| Bürgerinitiative Raumwiderstand Rieden | NEP

BI Raumwiderstand Rieden
i.A. Christine V.


Stellungnahme zum „Netzentwicklungsplan Strom 2037 / 2045 (2025), 1.
Entwurf

Sehr geehrte Damen und Herren,

zum NEP Strom 2037/45 / 1. Entwurf gebe ich folgende Stellungnahme ab:

- Die Notwendigkeit der geplanten Trassen ist nach wie vor nicht durch unabhängige
Experten-Gutachten bewiesen worden. Ganz im Gegenteil, es hat sich längst offenbart,
dass Ziel und Zweck der geplanten Trasse nicht die von Politik und Netzagentur immer
wieder angeführte „Versorgungssicherheit“ ist, sondern im Wesentlichen dem
internationalen Stromhandel dienen soll - eine Stärkung des europäischen StromBinnenmarktes,
die weit über den Grundversorgungsauftrag der Bundesregierung
hinausgeht.

- Die vorgelegte Planung ist nach wie vor überdimensioniert. Wir verlangen eine neutrale
Ermittlung des Leitungsbedarfs im Übertragungsnetz im Rahmen der Energiewende.
Entgegen den Prognosen der Netzbetreiber ist der Strombedarf seit 2021 rückläufig.

- Der gesamte Prozess der Entscheidungsfindung „pro oder contra Trasse“ durch die
Bundesnetzagentur ist an sich undemokratisch. Nur der Form halber wird dem Bürger die
Möglichkeit eingeräumt, seine Meinung zu diesem Thema einzubringen, allerdings ist es
mehr als eine Zumutung zu erwarten, dass dieser sich über 400 Seiten NetzentwicklungsPlan
zu Gemüte führt und auch versteht, was darinsteht, geschweige denn in der Kürze
der Zeit angemessen darauf reagieren kann.

- Es ist nicht nachvollziehbar, dass ein solches großangelegtes Projekt, das zudem
Pilotprojekt-Charakter hat und daher konkrete Gefahren für Land, Leute und Natur birgt,
von der Bedarfsfeststellung über die Bewertung der Stellungnahmen im Rahmen der
Konsultation bis zum Bau der Trassen den vier Übertragungsnetzbetreibern übertragen
wird, die letztlich ein finanzielles Interesse am größtmöglichen Ausbau haben. Die seitens
der Bundesnetzagentur zugesicherte Eigenkapitalrendite für den Leitungsneubau im
Gegensatz zur Optimierung bestehender Anlagen (nach dem NOVA-Prinzip zu
bevorzugen) übersteigt die am Markt üblich zu erzielende Rendite um ein Vielfaches und
lässt berechtigte Zweifel an der Neutralität der BNetzA hegen.

- Die Investitionskosten sind gegenüber der letzten Angabe der Bundesnetzagentur wieder
etwas geringer. Es bleibt bei einer Täuschung der Bevölkerung. Rechnet man die
Finanzierungskosten, die üblichen Kostensteigerungen und den Wartungsaufwand dazu,
nähert man sich den 1.000 Milliarden Euro für diese Planung. Das ist nicht finanzierbar.

- Die gesundheitlichen Risiken für die Anrainer entlang der Trassen sind bekannt. Auch
nach mehr als acht Jahren kann das Bundesamt für Strahlenschutz keine Ergebnisse der
veranlassten Untersuchungen vorlegen. Auch hier sind Abstandsregeln oder Grenzwerte
ungenügend. 380 oder 525 Kilovolt sind eine bewusste Gefährdung vom Schutzgut
Mensch.

- Die bundesweite Zerstörung von Wäldern und Naturlandschaften aber auch die
Auswirkungen auf Ackerland bei Erdverkabelung, sowie die Beeinträchtigung von
Wohngebieten sind nicht hinnehmbar.

- Durch die fehlende Transparenz des Informationsprozesses werden die Mitspracherechte
und die Akzeptanz der betroffenen Städte, Gemeinden und deren Bürger nicht nur
behindert, sondern bewusst verhindert. Das ist in besorgniserregendem Maße unethisch
und undemokratisch, da der vom Netzausbau betroffene Bürger außen vor bleiben soll,
getäuscht und möglicherweise sogar belogen wird. Damit widerspricht die Umsetzung des
Projektes möglicherweise Art. 14 III GG und ist verfassungsrechtlich höchst bedenklich.
Die auch von Deutschland unterzeichnete Aarhus-Konvention wird einfach übergangen

- Mit einem konsequenten Ausbau von dezentral erzeugten regenerativen Energien, der
Förderung von Speichermöglichkeiten und dem Ausbau bzw. der Modernisierung der
bestehenden Leitungsnetze (Verteilnetze), ist die Versorgungssicherheit jeder Region in
der Bundesrepublik Deutschland gewährleistet. Diese Ausbaumaßnahmen sowie die
Digitalisierung der Energiewende und ein neues Energiemarktdesign sollten aus unserer
Sicht Kernpunkte der Energiewende sein - alles ist wichtiger als der Ausbau des
Übertragungsnetzes. Ein zentralistisch ausgerichtetes Versorgungssystem ist zudem
extrem anfällig gegen Angriffe auf kritische Infrastruktur, was eine reelle Bedrohung
darstellt (s. Stromausfall in Berlin im Januar 2026).

Die BI Raumwiderstand Rieden fordert bezüglich der geplanten NetzausbauMaßnahmen im NEP Strom 2037/20245 / 1. Entwurf:

- Den Stopp aller Planungen bzgl. Hochspannungsleitungen / der Hochrüstung
bestehender Leitungen mit sofortiger Wirkung bzw. die Prüfung der bereits im
Planfeststellungsverfahren befindlichen Maßnahmen (bspw. Hochrüstung der P53
„Juraleitung“ auf 380kV). Die zugrundeliegenden Planungen von 2014 berücksichtigen die
Entwicklungen der letzten Jahre nicht, sind technisch wie konzeptuell überholt und
bedürfen ohnehin einer längst hinfälligen Kosten-Nutzen-Analyse.

- Eine Bewertung und Berücksichtigung der mit dem geplanten Netzausbau verbundenen
gesundheitlichen Risiken, der Bedrohung von Landschafts- und Trinkwasserschutzgebieten,
der massiven Schädigung der Umwelt und der dazu gehörigen
Infrastruktur durch den Trassenverlauf, sowie eine Betrachtung des negativen Einflusses
auf regionale Entwicklungsmöglichkeiten und Wertschöpfung, auf Tourismus und
Landwirtschaft. Diese für ein Vorhaben dieser Größenordnung grundlegenden
Voraussetzungen wurden bisher schlichtweg nicht erfüllt.

- Eine Abkehr vom geplanten überdimensionierten Netzausbau, welches ohne ausgereiftes
Konzept und zum Nachteil der Allgemeinheit stattfinden soll, durch Umlegung der Kosten
auf die Steuerzahler zugunsten kapitalstarker Finanzinvestoren.

Diese Stellungnahme ist zur Veröffentlichung im Rahmen der Konsultation NEP Strom 2037 /
2045 (2023) 1. Entwurf freigegeben.

Mit freundlichen Grüßen
BI Raumwiderstand Rieden
i.A. Christine V.