| Michael S. | NEP

Sehr geehrte Damen und Herren,
im Rahmen der öffentlichen Konsultation zum ersten Entwurf des Netzentwicklungsplans
Strom 2037/2045 (2025) nehme ich als Privatperson unter ausdrücklichem Bezug auf den
Projektsteckbrief P473 Stellung.

1. Anlass und Betroffenheit
Das Projekt P473 sieht im Suchraum Rettenbach die Neuerrichtung eines 380-kVUmspannwerks vor. In der bisherigen Planung wird hierfür faktisch ein siedlungsnaher
Standort im Bereich Niederachdorf in Betracht gezogen.
Diese Annahme ist angesichts der Größe, Dauerhaftigkeit und Immissionswirkung eines 380-kVUmspannwerks besonders konfliktträchtig und planerisch nicht zwingend.

2. Widerspruch zur eigenen Projektbeschreibung
Der Projektsteckbrief P473 stellt ausdrücklich klar, dass bei der Planung Abweichungen vom
bestehenden Trassenverlauf möglich sind, um Abstände zu Siedlungen zu erhöhen und
Nutzungskonflikte zu reduzieren.
Die gleichzeitige Annahme eines siedlungsnahen Umspannwerksstandorts steht hierzu in einem
offenen planerischen Widerspruch. Wenn die Erhöhung von Siedlungsabständen ein
erkanntes Planungsziel ist, muss dies erst recht für punktförmige Großanlagen wie
Umspannwerke gelten.

3. Unzulässige Vorfestlegung innerhalb eines Suchraums
Der Projektsteckbrief arbeitet bewusst mit einem Suchraum Rettenbach, nicht mit einem
konkret festgelegten Standort. Eine faktische Fixierung auf einen siedlungsnahen Standort bei
Niederachdorf stellt daher eine unzulässige räumliche Vorfestlegung dar, die dem Charakter
des Netzentwicklungsplans als strategischem Planungsinstrument widerspricht.
Gerade innerhalb eines Suchraums ist eine ergebnisoffene Prüfung mehrerer, gleichwertiger
Standortalternativen zwingend erforderlich.

4. Fehlende standortbezogene Alternativenprüfung
Die im Projektsteckbrief dargestellten Alternativenprüfungen (NOVA-Prinzip,
Technologiekonzepte) beziehen sich überwiegend auf Leitungsmaßnahmen, nicht jedoch auf
die konkrete Standortwahl des neuen Umspannwerks.
Für den Standort des Umspannwerks fehlt:
• eine vergleichende Betrachtung siedlungsnaher und siedlungsferner Flächen,
• eine Abwägung der zusätzlichen Immissionen durch
Blindleistungskompensationsanlagen,
• eine nachvollziehbare Begründung, weshalb ein siedlungsferner Standort (z. B. im
Wald) nicht vorzugswürdig sein soll.
Damit liegt ein Abwägungs- und Prüfdefizit vor.

5. Vorrang einer vollständigen Verlagerung an einen siedlungsfernen Standort
Ein Standort im Wald innerhalb des Suchraums Rettenbach bietet gegenüber einer Lage bei
Niederachdorf erhebliche Vorteile:
• deutliche Entlastung der Wohnbevölkerung,
• geringere Konflikte durch Geräusch- und Sichtimmissionen,
• höhere langfristige Akzeptanz,
• bessere Vereinbarkeit mit den eigenen Planungszielen des Projekts P473.
Vor diesem Hintergrund ist eine vollständige Verlagerung des Umspannwerks an einen
siedlungsfernen Standort planerisch geboten.

6. Forderung
Ich fordere daher:
1. die Streichung einer siedlungsnahen Standortannahme bei Niederachdorf aus der
weiteren Planung,
2. die verbindliche und gleichwertige Prüfung siedlungsferner Alternativstandorte
innerhalb des Suchraums Rettenbach,
3. eine transparente, standortbezogene Abwägung unter besonderer Berücksichtigung der
Wohnbevölkerung,
4. die Klarstellung, dass der Netzentwicklungsplan keine faktische Standortfestlegung
trifft.

7. Schlussbemerkung
Die Notwendigkeit des Netzausbaus wird nicht in Frage gestellt. Eine siedlungsnahe
Realisierung eines neuen 380-kV-Umspannwerks ist jedoch weder technisch zwingend noch
planerisch gerechtfertigt, solange siedlungsferne Alternativen bestehen.

Mit freundlichen Grüßen
Michael S.

Veröffentlichte Mitzeichnungen

  • Andreas K.
  • Birgit und Hermann F.
  • Carmen L.
  • Engelbert R.
  • Hermann F.
  • Hubert M.
  • Jürgen P.
  • Manfred D.
  • Manuel L.
  • Maria M.
  • Markus H.
  • Michaela K.
  • Patricia J.
  • Stephan M.
  • Thomas E.
  • Waltraud R.