retten – Vielfalt fördern“. Die Errichtung eines Umspannwerks würde zu erheblichen Beeinträchtigungen streng geschützter Arten und Lebensräume führen.
3.3 Forderung
Vor einer weiteren planerischen Verfestigung sind ein nachvollziehbarer Bedarfsnachweis, eine ernsthafte, ergebnisoffene Alternativenprüfung – einschließlich Standortalternativen außerhalb des Landkreises Coburg – sowie die Prüfung von Ausbaulösungen an bestehenden Netzknoten zwingend erforderlich.
4. Gesamtbewertung und Erwartung an das weitere Vorgehen
Wir kommen zu dem Ergebnis, dass sowohl die Stromtrasse P540 als auch das Umspannwerk P342 in der vorliegenden Form nicht raumverträglich sind.
Solange die Notwendigkeit der Maßnahmen nicht transparent belegt, Alternativen nicht ernsthaft geprüft und die bestehenden regionalen Vorbelastungen nicht angemessen berücksichtigt werden, können wir die genannten Maßnahmen nicht mittragen.
Wir erwarten, dass unsere vorgebrachten Argumente im weiteren Verfahren berücksichtigt werden.
zur Konsultation des ersten Entwurfs des Netzentwicklungsplans Strom 2037/2045 (2025)
Absender / Ansprechpartner
Gemeinde Ebersdorf b. Coburg
Erster Bürgermeister Bernd Reisenweber
Datum: 12.01.2026
Die Gemeinde Ebersdorf b. Coburg stimmt der Veröffentlichung dieser Stellungnahme zu.
1. Gegenstand der Stellungnahme
Wir nehmen Stellung zu folgenden im ersten Entwurf des Netzentwicklungsplans Strom 2037/2045 (2025) vorgesehenen Maßnahmen:
Projekt P540
Maßnahme M1000: Vieselbach – Altenfeld – Suchraum Schalkau – Landesgrenze Thüringen/Bayern (Mast 77)
Maßnahme M1001: Landesgrenze Thüringen/Bayern (Mast 77) – Suchraum Münnerstadt – Suchraum Etlingshausen – Grafenrheinfeld
Projekt P342
Maßnahme M1019SA1: Suchraum Weidhausen bei Coburg – 380-kV-AC-Schaltanlage
Maßnahme M1019TR1: Suchraum Weidhausen bei Coburg – 380/110-kV-Transformator (4x)
Wir erkennen die Bedeutung einer leistungsfähigen und zukunftssicheren Stromnetzinfrastruktur für das Gelingen der Energiewende an. Zugleich sehen wir in den genannten Maßnahmen erhebliche raumordnerische, ökologische, wirtschaftliche und gesellschaftliche Konflikte.
2. Projekt P540 – Stromtrasse
2.1 Bewertung
Wir lehnen die Maßnahme P540 in der vorliegenden Ausgestaltung ab.
2.2 Zentrale Kritikpunkte
Unzureichend dimensionierter Untersuchungskorridor
Der derzeitige Untersuchungskorridor der P540 ist weiterhin zu eng gefasst. Bereits mehrfach wurde gegenüber der Bundesnetzagentur darauf hingewiesen, dass eine Erweiterung des Korridors westlich des Netzknotenpunkts Altenfeld (Ilm-Kreis) erforderlich ist. Diese Erweiterung wurde im vorliegenden Entwurf erneut nicht berücksichtigt (vgl. Abbildung 1).
Raum- und Umweltkonflikte im Landkreis Coburg
Der aktuelle Korridor durchschneidet den nordwestlichen Landkreis Coburg und betrifft in erheblichem Umfang:
FFH-Gebiete, Vogelschutzgebiete (SPA) und Naturschutzgebiete,
Wiesenbrütergebiete mit national bedeutsamen Arten (u. a. Kiebitz, Bekassine, Braunkehlchen),
Dichtezentren des Rotmilans als nationale Verantwortungsart.
Die Errichtung einer weiteren Höchstspannungsleitung würde zu irreversiblen Zerschneidungswirkungen, Habitatverlusten und erheblichen Beeinträchtigungen der Biotopvernetzung führen.
Naturschutzgroßprojekt „Grünes Band“
Die geplante Trassenführung verläuft durch das Fördergebiet des Naturschutzgroßprojekts des Bundes „Grünes Band Rodachtal – Lange Berge – Steinachtal“. Dieses Gebiet besitzt gesamtstaatlich repräsentative Bedeutung. Eine Querung widerspricht den Projektzielen sowie den Verpflichtungen aus dem Zuwendungsbescheid des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz vom 29.04.2016.
Das Grüne Band Thüringen ist seit 2018 Nationales Naturmonument und seit 2024 Bestandteil der deutschen Vorschlagsliste für ein UNESCO-Welterbe.
Konflikt mit Klimaschutz und Windenergie
Der Trassenkorridor verläuft durch eines der wenigen besonders windhöffigen Gebiete im Landkreis Coburg. Dies widerspricht dem überragenden öffentlichen Interesse am Ausbau erneuerbarer Energien gemäß § 2 EEG 2023 sowie den Zielsetzungen des Windenergieflächenbedarfsgesetzes (WindBG). Bereits konkret geplante Windenergieprojekte mit einer Gesamtleistung von rund 70 MW würden durch die Trasse erheblich beeinträchtigt.
Landschaftsbild, Tourismus und Gesundheit
Betroffen sind landschaftlich und touristisch hochwertige Räume, darunter:
die Kurorte Bad Rodach und Bad Colberg,
historisch bedeutsame Sichtachsen (u. a. Veste Coburg, Veste Heldburg),
großräumige Erholungslandschaften mit hoher Bedeutung für Gesundheit und Naherholung.
2.3 Forderung
Wir fordern eine Erweiterung des Untersuchungskorridors, insbesondere westlich von Altenfeld, um raumverträglichere Trassenalternativen sachgerecht prüfen zu können.
3. Projekt P342 – Umspannwerk Weidhausen bei Coburg
3.1 Bewertung
Wir lehnen die Maßnahmen M1019SA1 und M1019TR1 in der vorliegenden Form ab.
3.2 Zentrale Kritikpunkte
Fehlender nachvollziehbarer Bedarfsnachweis
Ein belastbarer regionaler Bedarfsnachweis für die Errichtung einer zusätzlichen 380-kV-Schaltanlage im Landkreis Coburg liegt nicht vor. Netzberechnungen, Lastflussanalysen oder regionalisierte Einspeise- und Verbrauchsprognosen wurden bislang nicht transparent dargelegt.
Erheblicher Flächenverbrauch und wirtschaftliche Einschränkungen
Der angenommene Flächenbedarf von rund 30 ha stellt einen gravierenden Eingriff in einen wirtschaftlich hochrelevanten Entwicklungsraum dar. Der Suchraum liegt entlang der Bundesstraße B 303, einer zentralen Entwicklungsachse für Industrie und Gewerbe im östlichen Landkreis Coburg. Die dauerhafte Flächenbindung würde die wirtschaftliche Entwicklung des Landkreises nachhaltig und irreversibel einschränken.
Keine regionale Wertschöpfung
Ein Umspannwerk erzeugt selbst keine nennenswerte regionale Wertschöpfung oder Beschäftigung. Die negativen raumordnerischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Auswirkungen verbleiben vollständig vor Ort, während der Nutzen überwiegend überregional wirkt.
Vorbelastung des Landkreises Coburg
Der Landkreis Coburg ist bereits erheblich durch bestehende Verkehrs- und Energieinfrastruktur (A 73, ICE-Neubaustrecke, bestehende 380-kV-Leitung) vorbelastet. Ein weiteres großflächiges Netzinfrastrukturvorhaben stellt eine nicht mehr zumutbare zusätzliche Belastung dar.
Naturschutz- und Artenschutzbelange
Der Suchraum umfasst zahlreiche FFH-, SPA- und Naturschutzgebiete sowie flächige Naturdenkmäler. Besonders hervorzuheben sind aktuelle Nachweise des Rebhuhns aus dem Projekt „Rebhuhn retten – Vielfalt fördern“. Die Errichtung eines Umspannwerks würde zu erheblichen Beeinträchtigungen streng geschützter Arten und Lebensräume führen.
3.3 Forderung
Vor einer weiteren planerischen Verfestigung sind ein nachvollziehbarer Bedarfsnachweis, eine ernsthafte, ergebnisoffene Alternativenprüfung – einschließlich Standortalternativen außerhalb des Landkreises Coburg – sowie die Prüfung von Ausbaulösungen an bestehenden Netzknoten zwingend erforderlich.
4. Gesamtbewertung und Erwartung an das weitere Vorgehen
Wir kommen zu dem Ergebnis, dass sowohl die Stromtrasse P540 als auch das Umspannwerk P342 in der vorliegenden Form nicht raumverträglich sind.
Solange die Notwendigkeit der Maßnahmen nicht transparent belegt, Alternativen nicht ernsthaft geprüft und die bestehenden regionalen Vorbelastungen nicht angemessen berücksichtigt werden, können wir die genannten Maßnahmen nicht mittragen.
Wir erwarten, dass unsere vorgebrachten Argumente im weiteren Verfahren berücksichtigt werden.