| Ullrich Z. | NEP

Meine Stellungnahme zum 1. Entwurf des NEP Strom 2037/2045, Version 2025:

Das Projekt P540 mit den Maßnahmen M 1000 und M 1001 ist abzulehnen.

Begründung:
Das Projekt dient ausschließlich den privatwirtschaftlichen Interessen der Stromnetzbetreiber 50hertz und Tennet zu Lasten der Stromkunden.
Aus dem aktuellen Szenariorahmen lässt sich kein Erfordernis für dieses Projekt ableiten.

Herleitung:
Der 3. Abschnitt der "Thüringer Strombrücke" - auch "Südwest Kuppelleitung", Baurecht ab Januar 2015, abschließende Inbetriebnahme mit anderthalb Jahre Verzug im Sept. 2017 - wurde bis Schalkau mit vier Stromkreisen konzipiert (Statik, Mastauslegung, Flächenbedarf etc) , zwischen Schalkau und Redwitz mit zwei Stromkreise geplant und gebaut.
Gemäß dem NEP 2014 sollten die zwei zusätzlichen Stromkreise von Schalkau nach Grafenrheinfeld weitergeführt werden. Im NEP 2030/Vers.2019 wurden die Alternativen P44 und P44 mod. aufgezeigt und alle Planungen letztendlich als nicht notwendig verworfen.

Dies bedeutet, der bereits getätigte, hohe zusätzliche Invest (Mastauslegung, Statik, Flächenbedarf etc.) für die Option zwei weiterer Stromkreise wird nicht erlöst.
Die Wirtschaftlichkeit verringert sich aufgrund der fehlenden Netzentgelte.
Der aufmerksame Beobachter bemerkt, dass in den der Ablehnung folgenden Netzentwicklungspläne eine Weiterführung der Leitung (mit den zwei optionalen Stromkreisen) in unterschiedlichen Varianten und Projektbezeichnungen angesprochen wird - der offentsichtliche Versuch die Fehlpanung zu kompensieren und die Rendite der Netzbetreiber nachträglich abzusichern.

Anmerkung:
Für den interessierten Bürger ist es äußerst schwierig, einen Vorgang, ein Projekt durch mehrere Varianten von Netzentwicklungspläne zu verfolgen (Absicht?). Nicht nur der Umfang der NEP, auch die sich oft veränderten kryptischen Benennungen für den gleichen Sachverhalt ist ein Problem. Dies trägt nicht unbedingt zur Akzeptanz dieser Ausarbeitungen bei.

Mit einer Veröffentlichung bin ich einverstanden.

Ullrich Z.