| Ralph K. | NEP
Sehr geehrte Damen und Herren,
nachfolgend übersende ich Ihnen meine Anmerkungen zum Netzentwicklungsplan NEP 2037/2045 (2025) im Rahmen der öffentlichen Konsultation.
Grundsätzlich danke ich der BNetzA für die gesetzliche Möglichkeit mich an der Konsultation zu beteiligen.
Mit einer Veröffentlichung meiner Stellungnahme im Rahmen der Konsultation NEP Strom 2037 / 2045 (2025) bin ich einverstanden.
1. Die in der Öffentlichkeit dargestellte Notwendigkeit des Windstromtransports vom Norden in den Süden ist schon aus dem Grund nicht richtig, weil das erzeugte Volumen nicht einmal für den Bedarf im nördlichen Teil Deutschlands ausreicht. An windreichen Tagen gibt es dann z. B. keinen Bedarf im Süden. Wenn der Strom aus erneuerbaren Energien dort verbraucht oder gespeichert würde, wo er erzeugt wird, gäbe es keine Netzengpässe. Eine dezentrale Stromerzeugung macht lange Stromtrassen, die vorzugsweise dem innereuropäischen Stromhandel dienen, überflüssig.
2. Wenn seitens der ÜNB das vorgeschriebene NOVA-Prinzip konsequent angewendet werden würde, könnte die Transportkapazität allein durch Austausch der Leiterseile verdoppelt werden. Neue Beseilungstechniken, wie Hochtemperaturleitungen, aber auch Leiterseilmonitoring und Lastflusssteuerung mit Phasenschiebern machen HGÜ-Trassen und die meisten Hochrüstungen im HDÜ-Bereich unnötig. Die dann mögliche bessere digitale Steuerung wird Netzengpässe vermeiden.
3. Das NOVA-Prinzip wird mit der derzeitigen Festlegung der Renditen durch die BNetzA ad absurdum geführt: Es kann nicht sein, dass beim Neubau von Leitungen eine höhere Rendite garantiert wird als bei der Optimierung oder Verstärkung bestehender Leitungen. Wer würde da nicht möglichst viel Neubau vorziehen?
4. Mit dem Ausbau der dezentralen erzeugten regenerativen Energien, der Beschleunigung des Ausbaus von Speichermöglichkeiten und dem Einsatz der nach der Abschaltung der Atomkraftwerke freigewordenen Leitungsnetze ist die Versorgungssicherheit jeder Region in der Bundesrepublik Deutschland gewährleistet. Die konsequente Förderung und Nutzung von dezentral erzeugten Energien, wie Sonnen- und Windenergie, Biogasanlagen und Blockheizkraftwerken, unter Zuschaltung von schnell regulierbaren Gaskraftwerken zur Sicherheit, sowie die grundsätzliche Ausschöpfung der Energieeffizienzpotentiale reduzieren den Leitungsbedarf.
5. Gesundheitliche Auswirkungen für die an der Trasse wohnenden Menschen und die massiven Eingriffe in die Natur und das Wohnumfeld der Betroffenen, die Auswirkungen auf das Landschaftsbild und die Naturhaushalte, finden ebenfalls so gut wie keine Berücksichtigung im Netzentwicklungsplan. Das „Schutzgut Mensch“ existiert hier scheinbar überhaupt nicht. Dies zeigt auch die Tatsache, dass es keine verbindliche bundesweite Abstandsregelung zur Wohnbebauung gibt.
6. Die Verteilung der Lasten des unter dem Deckmantel der Energiewende überdimensionierten Leitungsausbaus über das Netzentgelt auf die Schultern der Bürger ist im höchsten Maße sozial ungerecht, stiftet enormen Unfrieden und wird die schon heute sehr hohe Energiearmut weiterwachsen lassen. Mit der laut letztem NEP reduzierten Investitionssumme von 360 Milliarden Euro werden die Kosten für die kleinen Verbraucher explodieren. Warum gibt es keinerlei Hinweis auf die Finanzierungskosten? Der Einsatz von Gaskraftwerken mit gespeichertem grünem Wasserstoff bei Dunkelflauten wäre wesentlich günstiger als dieser Netzausbau. Die Absichtserklärungen von Frau Bundeswirtschaftsministerin Katharina Reiche finden hier keine Berücksichtigung.
7. Die Entscheidungen, die bezüglich der Energiewende getroffen werden, sind Generationsentscheidungen. Das Netz der Zukunft muss flexibel sein. Es muss in der Lage sein, regional erzeugte Energien auch regional zu verteilen. Dazu braucht es auch Speichermöglichkeiten und Flexibilität. Das heißt, es geht um das Verteilnetz, in das auch über 90 Prozent der erneuerbar erzeugten Energien eingespeist werden. Der in diesem NEP geplante Netzausbau ist insgesamt überdimensioniert, weder wirtschaftlich vertretbar noch umweltverträglich und damit insgesamt nicht genehmigungsfähig. Grundsätzlich muss überdacht werden, ob der Netzentwicklungsplan nicht von unabhängigen Gutachtern und Wissenschaftlern anstelle von Übertragungsnetzbetreibern zu erstellen ist.
8. Die Wertverluste bei Immobilien und Grundstücken entlang der Trassen und auch teilweise erforderlichen Zwangsenteignungen erhöhen das Risiko der Altersarmut durch Vernichtung großer Werte für die Altersvorsorge für hunderttausende Familien massiv. Dies führt zu weiteren hohen Kosten und Transferleistungen im Sozialsystem. Die Entwicklungschancen für zumindest die nächste Generation werden schlagartig vernichtet: 'Das Recht auf Entwicklung ist ein unveräußerliches Menschenrecht' und vom Grundgesetz geschützt.
9. Die HGÜ-Gleichstromtrassen dienen lediglich dem Ausbau des internationalen Stromhandels und der Gewinnmaximierung einiger weniger Unternehmen auf Kosten der Umwelt und der betroffenen Anwohner und letztlich auch auf Kosten einer bisher erfolgreichen Energiewende. Die Stromerzeugung der Zukunft muss dezentral erfolgen. Die HGÜ-Leitungen fördern eine zentralistische Energieerzeugung in Zukunft statt aus klimaschädlicher Stein- und Braunkohle, dann vom virtuellen Großkraftwerk Offshore und vor allem forciert sie die Erzeugung von vermeintlich billigem Atomstrom aus dem Ausland.
10. Der Netzentwicklungsplan zeigt nicht, dass der dringend notwendige Ausbau der Verteilnetze extrem vernachlässigt wurde und wird. Stattdessen sollen mit dem N-1-Argument zahlreiche Wechselstromtrassen auf 380 KV hochgerüstet werden. Da es in Bezug auf die Energiewende keinerlei nachgewiesenen Bedarf für den Bau der Gleichstromtrassen gibt, ist auch die Verstärkung der 220 KV-Bestandstrassen nicht notwendig.
11. Die erhöhten Gesundheitsrisiken (Krebs, Leukämie, etc.) im Umfeld von Hoch.- und Höchstspannungstrassen sind durch zahlreiche Studien belegt. Die Strahlenschutzkommission hat sich mit dem Thema auseinandergesetzt und fordert schon seit dem Jahr 2013, dass vor dem Bau neuer Leitungen weitere Humanstudien unter gut kontrollierten Bedingungen stattfinden müssen. Auch die Bundesanstalt für Strahlenschutz hat im Jahr 2017 weitergehende Untersuchungen gestartet. Bis heute liegen keine belastbaren Ergebnisse vor. Die Anrainer werden zu Versuchsobjekten. Auch die Erdverkabelung birgt großes zerstörerisches Potential, wie riesige Schneisen durch Wälder, Bodenerwärmung bei landwirtschaftlich genutzten Flächen, Zerstörung des Bodenlebens über hunderte von Kilometern, etc.
12. Zusätzlich belasten die riesigen Trassen die betroffenen Regionen auf nicht zumutbare Weise, da abgesehen von den nicht geklärten Gesundheitsrisiken auch die Entwicklung der Region nachhaltig zerstört wird. Ein Zuzug junger Familien, der Ausbau des Tourismus, der Erholungswert in der Region, zum Teil auch die landwirtschaftliche Nutzung wird zukünftig in der Nähe der großen Leitungen nicht mehr möglich oder stark eingeschränkt sein. Damit werden die betroffenen Anwohner in nicht zumutbarer Weise benachteiligt.
13. Laut Angaben der Übertragungsnetzbetreiber steigt der Aufwand für den Netzausbau von einem Wert von 16 Milliarden Euro, den wir von 2014 kennen, mit diesem NEP auf 360 Milliarden Euro. Bei der vorgesehenen Laufzeit von vierzig Jahren ergeben sich daraus, unter Berücksichtigung von Finanzierungskosten für Garantierendite und Verzinsung, sowie der zu erwartenden Preiserhöhungen ein Wert, der bereits an der Grenze von einer Billion Euro kratzt. Darin enthalten ist noch kein Planungs- oder späterer Wartungsaufwand. Mit diesem Geld können ausreichend Speicherprojekte in Angriff genommen und das Verteilnetz ausgebaut werden und damit die Energiewende wirklich voranbringen.
Konsequentes und nachhaltiges Verfolgen einer dezentralen Energiewende benötigt keine der geplanten HGÜ-Leitungen oder HDÜ-Hochrüstungen. Eine räumliche Verschiebung der Energie, z. B. von Nord nach Süd, hilft bei Dunkelflauten nicht weiter. Für eine zeitliche, bedarfsangepasste Verschiebung steht inzwischen ausgereifte Speichertechnik in Form von Gaskavernen zur Verfügung. Auch Gaskraftwerke, welche in Zukunft mit erneuerbarem Methan eingesetzt werden können, sind über Jahre eine wesentlich kostengünstigere Option.
14. Das Verfahren der Netzentwicklung insgesamt ist nicht geeignet, die Öffentlichkeit tatsächlich einzubeziehen. Für diejenigen ohne Internetzugang ist eine Teilnahme nahezu unmöglich. Auch für interessierte Bürger ist eine Online-Teilnahme nur mit erheblichem Aufwand möglich. Die Aufforderungen zur Teilnahme an Konsultationen häufen sich. Diese werden zwar veröffentlicht, bleiben aber ohne jede Konsequenz. Persönliche Antworten sind nicht vorgesehen. Für den Bürger ist es daher nicht mehr nachvollziehbar, wie und ob die Stellungnahmen im Rahmen der Planung berücksichtigt werden. Gesetzlich vorgeschriebene Bürgerbeteiligung und Transparenz sieht anders aus. Die kurze Konsultationsfrist während der Weihnachtszeit bestätigt das.
15. Die Entwicklung von Alternativen (z.B. Smart-Grid) und Speichermedien (Power-to-Gas, LOHC, Redox-Flow Batterien) wird nicht gefördert, sondern blockiert, sowie deren Ausbau behindert. Der aktuelle NEP geht zwar auch auf diese Themen ein, jedoch verweist TenneT in diversen Veranstaltungen darauf, dass diese Techniken erst nach der Umsetzung der Netzpläne zum Tragen kommen. Das ist kontraproduktiv für die Energiewende und das Erreichen der Klimaziele. Vielmehr müssen die aktuellen Rahmenbedingungen basierend der wissenschaftlichen Möglichkeiten verstärkt berücksichtigt werden und nicht ein Planungsszenario, welches vor vielen Jahren begonnen wurde, fast ohne Änderungen fortzuführen.
16. In den Betrachtungen der Energienetze wird stets von Ausfallsicherheit gesprochen. Die Energieübertragungsinfrastruktur ist aber nicht nur hinsichtlich Ausfallsicherheit zu konzipieren, sondern auch hinsichtlich einer technischen Angreifbarkeit / Störsicherheit. Dieser im internationalen Gebrauch als „Vulnerability“ bezeichnete Aspekt zeigt, dass auch Themen einer gewollten – gegebenenfalls auch gewaltsamen Störung – berücksichtigt werden müssen. Die geplanten und teilweise sehr langen HGÜ-Leitungen sind eine leicht angreifbare und verletzliche Infrastruktur, die es zu vermeiden gilt. Ein Angriff im Verteilnetzbereich führt dagegen nur zu kleinräumigen Störungen. Wie gravierend terroristische Anschläge auf die kritische Infrastruktur sein können, hat sich gerade in Berlin gezeigt. Eine gestörte Verbindung und 45.000 Haushalte und viel Unternehmen bzw. Krankhäuser etc. waren längere Zeit ohne Strom.
Zusammengefasst habe ich aufgrund der Kürze der zur Verfügung stehenden Zeit nur 16 Punkte darlegen können.
Ich bitte um eine Bestätigung des Erhalts meiner Stellungnahme per E-Mail.
Mit freundlichen Grüßen
Ralph Kubala
nachfolgend übersende ich Ihnen meine Anmerkungen zum Netzentwicklungsplan NEP 2037/2045 (2025) im Rahmen der öffentlichen Konsultation.
Grundsätzlich danke ich der BNetzA für die gesetzliche Möglichkeit mich an der Konsultation zu beteiligen.
Mit einer Veröffentlichung meiner Stellungnahme im Rahmen der Konsultation NEP Strom 2037 / 2045 (2025) bin ich einverstanden.
1. Die in der Öffentlichkeit dargestellte Notwendigkeit des Windstromtransports vom Norden in den Süden ist schon aus dem Grund nicht richtig, weil das erzeugte Volumen nicht einmal für den Bedarf im nördlichen Teil Deutschlands ausreicht. An windreichen Tagen gibt es dann z. B. keinen Bedarf im Süden. Wenn der Strom aus erneuerbaren Energien dort verbraucht oder gespeichert würde, wo er erzeugt wird, gäbe es keine Netzengpässe. Eine dezentrale Stromerzeugung macht lange Stromtrassen, die vorzugsweise dem innereuropäischen Stromhandel dienen, überflüssig.
2. Wenn seitens der ÜNB das vorgeschriebene NOVA-Prinzip konsequent angewendet werden würde, könnte die Transportkapazität allein durch Austausch der Leiterseile verdoppelt werden. Neue Beseilungstechniken, wie Hochtemperaturleitungen, aber auch Leiterseilmonitoring und Lastflusssteuerung mit Phasenschiebern machen HGÜ-Trassen und die meisten Hochrüstungen im HDÜ-Bereich unnötig. Die dann mögliche bessere digitale Steuerung wird Netzengpässe vermeiden.
3. Das NOVA-Prinzip wird mit der derzeitigen Festlegung der Renditen durch die BNetzA ad absurdum geführt: Es kann nicht sein, dass beim Neubau von Leitungen eine höhere Rendite garantiert wird als bei der Optimierung oder Verstärkung bestehender Leitungen. Wer würde da nicht möglichst viel Neubau vorziehen?
4. Mit dem Ausbau der dezentralen erzeugten regenerativen Energien, der Beschleunigung des Ausbaus von Speichermöglichkeiten und dem Einsatz der nach der Abschaltung der Atomkraftwerke freigewordenen Leitungsnetze ist die Versorgungssicherheit jeder Region in der Bundesrepublik Deutschland gewährleistet. Die konsequente Förderung und Nutzung von dezentral erzeugten Energien, wie Sonnen- und Windenergie, Biogasanlagen und Blockheizkraftwerken, unter Zuschaltung von schnell regulierbaren Gaskraftwerken zur Sicherheit, sowie die grundsätzliche Ausschöpfung der Energieeffizienzpotentiale reduzieren den Leitungsbedarf.
5. Gesundheitliche Auswirkungen für die an der Trasse wohnenden Menschen und die massiven Eingriffe in die Natur und das Wohnumfeld der Betroffenen, die Auswirkungen auf das Landschaftsbild und die Naturhaushalte, finden ebenfalls so gut wie keine Berücksichtigung im Netzentwicklungsplan. Das „Schutzgut Mensch“ existiert hier scheinbar überhaupt nicht. Dies zeigt auch die Tatsache, dass es keine verbindliche bundesweite Abstandsregelung zur Wohnbebauung gibt.
6. Die Verteilung der Lasten des unter dem Deckmantel der Energiewende überdimensionierten Leitungsausbaus über das Netzentgelt auf die Schultern der Bürger ist im höchsten Maße sozial ungerecht, stiftet enormen Unfrieden und wird die schon heute sehr hohe Energiearmut weiterwachsen lassen. Mit der laut letztem NEP reduzierten Investitionssumme von 360 Milliarden Euro werden die Kosten für die kleinen Verbraucher explodieren. Warum gibt es keinerlei Hinweis auf die Finanzierungskosten? Der Einsatz von Gaskraftwerken mit gespeichertem grünem Wasserstoff bei Dunkelflauten wäre wesentlich günstiger als dieser Netzausbau. Die Absichtserklärungen von Frau Bundeswirtschaftsministerin Katharina Reiche finden hier keine Berücksichtigung.
7. Die Entscheidungen, die bezüglich der Energiewende getroffen werden, sind Generationsentscheidungen. Das Netz der Zukunft muss flexibel sein. Es muss in der Lage sein, regional erzeugte Energien auch regional zu verteilen. Dazu braucht es auch Speichermöglichkeiten und Flexibilität. Das heißt, es geht um das Verteilnetz, in das auch über 90 Prozent der erneuerbar erzeugten Energien eingespeist werden. Der in diesem NEP geplante Netzausbau ist insgesamt überdimensioniert, weder wirtschaftlich vertretbar noch umweltverträglich und damit insgesamt nicht genehmigungsfähig. Grundsätzlich muss überdacht werden, ob der Netzentwicklungsplan nicht von unabhängigen Gutachtern und Wissenschaftlern anstelle von Übertragungsnetzbetreibern zu erstellen ist.
8. Die Wertverluste bei Immobilien und Grundstücken entlang der Trassen und auch teilweise erforderlichen Zwangsenteignungen erhöhen das Risiko der Altersarmut durch Vernichtung großer Werte für die Altersvorsorge für hunderttausende Familien massiv. Dies führt zu weiteren hohen Kosten und Transferleistungen im Sozialsystem. Die Entwicklungschancen für zumindest die nächste Generation werden schlagartig vernichtet: 'Das Recht auf Entwicklung ist ein unveräußerliches Menschenrecht' und vom Grundgesetz geschützt.
9. Die HGÜ-Gleichstromtrassen dienen lediglich dem Ausbau des internationalen Stromhandels und der Gewinnmaximierung einiger weniger Unternehmen auf Kosten der Umwelt und der betroffenen Anwohner und letztlich auch auf Kosten einer bisher erfolgreichen Energiewende. Die Stromerzeugung der Zukunft muss dezentral erfolgen. Die HGÜ-Leitungen fördern eine zentralistische Energieerzeugung in Zukunft statt aus klimaschädlicher Stein- und Braunkohle, dann vom virtuellen Großkraftwerk Offshore und vor allem forciert sie die Erzeugung von vermeintlich billigem Atomstrom aus dem Ausland.
10. Der Netzentwicklungsplan zeigt nicht, dass der dringend notwendige Ausbau der Verteilnetze extrem vernachlässigt wurde und wird. Stattdessen sollen mit dem N-1-Argument zahlreiche Wechselstromtrassen auf 380 KV hochgerüstet werden. Da es in Bezug auf die Energiewende keinerlei nachgewiesenen Bedarf für den Bau der Gleichstromtrassen gibt, ist auch die Verstärkung der 220 KV-Bestandstrassen nicht notwendig.
11. Die erhöhten Gesundheitsrisiken (Krebs, Leukämie, etc.) im Umfeld von Hoch.- und Höchstspannungstrassen sind durch zahlreiche Studien belegt. Die Strahlenschutzkommission hat sich mit dem Thema auseinandergesetzt und fordert schon seit dem Jahr 2013, dass vor dem Bau neuer Leitungen weitere Humanstudien unter gut kontrollierten Bedingungen stattfinden müssen. Auch die Bundesanstalt für Strahlenschutz hat im Jahr 2017 weitergehende Untersuchungen gestartet. Bis heute liegen keine belastbaren Ergebnisse vor. Die Anrainer werden zu Versuchsobjekten. Auch die Erdverkabelung birgt großes zerstörerisches Potential, wie riesige Schneisen durch Wälder, Bodenerwärmung bei landwirtschaftlich genutzten Flächen, Zerstörung des Bodenlebens über hunderte von Kilometern, etc.
12. Zusätzlich belasten die riesigen Trassen die betroffenen Regionen auf nicht zumutbare Weise, da abgesehen von den nicht geklärten Gesundheitsrisiken auch die Entwicklung der Region nachhaltig zerstört wird. Ein Zuzug junger Familien, der Ausbau des Tourismus, der Erholungswert in der Region, zum Teil auch die landwirtschaftliche Nutzung wird zukünftig in der Nähe der großen Leitungen nicht mehr möglich oder stark eingeschränkt sein. Damit werden die betroffenen Anwohner in nicht zumutbarer Weise benachteiligt.
13. Laut Angaben der Übertragungsnetzbetreiber steigt der Aufwand für den Netzausbau von einem Wert von 16 Milliarden Euro, den wir von 2014 kennen, mit diesem NEP auf 360 Milliarden Euro. Bei der vorgesehenen Laufzeit von vierzig Jahren ergeben sich daraus, unter Berücksichtigung von Finanzierungskosten für Garantierendite und Verzinsung, sowie der zu erwartenden Preiserhöhungen ein Wert, der bereits an der Grenze von einer Billion Euro kratzt. Darin enthalten ist noch kein Planungs- oder späterer Wartungsaufwand. Mit diesem Geld können ausreichend Speicherprojekte in Angriff genommen und das Verteilnetz ausgebaut werden und damit die Energiewende wirklich voranbringen.
Konsequentes und nachhaltiges Verfolgen einer dezentralen Energiewende benötigt keine der geplanten HGÜ-Leitungen oder HDÜ-Hochrüstungen. Eine räumliche Verschiebung der Energie, z. B. von Nord nach Süd, hilft bei Dunkelflauten nicht weiter. Für eine zeitliche, bedarfsangepasste Verschiebung steht inzwischen ausgereifte Speichertechnik in Form von Gaskavernen zur Verfügung. Auch Gaskraftwerke, welche in Zukunft mit erneuerbarem Methan eingesetzt werden können, sind über Jahre eine wesentlich kostengünstigere Option.
14. Das Verfahren der Netzentwicklung insgesamt ist nicht geeignet, die Öffentlichkeit tatsächlich einzubeziehen. Für diejenigen ohne Internetzugang ist eine Teilnahme nahezu unmöglich. Auch für interessierte Bürger ist eine Online-Teilnahme nur mit erheblichem Aufwand möglich. Die Aufforderungen zur Teilnahme an Konsultationen häufen sich. Diese werden zwar veröffentlicht, bleiben aber ohne jede Konsequenz. Persönliche Antworten sind nicht vorgesehen. Für den Bürger ist es daher nicht mehr nachvollziehbar, wie und ob die Stellungnahmen im Rahmen der Planung berücksichtigt werden. Gesetzlich vorgeschriebene Bürgerbeteiligung und Transparenz sieht anders aus. Die kurze Konsultationsfrist während der Weihnachtszeit bestätigt das.
15. Die Entwicklung von Alternativen (z.B. Smart-Grid) und Speichermedien (Power-to-Gas, LOHC, Redox-Flow Batterien) wird nicht gefördert, sondern blockiert, sowie deren Ausbau behindert. Der aktuelle NEP geht zwar auch auf diese Themen ein, jedoch verweist TenneT in diversen Veranstaltungen darauf, dass diese Techniken erst nach der Umsetzung der Netzpläne zum Tragen kommen. Das ist kontraproduktiv für die Energiewende und das Erreichen der Klimaziele. Vielmehr müssen die aktuellen Rahmenbedingungen basierend der wissenschaftlichen Möglichkeiten verstärkt berücksichtigt werden und nicht ein Planungsszenario, welches vor vielen Jahren begonnen wurde, fast ohne Änderungen fortzuführen.
16. In den Betrachtungen der Energienetze wird stets von Ausfallsicherheit gesprochen. Die Energieübertragungsinfrastruktur ist aber nicht nur hinsichtlich Ausfallsicherheit zu konzipieren, sondern auch hinsichtlich einer technischen Angreifbarkeit / Störsicherheit. Dieser im internationalen Gebrauch als „Vulnerability“ bezeichnete Aspekt zeigt, dass auch Themen einer gewollten – gegebenenfalls auch gewaltsamen Störung – berücksichtigt werden müssen. Die geplanten und teilweise sehr langen HGÜ-Leitungen sind eine leicht angreifbare und verletzliche Infrastruktur, die es zu vermeiden gilt. Ein Angriff im Verteilnetzbereich führt dagegen nur zu kleinräumigen Störungen. Wie gravierend terroristische Anschläge auf die kritische Infrastruktur sein können, hat sich gerade in Berlin gezeigt. Eine gestörte Verbindung und 45.000 Haushalte und viel Unternehmen bzw. Krankhäuser etc. waren längere Zeit ohne Strom.
Zusammengefasst habe ich aufgrund der Kürze der zur Verfügung stehenden Zeit nur 16 Punkte darlegen können.
Ich bitte um eine Bestätigung des Erhalts meiner Stellungnahme per E-Mail.
Mit freundlichen Grüßen
Ralph Kubala