| Kreisstadt Eschwege | NEP
Stellungnahme der Kreisstadt Eschwege im Konsultationsverfahren zum Netzentwicklungsplan (NEP) 2037/2045 (2025) 1. Entwurf
Sehr geehrte Damen und Herren,
zum 1. Entwurf des Netzentwicklungsplans erfolgt seitens der Kreisstadt Eschwege folgende Stellungnahme.
Die Kreisstadt Eschwege unterstützt die Energiewende und erkennt die Notwendigkeit einer damit korrespondierenden Anpassung des Übertragungsnetzes dem Grunde nach an. Bei der Planung ist jedoch sicherzustellen, dass Wirtschaftlichkeits- und Beschleunigungsbestrebungen nicht dazu führen, dass die Belange der betroffenen Kommunen im Ergebnis unberücksichtigt bleiben.
Kommunen haben im Allgemeinen nur Lasten von der Durchleitung, denen bislang keinerlei korrespondierende Vorteile gegenüberstehen. Die Gemeinden sehen sich beim Anschluss großer EE-Ausbauvorhaben vielfach zwischen Verteil- und Übertragungsnetzbetreibern hin- und hergeschoben. Auch das AC-Übertragungsnetz sollte für große Anschlussbegehren geöffnet werden. Hierzu bedarf es Erläuterungen im Netzentwicklungsplan. Im aktuellen NEP-Entwurf ist die Schnittstelle zwischen Übertragungs- und Verteilnetzbetreibern nicht oder nur unzureichend beschrieben. Eine integrierte Gesamtplanung von Übertragungs- und Verteilnetz inklusive der dezentralen Stromsammlung aus erneuerbaren Quellen wie Photovoltaik und Windanlagen befindet sich offenbar erst in der Entstehung.
Die neuen Vorhaben DC42 (SüdWestlink von Schleswig-Holstein nach Baden-Württemberg) sowie DC42plus (von Schleswig-Holstein nach Bayern auf weitgehend gemeinsamer Stammstrecke) werden im Entwurf 2025 als robust/erforderlich beschrieben.
Im Projektsteckbrief für die beiden Parallelvorhaben DC 42 und DC42plus wird der Bedarf zwar als robust bestätigt. Dabei ist aber zu berücksichtigen, dass die Wirtschaftlichkeit der Vorhaben nur unter der Prämisse einer Errichtung als Freileitung beurteilt wird. Die Übertragungsnetzbetreiber weichen dafür vom rechtlich vorgeschriebenen Erdkabelvorrang ab, gestützt auf politische Signale des Koalitionsvertrages.
DC 42 und DC42plus durchlaufen auf gesamter Strecke Regionen, in denen sich bereits vor über 10 Jahren Bürgerinitiativen gegen den Suedlink etablierten, welche allein durch das Versprechen einer Erdkabelverlegung befriedet werden konnten. Nun sehen sich diese Initiativen nicht nur mit einer Erdkabel-Doppeltrasse, sondern mit einer zusätzlichen, 700 km langen, Freileitungs-Doppeltrasse konfrontiert. Einschränkungen der räumlichen Entwicklung und Nutzungsrestriktionen sowie gesundheitliche Risiken und Landschaftsbildbeeinträchtigungen durch die HGÜ-Freileitungstechnologie - all dies wird erneut debattiert werden.
Der gesetzlich angeordnete Vorrang für die Erdverkabelung neuer HGÜ-Leitungen muss erhalten bleiben. Vor diesem Hintergrund lehnen wir eine Realisierung der Vorhaben DC42 und DC42plus als Freileitung ausdrücklich ab. Stattdessen ist zu fordern, dass im Zuge der Erarbeitung des 2. NEP Entwurfs geprüft wird, ob sich die Vorhaben DC42 und DC42plus auch dann als volkswirtschaftlich effizient darstellen würden, wenn sie den aktuellen gesetzlichen Anforderungen entsprechend als Erdkabel errichtet und betrieben werden.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Heinrichs
Geschäftsbereichsleiter
Stadtentwicklung und Bauen
Sehr geehrte Damen und Herren,
zum 1. Entwurf des Netzentwicklungsplans erfolgt seitens der Kreisstadt Eschwege folgende Stellungnahme.
Die Kreisstadt Eschwege unterstützt die Energiewende und erkennt die Notwendigkeit einer damit korrespondierenden Anpassung des Übertragungsnetzes dem Grunde nach an. Bei der Planung ist jedoch sicherzustellen, dass Wirtschaftlichkeits- und Beschleunigungsbestrebungen nicht dazu führen, dass die Belange der betroffenen Kommunen im Ergebnis unberücksichtigt bleiben.
Kommunen haben im Allgemeinen nur Lasten von der Durchleitung, denen bislang keinerlei korrespondierende Vorteile gegenüberstehen. Die Gemeinden sehen sich beim Anschluss großer EE-Ausbauvorhaben vielfach zwischen Verteil- und Übertragungsnetzbetreibern hin- und hergeschoben. Auch das AC-Übertragungsnetz sollte für große Anschlussbegehren geöffnet werden. Hierzu bedarf es Erläuterungen im Netzentwicklungsplan. Im aktuellen NEP-Entwurf ist die Schnittstelle zwischen Übertragungs- und Verteilnetzbetreibern nicht oder nur unzureichend beschrieben. Eine integrierte Gesamtplanung von Übertragungs- und Verteilnetz inklusive der dezentralen Stromsammlung aus erneuerbaren Quellen wie Photovoltaik und Windanlagen befindet sich offenbar erst in der Entstehung.
Die neuen Vorhaben DC42 (SüdWestlink von Schleswig-Holstein nach Baden-Württemberg) sowie DC42plus (von Schleswig-Holstein nach Bayern auf weitgehend gemeinsamer Stammstrecke) werden im Entwurf 2025 als robust/erforderlich beschrieben.
Im Projektsteckbrief für die beiden Parallelvorhaben DC 42 und DC42plus wird der Bedarf zwar als robust bestätigt. Dabei ist aber zu berücksichtigen, dass die Wirtschaftlichkeit der Vorhaben nur unter der Prämisse einer Errichtung als Freileitung beurteilt wird. Die Übertragungsnetzbetreiber weichen dafür vom rechtlich vorgeschriebenen Erdkabelvorrang ab, gestützt auf politische Signale des Koalitionsvertrages.
DC 42 und DC42plus durchlaufen auf gesamter Strecke Regionen, in denen sich bereits vor über 10 Jahren Bürgerinitiativen gegen den Suedlink etablierten, welche allein durch das Versprechen einer Erdkabelverlegung befriedet werden konnten. Nun sehen sich diese Initiativen nicht nur mit einer Erdkabel-Doppeltrasse, sondern mit einer zusätzlichen, 700 km langen, Freileitungs-Doppeltrasse konfrontiert. Einschränkungen der räumlichen Entwicklung und Nutzungsrestriktionen sowie gesundheitliche Risiken und Landschaftsbildbeeinträchtigungen durch die HGÜ-Freileitungstechnologie - all dies wird erneut debattiert werden.
Der gesetzlich angeordnete Vorrang für die Erdverkabelung neuer HGÜ-Leitungen muss erhalten bleiben. Vor diesem Hintergrund lehnen wir eine Realisierung der Vorhaben DC42 und DC42plus als Freileitung ausdrücklich ab. Stattdessen ist zu fordern, dass im Zuge der Erarbeitung des 2. NEP Entwurfs geprüft wird, ob sich die Vorhaben DC42 und DC42plus auch dann als volkswirtschaftlich effizient darstellen würden, wenn sie den aktuellen gesetzlichen Anforderungen entsprechend als Erdkabel errichtet und betrieben werden.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Heinrichs
Geschäftsbereichsleiter
Stadtentwicklung und Bauen