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Stellungnahme zum ersten Entwurf des Netzentwicklungsplans (NEP) 2037/2045
Dieser Entwurf ist untragbar hiermit lege ich Widerspruch aus folgenden
Gründen ein:
Mit der Fortschreibung des Raumordnungsverfahren zu den geplanten Offshore-Stromtrassen stellen wir erhebliche Bedenken hinsichtlich der Trassenführung durch besonders sensible Bereiche des UNESCO-Weltnaturerbes Wattenmeer heraus. Bereits im vorherigen Raumordnungsverfahren wurde der Trassenkorridor bei Langeoog als weniger geeignet eingestuft – zugunsten anderer Optionen. Es ist daher nicht nachvollziehbar, warum nun genau diese als „vorteilhaft“ bezeichnete Variante erneut in den Fokus rückt.
1. Gefährdung der Süßwasserlinse – Risiko für Trinkwasserversorgung
Auf Langeoog befindet sich eine Süßwasserlinse, die die gesamte Insel mit Trinkwasser versorgt. Der geplante Trassenverlauf quert diesen hochsensiblen Grundwasserbereich. Es kann nicht sichergestellt werden, dass durch die Bohrungen keine Schäden entstehen – insbesondere durch Bohrgut, durch Druckveränderungen im Untergrund oder durch eine mögliche Versalzung. Eine Schädigung oder gar dauerhafte Beeinträchtigung dieser Linse würde bedeuten, dass die Trinkwasserversorgung für die Bevölkerung der Insel zusammenbricht. Eine Ersatzversorgung über das Festland ist nur mit hohem technischen, ökologischen und finanziellen Aufwand durch eine Leitung quer durchs Wattenmeer möglich – ein völlig unverhältnismäßiges Risiko.
2. Erhebliche Störung von international bedeutenden Rastplätzen
Im Bereich des geplanten Pontonstandorts rasten jedes Jahr zehntausende Brachvögel (Numenius arquata) und andere Arten von internationaler Bedeutung. Besonders kritisch ist, dass sich hier zwei der bedeutendsten Rastplätze dieser Art befinden, die täglich von denselben Vögeln tideabhängig genutzt werden. Bauaktivitäten in dieser Zone – insbesondere im geplanten Zeitfenster Juli bis September – würden diese empfindlichen Arten massiv stören. Derartige Störungen sind nicht kompensierbar und stellen eine signifikante Beeinträchtigung des EU-Vogelschutzgebietes dar.
3. Fehlende Notwendigkeit zur Querung von Inseln
Unverständlich bleibt, warum überhaupt eine Insel gequert werden soll, wenn nachweislich technische Lösungen existieren, die dies vermeiden. So wurde z. B. das Stromkabel zwischen Deutschland und Großbritannien („Notstromkabel“) erfolgreich bis Wilhelmshaven verlegt – ohne eine Insel zu tangieren. Dass dies technisch möglich ist, aber im Fall der Nordsee-Trassen ignoriert wird, wirft Fragen zur tatsächlichen Alternativenprüfung auf.
4. Offshore-Ausbau darf keine neuen Umweltkrisen auslösen
Der Schutz des Klimas darf nicht gegen den Schutz der Biodiversität ausgespielt werden. Das Wattenmeer ist nicht nur Weltnaturerbe, sondern auch ein Rückgrat des Vogelzugs in Europa. Die großflächige Industrialisierung durch Windkraftanbindung und Kabeltrassen droht dieses empfindliche Ökosystem dauerhaft zu beeinträchtigen. Ein Umdenken hin zu effizienteren, naturverträglicheren Technologien wie Photovoltaik auf bereits versiegelten Flächen ist nicht nur ökologisch sinnvoll, sondern inzwischen auch ökonomisch attraktiver.
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Fazit:
Die geplante Trassenführung durch das Wattenmeer – insbesondere bei Langeoog – birgt erhebliche und nicht kompensierbare Risiken: für streng geschützte Arten, für ein anerkanntes Weltnaturerbe und für die existenzielle Trinkwasserversorgung einer ganzen Insel. Zudem existieren Alternativen, die eine solche Belastung vermeiden würden. Daher lehnen wir diese Variante entschieden ab.
Im aktuellen Entwurf fehlen weiterhin konkrete Angaben zur weiteren technischen Umsetzung der Inselquerungen bis 2045
Besonders besorgniserregend ist für Langeoog das Risiko für unsere große Ersatzsüßwasserlinse im Inselosten, genau dort, wo die Querungen vorgesehen sind. Alle bisherigen Gutachten berücksichtigten nicht unsere kritischen Fragen.
Für mich hebelt dieser 1. Entwurf zum NEP 2037/2045 Umweltrecht aus und gefährdet den Schutz elementarer Lebensgrundlagen, deshalb widerspreche ich ihm und bitte um entsprechende Nachbesserungen.

Veröffentlichte Mitzeichnungen

  • Holger S.
  • Viola B.