| Benjamin Thimm | NEP
Stellungnahme Netzentwicklungsplan 2037/2047, Version 2025
Die vorliegenden Planungen zum Netzentwicklungsplan (NEP) basieren nach Einschätzung zahlreicher aktueller Studien auf überhöhten Annahmen zum künftigen Strombedarf. Vor diesem Hintergrund ist eine erneute, transparente Überprüfung des tatsächlichen Kapazitätsbedarfs zwingend erforderlich. Netzprojekte, die sich noch in frühen Planungsstadien befinden, müssen neu bewertet und ihre Notwendigkeit sachlich begründet werden.
Statt eines einseitigen Fokus auf den Ausbau konventioneller 380-kV-Freileitungen sind technologische Alternativen stärker zu berücksichtigen. Dezentrale Erzeugung, großskalige Speicher, intelligente Netzsteuerung sowie verbindliche Instrumente wie die gesetzlich vorgesehene Spitzenlastkappung bieten erhebliche Potenziale, um Netzausbaubedarf zu reduzieren und bestehende Infrastruktur effizienter zu nutzen.
Besondere Aufmerksamkeit ist dem Schutz der Bevölkerung zu widmen. Die gesundheitlichen, immissionsbezogenen und psychosozialen Auswirkungen von Höchstspannungsleitungen in Wohngebieten müssen auf Basis des aktuellen wissenschaftlichen Kenntnisstands bewertet werden. Sollte sich ein geringerer Ausbaubedarf ergeben, ist dem Immissionsschutz konsequent Vorrang einzuräumen. Der Ausbau entlang bestehender Höchstspannungstrassen außerhalb dichter Wohnlagen ist gegenüber der Aufrüstung kleinerer Bestandsleitungen in Siedlungsgebieten zu bevorzugen.
Die Entscheidungsprozesse bei der Trassenwahl müssen deutlich transparenter gestaltet werden. Pauschale Ablehnungen von Alternativen reichen nicht aus; erforderlich sind nachvollziehbare, vergleichende Analysen. Dies gilt auch für die Szenarienentwicklung insgesamt, da Übertragungsnetzbetreiber systembedingt wirtschaftliche Anreize für einen umfangreichen Netzausbau haben. Eine unabhängige wissenschaftliche Überprüfung ist daher unerlässlich.
Ökonomisch ist ein überdimensionierter Netzausbau kritisch zu sehen, da er sowohl Netznutzer als auch öffentliche Haushalte belastet. Investitionen müssen strikt auf ihre Unverzichtbarkeit geprüft werden. Gleichzeitig bieten dezentrale Bürgerenergie- und Speicherlösungen Chancen für höhere Akzeptanz, schnellere Umsetzung und regionale Wertschöpfung.
In der Nähe von Wohnbebauung sind Freileitungen mit erheblichen Nachteilen verbunden – etwa durch Lärm, elektromagnetische Felder, optische Beeinträchtigungen und erhöhte Verwundbarkeit kritischer Infrastruktur. Wo ausreichende Schutzabstände nicht eingehalten werden können, ist die Erdverkabelung aus Gründen des Gesundheits-, Sicherheits- und Vorsorgeprinzips sachlich geboten. Die Mehrkosten dürfen dabei nicht einseitig den Anwohnern aufgebürdet werden.
Darüber hinaus ist der Netzausbau ganzheitlich zu bewerten. Neben technischen Aspekten sind auch der „graue“ CO₂-Fußabdruck der Bauwerke, die Bodenversiegelung, der Verlust von Biodiversität sowie langfristige sozioökonomische und gesundheitliche Folgen zu berücksichtigen. Ein übermäßiger Ausbau riskiert zudem technologische Lock-in-Effekte und spätere Fehlinvestitionen.
Fazit:
Der NEP 2037/2045 sollte grundlegend überprüft und an realistische Bedarfe sowie den Stand moderner Technologien angepasst werden. Erforderlich ist ein Paradigmenwechsel hin zu einem dezentralen, resilienten und technologisch offenen Energiesystem, das Mensch, Umwelt und Wirtschaftlichkeit gleichrangig berücksichtigt. Nur durch Transparenz, faire Abwägung von Alternativen – insbesondere der Erdverkabelung – und die konsequente Nutzung marktreifer Innovationen lässt sich eine nachhaltige und gesellschaftlich akzeptierte Energiewende erreichen.
Die vorliegenden Planungen zum Netzentwicklungsplan (NEP) basieren nach Einschätzung zahlreicher aktueller Studien auf überhöhten Annahmen zum künftigen Strombedarf. Vor diesem Hintergrund ist eine erneute, transparente Überprüfung des tatsächlichen Kapazitätsbedarfs zwingend erforderlich. Netzprojekte, die sich noch in frühen Planungsstadien befinden, müssen neu bewertet und ihre Notwendigkeit sachlich begründet werden.
Statt eines einseitigen Fokus auf den Ausbau konventioneller 380-kV-Freileitungen sind technologische Alternativen stärker zu berücksichtigen. Dezentrale Erzeugung, großskalige Speicher, intelligente Netzsteuerung sowie verbindliche Instrumente wie die gesetzlich vorgesehene Spitzenlastkappung bieten erhebliche Potenziale, um Netzausbaubedarf zu reduzieren und bestehende Infrastruktur effizienter zu nutzen.
Besondere Aufmerksamkeit ist dem Schutz der Bevölkerung zu widmen. Die gesundheitlichen, immissionsbezogenen und psychosozialen Auswirkungen von Höchstspannungsleitungen in Wohngebieten müssen auf Basis des aktuellen wissenschaftlichen Kenntnisstands bewertet werden. Sollte sich ein geringerer Ausbaubedarf ergeben, ist dem Immissionsschutz konsequent Vorrang einzuräumen. Der Ausbau entlang bestehender Höchstspannungstrassen außerhalb dichter Wohnlagen ist gegenüber der Aufrüstung kleinerer Bestandsleitungen in Siedlungsgebieten zu bevorzugen.
Die Entscheidungsprozesse bei der Trassenwahl müssen deutlich transparenter gestaltet werden. Pauschale Ablehnungen von Alternativen reichen nicht aus; erforderlich sind nachvollziehbare, vergleichende Analysen. Dies gilt auch für die Szenarienentwicklung insgesamt, da Übertragungsnetzbetreiber systembedingt wirtschaftliche Anreize für einen umfangreichen Netzausbau haben. Eine unabhängige wissenschaftliche Überprüfung ist daher unerlässlich.
Ökonomisch ist ein überdimensionierter Netzausbau kritisch zu sehen, da er sowohl Netznutzer als auch öffentliche Haushalte belastet. Investitionen müssen strikt auf ihre Unverzichtbarkeit geprüft werden. Gleichzeitig bieten dezentrale Bürgerenergie- und Speicherlösungen Chancen für höhere Akzeptanz, schnellere Umsetzung und regionale Wertschöpfung.
In der Nähe von Wohnbebauung sind Freileitungen mit erheblichen Nachteilen verbunden – etwa durch Lärm, elektromagnetische Felder, optische Beeinträchtigungen und erhöhte Verwundbarkeit kritischer Infrastruktur. Wo ausreichende Schutzabstände nicht eingehalten werden können, ist die Erdverkabelung aus Gründen des Gesundheits-, Sicherheits- und Vorsorgeprinzips sachlich geboten. Die Mehrkosten dürfen dabei nicht einseitig den Anwohnern aufgebürdet werden.
Darüber hinaus ist der Netzausbau ganzheitlich zu bewerten. Neben technischen Aspekten sind auch der „graue“ CO₂-Fußabdruck der Bauwerke, die Bodenversiegelung, der Verlust von Biodiversität sowie langfristige sozioökonomische und gesundheitliche Folgen zu berücksichtigen. Ein übermäßiger Ausbau riskiert zudem technologische Lock-in-Effekte und spätere Fehlinvestitionen.
Fazit:
Der NEP 2037/2045 sollte grundlegend überprüft und an realistische Bedarfe sowie den Stand moderner Technologien angepasst werden. Erforderlich ist ein Paradigmenwechsel hin zu einem dezentralen, resilienten und technologisch offenen Energiesystem, das Mensch, Umwelt und Wirtschaftlichkeit gleichrangig berücksichtigt. Nur durch Transparenz, faire Abwägung von Alternativen – insbesondere der Erdverkabelung – und die konsequente Nutzung marktreifer Innovationen lässt sich eine nachhaltige und gesellschaftlich akzeptierte Energiewende erreichen.