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Landratsamt Bad Kissingen
Stellungnahme des Landkreises Bad Kissingen im Konsultationsverfahren zum Netzentwicklungsplan Strom 2037
2045 (Version 2025) 1. Entwurf
Sehr geehrte Damen und Herren,
der Landkreis Bad Kissingen engagiert sich im Bündnis Hamelner Erklärung e.V. seit dessen Gründung. Folglich wird vollumfänglich auf die Stellungnahme des Landkreisbündnisses in dieser Angelegenheit vom 12.01.2026 verwiesen.
Hervorgehoben werden darüber hinaus folgende Punkte:
1)
Dem Netzentwicklungsplan liegen ausschließlich netztechnische und wirtschaftliche Erwägungen zugrunde. Dies führt dazu, dass sich insbesondere im Nord-Süd-Verlauf immer wieder die gleichen Trassenräume ergeben, was absehbar zu einer Überlastung bestimmter Räume führt. Deshalb ist bereits mit der Festlegung der Netzverknüpfungspunkte verstärkt auf eine räumliche Entzerrung zu achten.
2)
Für die Gleichstromvorhaben DC 42 und DC 42plus wird in Abkehr vom gesetzlich vorgeschriebenen Erdkabelvorrang eine Ausführung als Freileitung angenommen. Als vom Leitungsbau massiv betroffener Landkreis warnen wir aufgrund unserer langjährigen Erfahrung dringend vor dem damit einhergehenden Akzeptanzverlust in der Bevölkerung. Insbesondere die Themen gesundheitliche Risiken durch die weitgehend unerprobte HGÜ-Freileitungstechnologie und die dadurch befürchteten Wertverluste nahe gelegener Immobilien konnten neben der Landschaftsbildbeeinträchtigung mit der Umsetzung als Erdkabelvorhaben abgeräumt werden. Auf diese Weise konnte in den weit überwiegenden Fällen der anfangs vorhandene massive Widerstand gegen die Leitungsvorhaben ausgeräumt werden. Diesen Hintergrund für den Erdkabelvorrang darf man nicht aus den Augen verlieren!
3)
Im Hinblick auf den erforderlichen Ausbau der erneuerbaren Energien im ländlichen Raum - hier insbesondere der Windenergievorhaben - ist eine integrierte Gesamtplanung von Übertragungs- und Verteilnetz unter besonderer Berücksichtigung der Schaffung von Anschlussmöglichkeiten großer Vorhaben zwingend erforderlich.
Leider wird nicht nur im Landkreis Bad Kissingen zunehmend deutlich, dass es für viele neu ausgewiesene Windenergiegebiete auf lange Sicht wohl keine wirtschaftliche Möglichkeit zur Einspeisung des Windstroms geben wird. Es stellt sich heraus, dass es an der Synchronisierung von Windenergie- und Netzausbau fehlt - obwohl auch die Verteilnetzbetreiber im Verfahren zur Ausweisung der Windenergiegebiete beteiligt wurden.
Hauptproblem ist, dass beim Verteilnetzausbau anders als beim Übertragungsnetzausbau nicht planerische, sondern wirtschaftliche Aspekte im Vordergrund stehen. Folglich werden in den dünn besiedelten ländlichen Räumen keine Investitionen getätigt, weil es hier zu wenig Abnehmer für Strom gibt. Gerade dort - abseits der besiedelten Bereiche oder gar Ballungszentren - können aber in der Praxis Windenergiegebiete ausgewiesen werden - mit entsprechendem Bedarf an Infrastruktur zur Einspeisung des erzeugten Stroms.
Vor diesem Hintergrund fordern wir im Grenzbereich der Landkreise Bad Kissingen und Main-Spessart die Aufnahme eines Einspeisepunktes in die Fulda-Main-Leitung. In diesem abgelegenen und damit netztechnisch bislang nicht erschlossenen Bereich wurden Windenergiegebiete mit Potential für ca. 100 Windenergieanlagen ausgewiesen. Ein wirtschaftlicher Anschluss dieser Anlagen ist hier nur durch die Schaffung einer Einspeisemöglichkeit in die Fulda-Main-Leitung in Form eines Netzkupplers möglich.
Im ländlichen Raum werden viele EE-Projekte auf lange Sicht nicht realisierbar sein, wenn sich die Rahmenbedingungen hinsichtlich des Netzanschlusses nicht verbessern. Dies gilt insbesondere für kommunale Akteure und Bürgergenossenschaften, weil sie die Vorhaltekosten solcher Projekte auf unbestimmte Zeit nicht tragen können. Es steht zu befürchten, dass man deshalb willige Akteure vor Ort zur Umsetzung der Energiewende verliert.
Mit einer Veröffentlichung unseres Konsultationsbeitrags sind wir einverstanden.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Bold
Landrat
Stellungnahme des Landkreises Bad Kissingen im Konsultationsverfahren zum Netzentwicklungsplan Strom 2037
2045 (Version 2025) 1. Entwurf
Sehr geehrte Damen und Herren,
der Landkreis Bad Kissingen engagiert sich im Bündnis Hamelner Erklärung e.V. seit dessen Gründung. Folglich wird vollumfänglich auf die Stellungnahme des Landkreisbündnisses in dieser Angelegenheit vom 12.01.2026 verwiesen.
Hervorgehoben werden darüber hinaus folgende Punkte:
1)
Dem Netzentwicklungsplan liegen ausschließlich netztechnische und wirtschaftliche Erwägungen zugrunde. Dies führt dazu, dass sich insbesondere im Nord-Süd-Verlauf immer wieder die gleichen Trassenräume ergeben, was absehbar zu einer Überlastung bestimmter Räume führt. Deshalb ist bereits mit der Festlegung der Netzverknüpfungspunkte verstärkt auf eine räumliche Entzerrung zu achten.
2)
Für die Gleichstromvorhaben DC 42 und DC 42plus wird in Abkehr vom gesetzlich vorgeschriebenen Erdkabelvorrang eine Ausführung als Freileitung angenommen. Als vom Leitungsbau massiv betroffener Landkreis warnen wir aufgrund unserer langjährigen Erfahrung dringend vor dem damit einhergehenden Akzeptanzverlust in der Bevölkerung. Insbesondere die Themen gesundheitliche Risiken durch die weitgehend unerprobte HGÜ-Freileitungstechnologie und die dadurch befürchteten Wertverluste nahe gelegener Immobilien konnten neben der Landschaftsbildbeeinträchtigung mit der Umsetzung als Erdkabelvorhaben abgeräumt werden. Auf diese Weise konnte in den weit überwiegenden Fällen der anfangs vorhandene massive Widerstand gegen die Leitungsvorhaben ausgeräumt werden. Diesen Hintergrund für den Erdkabelvorrang darf man nicht aus den Augen verlieren!
3)
Im Hinblick auf den erforderlichen Ausbau der erneuerbaren Energien im ländlichen Raum - hier insbesondere der Windenergievorhaben - ist eine integrierte Gesamtplanung von Übertragungs- und Verteilnetz unter besonderer Berücksichtigung der Schaffung von Anschlussmöglichkeiten großer Vorhaben zwingend erforderlich.
Leider wird nicht nur im Landkreis Bad Kissingen zunehmend deutlich, dass es für viele neu ausgewiesene Windenergiegebiete auf lange Sicht wohl keine wirtschaftliche Möglichkeit zur Einspeisung des Windstroms geben wird. Es stellt sich heraus, dass es an der Synchronisierung von Windenergie- und Netzausbau fehlt - obwohl auch die Verteilnetzbetreiber im Verfahren zur Ausweisung der Windenergiegebiete beteiligt wurden.
Hauptproblem ist, dass beim Verteilnetzausbau anders als beim Übertragungsnetzausbau nicht planerische, sondern wirtschaftliche Aspekte im Vordergrund stehen. Folglich werden in den dünn besiedelten ländlichen Räumen keine Investitionen getätigt, weil es hier zu wenig Abnehmer für Strom gibt. Gerade dort - abseits der besiedelten Bereiche oder gar Ballungszentren - können aber in der Praxis Windenergiegebiete ausgewiesen werden - mit entsprechendem Bedarf an Infrastruktur zur Einspeisung des erzeugten Stroms.
Vor diesem Hintergrund fordern wir im Grenzbereich der Landkreise Bad Kissingen und Main-Spessart die Aufnahme eines Einspeisepunktes in die Fulda-Main-Leitung. In diesem abgelegenen und damit netztechnisch bislang nicht erschlossenen Bereich wurden Windenergiegebiete mit Potential für ca. 100 Windenergieanlagen ausgewiesen. Ein wirtschaftlicher Anschluss dieser Anlagen ist hier nur durch die Schaffung einer Einspeisemöglichkeit in die Fulda-Main-Leitung in Form eines Netzkupplers möglich.
Im ländlichen Raum werden viele EE-Projekte auf lange Sicht nicht realisierbar sein, wenn sich die Rahmenbedingungen hinsichtlich des Netzanschlusses nicht verbessern. Dies gilt insbesondere für kommunale Akteure und Bürgergenossenschaften, weil sie die Vorhaltekosten solcher Projekte auf unbestimmte Zeit nicht tragen können. Es steht zu befürchten, dass man deshalb willige Akteure vor Ort zur Umsetzung der Energiewende verliert.
Mit einer Veröffentlichung unseres Konsultationsbeitrags sind wir einverstanden.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Bold
Landrat