| Thomas E. | NEP
Sehr geehrte Damen und Herren des Übertragungsnetzbetreibers Tennet,
ich beziehe mich auf das Projekt P473 „Ersatzneubau Schwandorf–Pleinting“ sowie auf die darin
vorgesehenen Maßnahmen M818 und M819, speziell den geplanten Neubau eines
Umspannwerks im bislang benannten Suchraum Rettenbach. Als betroffener Bürger möchte ich
hierzu einige Gedanken und Fragen mit Ihnen teilen.
Im vorherigen NEP, war ausschließlich vom Suchraum Rettenbach die Rede. Das erschien für
mich nachvollziehbar, da das Bayernwerk in diesem Raum einen zusätzlichen
Höchstspannungs-/Hochspannungsknoten benötigt und dies auch in der Stellungnahme zum 1.
Entwurf des Netzentwicklungsplan 2037/2045 (2023) ausdrücklich betont hat.
Im aktuellen 1. Entwurf des neuen Netzentwicklungsplans wird weiterhin der Suchraum
Rettenbach genannt, obwohl die drei von Tennet der Öffentlichkeit kommunizierten
Standortvarianten gar nicht im Gemeindegebiet Rettenbach liegen, sondern sich auf die
Gemeindegebiete der Stadt Wörth an der Donau und der Gemeinde Kirchroth verteilen. Zwar
wurden die betroffenen Kommunen vor der Veröffentlichung über die drei möglichen Standorte
informiert, dennoch ist für mich nicht nachvollziehbar, warum der Suchraum im aktuellen NEP
nicht geändert wurde.
Die bisher von den Kommunen initiierten Veranstaltungen im Rahmen einer Infoveranstaltung
und Dialogs, an denen Sie teilgenommen haben, habe ich als sehr einseitig wahrgenommen.
Meiner Ansicht nach dienten sie Ihnen vor allem dazu, über die Notwendigkeit der Maßnahme
und das Vorhaben selbst zu informieren. Eine echte Möglichkeit für Bürgerinnen und Bürger
eigene Vorschläge zur Standortwahl oder zu Alternativen einzubringen, habe ich dabei nicht
gesehen.
Auf Nachfrage wurde mir mehrfach erklärt, dass für den Bau des Umspannwerks keine
Raumverträglichkeitsprüfung erforderlich sei. Als Begründung wurde angeführt, dass dies
gesetzlich nicht vorgeschrieben sei. Zudem wurde auf § 43, Absatz 3 des EnWG verwiesen,
wonach der Ersatzneubau innerhalb eines 200-Meter-Korridors entlang der bestehenden Trasse
erfolgen müsse und es hierfür keine Ausnahmen gebe.
Aus meiner Sicht zeigen jedoch andere Projekte, dass solche Ausnahmen durchaus möglich und
erwünscht sind. Beim Ersatzneubau der Juraleitung, der sich derzeit im
Planfeststellungsverfahren befindet, ebenso wie beim nahezu abgeschlossenen Ersatzneubau
des Ostbayernrings, wurde deutlich von der bestehenden Trasse abgewichen. Ziel war dabei
ausdrücklich, mehr Abstand zur inzwischen entstandenen Wohnbebauung zu schaffen.
Sie betonen sogar auf Ihrer eigenen Internetseite, dass bei Ersatzneubauten versucht wird,
die Abstand zur Wohnbebauung, die Entwicklungsmöglichkeiten der Kommunen sowie das Orts-
und Landschaftsbild zu berücksichtigen. Gleichzeitig bieten Sie aber keine echte Möglichkeit zur
Mitbestimmung an.
Als Bürger habe ich den Eindruck, dass bei der Ostbayernachse zunächst versucht wird, die
Planung weitgehend allein zu steuern und dabei vor allem wirtschaftliche und
genehmigungstechnische Aspekte in den Vordergrund gestellt werden, die relativ einfach und
schnell durchzusetzen sind. Verständlich sind diese Gesichtspunkte sicherlich, dennoch
wünsche ich mir, dass gemeinsam mit Kommunen und Bevölkerung auch nach der insgesamt
verträglichsten und nicht wirtschaftlich günstigsten Lösung gesucht wird.
Ich möchte daher anregen, für dieses Projekt einen ähnlichen Umgang zu wählen wie bei der
Juraleitung und beim Ostbayernring. Dazu gehört aus meiner Sicht, dass bereits vor
Antragsstellung auf Planfeststellung, Kommunen und Bürger Standorte und
Trassenverschiebungen miteinbringen können und diese geprüft werden.
Der Schutz der Menschen sollte dabei eine zentrale Rolle spielen. Zur Würde des Menschen
gehören aus meiner Sicht auch die psychische und körperliche Gesundheit. Wenn mehrere
Standorte oder Trassen grundsätzlich möglich sind, sollte derjenige bevorzugt werden, der für
die betroenen Menschen die geringsten Belastungen mit sich bringt. Der Ersatzneubau wird die
Region für viele Jahrzehnte prägen – umso wichtiger ist es, ihn als Chance zu begreifen,
durch kleinere Verschiebungen, auch über 200m entfernt von der ursprünglichen Trasse,
größere Abstände zur Wohnbebauung zu erreichen, auch wenn dafür zusätzliche Aufwendungen
notwendig sind.
Warum sollte sich ein Umspannwerk beispielsweise nicht mit einem Naturdenkmal oder
ähnlichem in unmittelbarer Nähe vereinbaren lassen, wenn es durch ausreichend Waldfläche
und Bewuchs optisch abgeschirmt ist und die mit dem Denkmal verbundene Wirkung auf die
Bevölkerung erhalten bleibt.
Um eine übermäßige Belastung einzelner Kommunen und ihrer Bevölkerung zu vermeiden,
sollte die Gesamtheit der vorhandenen und geplanten Infrastrukturprojekte einer Region
berücksichtigt werden. Entscheidend sind dabei nicht allein die Anzahl der Großprojekte, die ein
Gemeindegebiet durchqueren, sondern ihre tatsächlichen Auswirkungen auf Menschen,
Umwelt, Landwirtschaft sowie Flora und Fauna.
Wenn etwa Hochspannungs-Gleichstrom- und Wechselstromleitungen eine Kommune
durchqueren, weitab von Wohngebieten verlaufen und die Gleichstromleitung erdverkabelt ist,
darf die Wechselstromleitung nicht einfach in eine andere Kommune verlegt werden, nur um
zwei Großprojekte in einer Kommune zu vermeiden – insbesondere nicht in unmittelbarer Nähe
zur Wohnbebauung. Der Schutz der Wohngebiete muss dabei oberste Priorität haben, solange
keine unüberwindbaren Raumkonflikte bestehen.
Konkret im Hinblick auf die Maßnahmen M818 und M819 bitte ich darum, die von den
Kommunen Wörth an der Donau und Kirchroth vorgeschlagenen Alternativstandorte ernsthaft zu
prüfen. Zudem erscheint es sinnvoll, die Anbindung der Hochspannungsleitung von Bayernwerk
an Ihre Leitung möglichst kurz zu halten, die Abstände der neuen Umspannwerke im Verhältnis
zueinander ausgewogen zu gestalten und den Suchraum eines Umspannwerks auf
angrenzende Gemeindegebiete – Rettenbach, Brennberg, Wiesent, Altenthann, Bernhardswald
und Nittenau – zu erweitern. Auch eine Bündelung mit bestehenden Infrastrukturprojekten,
etwa entlang der Trasse des Süd-Ost-Links, sollte geprüft werden, selbst wenn hierfür eine
zusätzliche Anbindungsleitung erforderlich wäre.
All dies kann meines Erachtens nur in einem offenen und ehrlichen Dialog gelingen –
zwischen Kommunen, Landkreisen, Bürgerinnen und Bürgern und Ihnen als Vorhabensträger.
Ich würde es sehr begrüßen, wenn ein solcher Dialog frühzeitig, also noch vor Einreichung eines
Planfeststellungsantrags, ermöglicht würde. Im Rahmen einer Raumverträglichkeitsprüfung
könnten alternative Standortvorschläge nicht nur als möglich angenommen bzw. abgelehnt
werden, sondern auch unabhängig bewertet werden.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas E.
Privatperson, wohnhaft im Gemeindegebiet der Stadt Wörth an der Donau
ich beziehe mich auf das Projekt P473 „Ersatzneubau Schwandorf–Pleinting“ sowie auf die darin
vorgesehenen Maßnahmen M818 und M819, speziell den geplanten Neubau eines
Umspannwerks im bislang benannten Suchraum Rettenbach. Als betroffener Bürger möchte ich
hierzu einige Gedanken und Fragen mit Ihnen teilen.
Im vorherigen NEP, war ausschließlich vom Suchraum Rettenbach die Rede. Das erschien für
mich nachvollziehbar, da das Bayernwerk in diesem Raum einen zusätzlichen
Höchstspannungs-/Hochspannungsknoten benötigt und dies auch in der Stellungnahme zum 1.
Entwurf des Netzentwicklungsplan 2037/2045 (2023) ausdrücklich betont hat.
Im aktuellen 1. Entwurf des neuen Netzentwicklungsplans wird weiterhin der Suchraum
Rettenbach genannt, obwohl die drei von Tennet der Öffentlichkeit kommunizierten
Standortvarianten gar nicht im Gemeindegebiet Rettenbach liegen, sondern sich auf die
Gemeindegebiete der Stadt Wörth an der Donau und der Gemeinde Kirchroth verteilen. Zwar
wurden die betroffenen Kommunen vor der Veröffentlichung über die drei möglichen Standorte
informiert, dennoch ist für mich nicht nachvollziehbar, warum der Suchraum im aktuellen NEP
nicht geändert wurde.
Die bisher von den Kommunen initiierten Veranstaltungen im Rahmen einer Infoveranstaltung
und Dialogs, an denen Sie teilgenommen haben, habe ich als sehr einseitig wahrgenommen.
Meiner Ansicht nach dienten sie Ihnen vor allem dazu, über die Notwendigkeit der Maßnahme
und das Vorhaben selbst zu informieren. Eine echte Möglichkeit für Bürgerinnen und Bürger
eigene Vorschläge zur Standortwahl oder zu Alternativen einzubringen, habe ich dabei nicht
gesehen.
Auf Nachfrage wurde mir mehrfach erklärt, dass für den Bau des Umspannwerks keine
Raumverträglichkeitsprüfung erforderlich sei. Als Begründung wurde angeführt, dass dies
gesetzlich nicht vorgeschrieben sei. Zudem wurde auf § 43, Absatz 3 des EnWG verwiesen,
wonach der Ersatzneubau innerhalb eines 200-Meter-Korridors entlang der bestehenden Trasse
erfolgen müsse und es hierfür keine Ausnahmen gebe.
Aus meiner Sicht zeigen jedoch andere Projekte, dass solche Ausnahmen durchaus möglich und
erwünscht sind. Beim Ersatzneubau der Juraleitung, der sich derzeit im
Planfeststellungsverfahren befindet, ebenso wie beim nahezu abgeschlossenen Ersatzneubau
des Ostbayernrings, wurde deutlich von der bestehenden Trasse abgewichen. Ziel war dabei
ausdrücklich, mehr Abstand zur inzwischen entstandenen Wohnbebauung zu schaffen.
Sie betonen sogar auf Ihrer eigenen Internetseite, dass bei Ersatzneubauten versucht wird,
die Abstand zur Wohnbebauung, die Entwicklungsmöglichkeiten der Kommunen sowie das Orts-
und Landschaftsbild zu berücksichtigen. Gleichzeitig bieten Sie aber keine echte Möglichkeit zur
Mitbestimmung an.
Als Bürger habe ich den Eindruck, dass bei der Ostbayernachse zunächst versucht wird, die
Planung weitgehend allein zu steuern und dabei vor allem wirtschaftliche und
genehmigungstechnische Aspekte in den Vordergrund gestellt werden, die relativ einfach und
schnell durchzusetzen sind. Verständlich sind diese Gesichtspunkte sicherlich, dennoch
wünsche ich mir, dass gemeinsam mit Kommunen und Bevölkerung auch nach der insgesamt
verträglichsten und nicht wirtschaftlich günstigsten Lösung gesucht wird.
Ich möchte daher anregen, für dieses Projekt einen ähnlichen Umgang zu wählen wie bei der
Juraleitung und beim Ostbayernring. Dazu gehört aus meiner Sicht, dass bereits vor
Antragsstellung auf Planfeststellung, Kommunen und Bürger Standorte und
Trassenverschiebungen miteinbringen können und diese geprüft werden.
Der Schutz der Menschen sollte dabei eine zentrale Rolle spielen. Zur Würde des Menschen
gehören aus meiner Sicht auch die psychische und körperliche Gesundheit. Wenn mehrere
Standorte oder Trassen grundsätzlich möglich sind, sollte derjenige bevorzugt werden, der für
die betroenen Menschen die geringsten Belastungen mit sich bringt. Der Ersatzneubau wird die
Region für viele Jahrzehnte prägen – umso wichtiger ist es, ihn als Chance zu begreifen,
durch kleinere Verschiebungen, auch über 200m entfernt von der ursprünglichen Trasse,
größere Abstände zur Wohnbebauung zu erreichen, auch wenn dafür zusätzliche Aufwendungen
notwendig sind.
Warum sollte sich ein Umspannwerk beispielsweise nicht mit einem Naturdenkmal oder
ähnlichem in unmittelbarer Nähe vereinbaren lassen, wenn es durch ausreichend Waldfläche
und Bewuchs optisch abgeschirmt ist und die mit dem Denkmal verbundene Wirkung auf die
Bevölkerung erhalten bleibt.
Um eine übermäßige Belastung einzelner Kommunen und ihrer Bevölkerung zu vermeiden,
sollte die Gesamtheit der vorhandenen und geplanten Infrastrukturprojekte einer Region
berücksichtigt werden. Entscheidend sind dabei nicht allein die Anzahl der Großprojekte, die ein
Gemeindegebiet durchqueren, sondern ihre tatsächlichen Auswirkungen auf Menschen,
Umwelt, Landwirtschaft sowie Flora und Fauna.
Wenn etwa Hochspannungs-Gleichstrom- und Wechselstromleitungen eine Kommune
durchqueren, weitab von Wohngebieten verlaufen und die Gleichstromleitung erdverkabelt ist,
darf die Wechselstromleitung nicht einfach in eine andere Kommune verlegt werden, nur um
zwei Großprojekte in einer Kommune zu vermeiden – insbesondere nicht in unmittelbarer Nähe
zur Wohnbebauung. Der Schutz der Wohngebiete muss dabei oberste Priorität haben, solange
keine unüberwindbaren Raumkonflikte bestehen.
Konkret im Hinblick auf die Maßnahmen M818 und M819 bitte ich darum, die von den
Kommunen Wörth an der Donau und Kirchroth vorgeschlagenen Alternativstandorte ernsthaft zu
prüfen. Zudem erscheint es sinnvoll, die Anbindung der Hochspannungsleitung von Bayernwerk
an Ihre Leitung möglichst kurz zu halten, die Abstände der neuen Umspannwerke im Verhältnis
zueinander ausgewogen zu gestalten und den Suchraum eines Umspannwerks auf
angrenzende Gemeindegebiete – Rettenbach, Brennberg, Wiesent, Altenthann, Bernhardswald
und Nittenau – zu erweitern. Auch eine Bündelung mit bestehenden Infrastrukturprojekten,
etwa entlang der Trasse des Süd-Ost-Links, sollte geprüft werden, selbst wenn hierfür eine
zusätzliche Anbindungsleitung erforderlich wäre.
All dies kann meines Erachtens nur in einem offenen und ehrlichen Dialog gelingen –
zwischen Kommunen, Landkreisen, Bürgerinnen und Bürgern und Ihnen als Vorhabensträger.
Ich würde es sehr begrüßen, wenn ein solcher Dialog frühzeitig, also noch vor Einreichung eines
Planfeststellungsantrags, ermöglicht würde. Im Rahmen einer Raumverträglichkeitsprüfung
könnten alternative Standortvorschläge nicht nur als möglich angenommen bzw. abgelehnt
werden, sondern auch unabhängig bewertet werden.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas E.
Privatperson, wohnhaft im Gemeindegebiet der Stadt Wörth an der Donau