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Stellungnahme zum Netzentwicklungsplan Strom 2037/2045 (2025), 1. Entwurf

Sehr geehrte Damen und Herren,
die Stadt Leonberg nimmt zum vorgelegten Netzentwicklungsplan Strom 2035/2045, Version 2025 Stellung.
Die Kommune Leonberg erkennt die Bedeutung des NEP für eine sichere Energieversorgung an. Zugleich weist sie auf die Erforderlichkeit hin, kommunale Belange frühzeitig und angemessen zu berücksichtigen. Aus kommunaler Sicht ist sicherzustellen, dass insbesondere die Interessen der örtlichen Bevölkerung, der kommunalen Entwicklungsziele sowie der Belange von Umwelt und Landschaft im weiteren Planungsprozess hinreichend Beachtung finden.
Im zur Konsultation vorgelegten NEP wird abweichend von den bisherigen Planungen, die DC-42-Verbindung als Erdkabel auszuführen, nunmehr die Präferenz der Übertragungsnetzbetreiber für eine Freileitung dargestellt. Es ist davon auszugehen, dass diese geänderte technische Ausrichtung eine Trassenführung nach sich zieht, die für die Stadt Leonberg mit erheblich weitergehenden Auswirkungen verbunden wäre.

Örtliche Ausgangssituation
Die Stadt weist darauf hin, dass im Gemeindegebiet bereits erhebliche Vorbelastungen durch bestehende Infrastrukturanlagen (Hochspannungsleitungen, Umspannwerk, Autobahn mit Autobahndreieck sowie Bahnlinie) bestehen. Der hierdurch verursachte hohe Flächenverbrauch wirkt sich in besonderem Maße nachteilig auf die Siedlungsentwicklung, die siedlungsnahen Erholungsfreiräume, den Landschaftszusammenhang, die Landwirtschaft sowie auf Arten und Biotope aus.

Forderung an den NEP
Die Kommune bittet darum, bei der Wahl der Bauweise (Erdkabel/Freileitung) die lokalen Belange angemessen zu berücksichtigen und im Rahmen des weiteren Trassenfindungsverfahrens sowohl die bestehende starke Vorbelastung der Kommune als auch die städtebaulichen Entwicklungsmöglichkeiten einzubeziehen. Weitere Infrastrukturvorhaben sollten nur unter Vermeidung zusätzlicher Belastungen für das Landschaftsbild, die Erholungsfunktion sowie für Arten und Biotope auf der Gemarkung Leonberg realisiert werden.
Die von den ÜNB gewünschte Präferierung der HGÜ Verbindungen als Freileitung ist ebenso wie die Suche nach Flächen für eine 380-kV-AC-Schaltanlage und zwei 380/110-kV-Transformatoren in der stark vorbelasteten, sensiblen und dicht besiedelten Kommune Leonberg mit erheblichen zusätzlichen Eingriffen verbunden und daher besonders begründungsbedürftig.