22.04.2014 - 18:00 | Philipp S. | NEP

Betreff: Stellungnahme zum NEP und O-NEP

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit übersende ich Ihnen meine kurze Stellungnahme zum
Netzentwicklungsplan und Offshore-Netzentwicklungsplan. Als
Projektentwickler für Onshore-Windparks bin ich an der Energiewende täglich
beteiligt, als Wissenschaftler bin ich von der Notwendigkeit und
Sinnhaftigkeit der Energiewende überzeugt und als Vater möchte ich die Erde
besser weitergeben als dies ohne meine Mitarbeit der Fall gewesen wäre.

In diesem Zusammenhang möchte ich Ihre Öffentlichkeitsbeteiligung nutzen,
um einige zentrale Aspekte anzusprechen, die bisher nicht ausreichend
gewürdigt wurden, aber relevant für den Netzausbau sein werden.

Insgesamt rate ich -auch aufgrund der rechtlichen und faktischen
Möglichkeiten der Bundesländer und der dort stärker als in der derzeitigen
Bundesregierung vorhandenen Energiewende-Vernunft und
Energiewende-Kompetenz- dazu, das Szenario C-2024 mit seinem stärkeren
Zubau der Erneuerbaren Energien als Leitlinie des Netzausbaus zu wählen.
Dadurch wird dem stärkeren Elektrizitätsbedarf, der sich durch die
Verlagerung der Mobilität und Wärme in diesen Bereich ergeben wird,
Rechnung getragen.


*Gliederung*



*1. Zu gering angesetzter Nettostromverbrauch in den genehmigten Szenarien
A-2024, B-2024, B-2034 und C-20242. Abnehmende Erdölvorräte = steigende
Erdölpreise = kein Wirtschaftswachstum Besser: JETZT die Erneuerbaren und
die notwendige Netz-Infrastruktur ausbauen statt zu bremsen.*
*3. Zusätzliche Flächen zur Windkraftnutzung: *


*250% bis 300% Erneuerbare Energien sind bundesweit das Energie-Gesamtziel
(Elektrizität, Wärme, Mobilität), die Netzinfrastruktur muss entsprechend
ausgebaut werden1. Zu gering angesetzter Nettostromverbrauch in den
genehmigten Szenarien A-2024, B-2024, B-2034 und C-2024*
Auf S. 29 steht: "Die Entwicklung des Energiebedarfs der Endverbraucher
lässt sich nicht sicher vorhersehen. Energieeffizienzmaßnahmen auf Seiten
der Verbraucher können zu einem Rückgang, der Ersatz von
Primärenergieträgern durch elektrische Energie, z. B. durch
Elektromobilität, kann zu einem Anstieg des Strombedarfs führen. Inwieweit
sich diese Trends gegenseitig beeinflussen, ist heute noch nicht absehbar."

Nach dieser Einschätzung wird für jedes der Szenarien, also unabhängig ob
2024 oder 2034, ein Jahresenergiebedarf von 545,4 TWh festgelegt, was sich
laut Ihrer Angabe mit der Genehmigung der Bundesnetzagentur deckt. Dazu
stelle ich fest, dass der Elektrizitätsbedarf trotz Energiesparprogrammen
meiner Vermutung nach steigen wird, wenn Erdöl und die daraus gewonnen
Produkte Benzin, Diesel, Heizöl usw. immer knapper und teurer werden und
sich der Bedarf im Bereich Mobilität, Heizung usw. zunehmend in den Bereich
der Elektrizität verlagert und den dortigen Bedarf erheblich erhöht.
Diesbezüglich sollte der NEP und der O-NEP konkreter werden und sich nicht
vor einer Prognose scheuen, denn genau darum geht es doch: Um die
Berechnung des notwendigen Bedarfes und um die notwendige Infrastruktur zur
Deckung und Verteilung desselben. Hier der Einfachkeit halber einen
konstanten Elektrizitätsbedarf anzunehmen ist nicht zielführend und einem
Netzentwicklungsplan nicht angemessen.



*2. Abnehmende Erdölvorräte = steigende Erdölpreise = kein
Wirtschaftswachstum Besser: JETZT die Erneuerbaren und die notwendige
Netz-Infrastruktur ausbauen statt zu bremsen.*
Jutta Paulus hat mich auf diese Präsentation von Douglas-Westwood, New
York, aufmerksam gemacht, die in eine ähnliche Richtung wie der erste
Gliederungspunkt zeigt:
http://energypolicy.columbia.edu/sites/default/files/energy/Kopits%20-%20Oil%20and%20Economic%20Growth%20%28SIPA,%202014%29%20-%20Presentation%20Version%5B1%5D.pdfSie
schreibt:" Steven Kopits stellt die historischen und aktuellen
Fördermengen und -preise gegenüber und postuliert eine langfristig
stagnierende Wirtschaft durch die stetig steigenden Ölpreise. Dies hat zur
Folge, dass Staatsschulden mangels Wachstum nicht adäquat bedient werden
können. Die Schlüsselrolle fällt China zu: China befindet sich am Beginn
der "Verbrauchs-Kurve", ob es den Weg der USA oder den Weg Koreas
einschlägt, hat entscheidende Wirkung auf die globale Nachfrage. Die
Präsentation deckt sich in ihren Aussagen im Wesentlichen mit der längeren
Studie von Tullet-Prebon (
http://www.tullettprebon.com/Documents/strategyinsights/TPSI_009_Perfect_Storm_009.pdf)
zum drohenden Zusammenbruch der Weltwirtschaft ca. 2030.Der springende
Punkt ist nicht, dass es nicht genug Öl gäbe. Das Ende des billigen Öls ist
deshalb nah, weil der EREOI (energy return on energy invested) stetig
sinkt, das heißt, die geförderte "Überschuss"-Energie wird immer geringer.
Die OPEC (hier insbesondere Saudi-Arabien) halten den Ölpreis durch
Variation der Fördermenge stabil, mit weiter steigender Nachfrage aus China
wird das nicht ewig so weitergehen, zumal die Förderung aus den großen
Feldern sämtlich rückläufig ist."

Der Netzentwicklungsplan und der Offshore-Netzentwicklungsplan sollten also
die temporäre Meinung der Bundesregierung nicht zum Anlass nehmen, die
Netze nur weniger als notwendig auszubauen. Politische Mehrheiten ändern
sich relativ schnell, wenn Energieengpässe drohen.


*3. Zusätzliche Flächen zur Windkraftnutzung: **250% bis 300% Erneuerbare
Energien sind bundesweit das Energie-Gesamtziel (Elektrizität, Wärme,
Mobilität), die Netzinfrastruktur muss entsprechend ausgebaut werden*
In Zukunft werden erheblich mehr Flächen zur Windkraftnutzung zur Verfügung
gestellt werden müssen, um Elektrizität, Wärme und Mobilität immer stärker
erneuerbar zur Verfügung stellen zu können. In diesem Zusammenhang führe
ich im Folgenden den Beschluss der Landesarbeitsgemeinschaft Energie
BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN Schleswig-Holstein vom 11. April 2014 an, weil
dieser wichtige Aspekte für die Ausweisung zusätzlicher Windvorrangflächen
und somit auch wichtige Argumente für den benötigten Ausbau der
Netzinfrastruktur enthält:


*Beschluss Zusätzliche Windvorrangflächen in Schleswig-Holstein zur
Unterstützung der Energiewende und des Atomausstiegs?*

-Die Staatskanzlei Schleswig-Holstein und die Landes- bzw. Regionalplanung
sowie das Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und
ländliche Räume werden um die zeitnahe Prüfung der Ausweisung zusätzlicher
Windvorrangflächen in Schleswig-Holstein gebeten. Diese soll in Kooperation
mit den jeweiligen Gemeinden erfolgen.

-Diese zusätzlichen Windvorrangflächen würden insbesondere zum teilweisen
Ausgleich der bundespolitischen Maßnahmen und der Änderungen des
Erneuerbare-Energien-Gesetzes dienen, welche die Energiewende aller
Wahrscheinlichkeit nach in den kommenden Jahren bremsen werden.

-Ziel ist es, den bundesweiten Ausstieg aus der riskanten Atomenergie
spätestens Ende 2022 in jedem Fall zu ermöglichen und gleichzeitig den
verstärkten Einsatz von luftverschmutzenden und klimabelastenden
Kohlekraftwerken bestmöglich zu verhindern.

-Die zentral zu prüfende landespolitische Maßnahme ist die ggf.
schrittweise Ausweisung zusätzlicher Windvorranggebiete z.B. in den Jahren
2018, 2020 und 2022 (ggf. jeweils nur in einem oder zwei Planungsräumen in
Zusammenarbeit mit der Landes- und Regionalplanung), da insbesondere in
diesen Jahren das Schicksal der Atomkraft in Deutschland besiegelt werden
soll und ein erneuter Ausstieg aus dem Atomausstieg in dem Fall zu
befürchten wäre, dass eine Energieknappheit tatsächlich auftritt oder
zumindest instrumentalisiert wird.

Warum soll die Ausweisung zusätzlicher Windvorranggebiete geprüft werden?

A) Abschaltung der Atomkraftwerke bis spätestens Ende 2022
Schleswig-Holstein hat fraglos schon viel für die Energiewende getan und
stellt zukünftig 1,5% bis 1,7% der Landesfläche für Windvorranggebiete zur
Verfügung, die Regionalpläne wurden demgemäß im Jahr 2012 rechtskräftig
geändert. Dennoch schaffen wir es in Schleswig-Holstein bis zum Jahr 2020
gemäß nachfolgender Prognose gerade einmal, 10% mehr als die Energie zur
Verfügung zu stellen, die schon im Jahr 2000, damals noch mit Hilfe der
riskanten Atomkraftwerke, produziert wurde.

So heißt es auf S. 74 des Berichtes der Landesregierung Schleswig-Holstein
„Energiewende und Klimaschutz in Schleswig-Holstein - Ziele, Maßnahmen und
Monitoring“:
„Die Graphik zeigt aber auch, dass im Szenario 2023 unter Zugrundelegung
des erwarteten Ausbaus der Windenergie die Stromerzeugung nur rund 10%
höher sein wird als Mitte der 2000er Jahre, als noch drei Kernkraftwerke in
Schleswig-Holstein in Betrieb waren.“
Quelle:
http://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl18/drucks/0800/drucksache-18-0889.pdf

Ob diese zusätzlichen 10% ausreichen, um die Abschaltung aller
Atomkraftwerke, also auch derer in windschwachen Bundesländern wie Bayern
und Baden-Württemberg, zu ermöglichen, ist zumindest fraglich. Das
ehemalige Energieerzeugungspotenzial in Schleswig-Holstein ist eine zu
beachtende Größe, denn die Leistung dieser abgeschalteten AKWs wollen wir
doch durch Erneuerbare ersetzen. Das ist insbesondere vor dem Hintergrund
wichtig, dass der Süden zudem auch noch viel Hilfe aus dem Norden brauchen
wird, um genug erneuerbare Energien für die Abschaltung der eigenen AKWs zu
haben. Und in diesem Zusammenhang sind 10% Stromerzeugungszuwachs (trotz
der Verdreifachung der Erzeugungskapazität) zu knapp bemessen. Solange wir
bundesweit noch bei 25% am Strom liegen, brauchen wir noch keine Angst zu
haben, über das Ziel hinauszuschießen.

Laut Süddeutscher Zeitung will beispielsweise Bayerns Landesregierung
klären, ob die Grundannahmen für den Atomausstieg noch realistisch seien:
"Nachdem sich Union und SPD bei ihren Koalitionsverhandlungen in Berlin auf
weitreichende Änderungen in der Energiepolitik verständigt haben, müsse
Bayern klären, ob die Grundannahmen im mehr als zwei Jahre alten Programm
für den Atomausstieg noch realistisch seien."
http://www.sueddeutsche.de/bayern/plaene-von-ilse-aigner-neustart-fuer-energiewende-in-bayern-1.1830953

B) Funkfeuer-Problematik
Nicht alle bisher ausgewiesenen Windvorrangflächen können zur
Windkraftnutzung verwendet werden. Dies sind in erster Linie die Bereiche
im Umkreis von 15 Kilometern um die beiden Funkfeuer in Ostholstein, wobei
sich beim Funkfeuer bei Heringsdorf ggf. eine zivilrechtliche Lösung
ergibt, der Pachtvertrag wurde gekündigt und es ist ein Gerichtsverfahren
anhängig.
> Quelle:
http://www.shz.de/schleswig-holstein/panorama/funkfeuer-muss-windkraft-anlagen-weichen-id4566681.html

C) Weniger Windenergienutzung im Süden
Der Sprecher für Energiewirtschaft der Grünen Bundestagsfraktion schreibt:
"Völlig unverständlich ist, dass für Windkraftanlagen an Land ein ganzes
Bündel von Restriktionen und Vergütungskürzungen vereinbart wird. So sollen
nur noch „gute Standorte“ im Norden durch die Weiterentwicklung des
Referenzertragsmodell mit einem Wert von 75-80% künftig noch gefördert
werden. Es steht zu befürchten, dass, damit südlich von Hannover kaum eine
Anlage mehr gebaut werden kann."
http://oliver-krischer.eu/detail/nachricht/schwarz-roter-koalitionsvertrag-keine-perspektive-fuer-energiewende-und-klimaschutz.html
Schaffen es diese Maßnahmen, den Ausbau der Windkraft im südlichen
Binnenland zu bremsen oder in Teilbereichen zum Erliegen zu bringen, so ist
die Energiewende insgesamt in Gefahr, im schlimmsten Fall droht ein
erneuter Ausstieg aus dem beschlossen Atomausstieg 2022.

Die SPD wollte 75% Erneuerbare im Jahr 2030 im Bereich Elektrizität. Im
Koalitionsvertrag auf Bundesebene stehen nun allerdings "40 bis 45 Prozent
im Jahre 2025, 55 bis 60 Prozent im Jahr 2035.", was im Jahr 2030 etwa 50%
ausmachen dürfte, eine eklatante Niederlage für die SPD und für die
Energiewende. Wenn die Erneuerbaren so langsam wachsen und die Bereiche
Wärme und Mobilität mitabgedeckt werden sollen (dann wäre das Gesamtziel:
250%, davon 100% Elektrizität), wären wir bei dem von Schwarz-Rot geplanten
plus von 1,47% Erneuerbare pro Jahr erst im Jahr 2150 beim erneuerbaren
Gesamtziel. Dieses Gesamtziel wird unter D) näher erläutert.

D) Das Gesamtziel der Erneuerbaren Energien: Elektrizität + Wärme +
Mobilität
250% bis 300% Erneuerbare Energien sind bundesweit das Energieziel, nicht
etwa 100% wie teilweise vermutet wird, wenn einzig der Bereich Elektrizität
diskutiert wird. Derzeit sind wir im Strombereich bei etwa 25%
Erneuerbaren. Durch die Hinzunahme der Bereiche Mobilität und Heizung
(Benzin und Heizöl werden auch ohne Umweltschutzgedanken immer knapper und
teurer) wäre somit eine Verzehn- bis Verzwölffachung des aktuellen
Bestandes nötig, um unabhängig von Atomstrom und Kohlekraftwerken zu
werden. Was das für die Anzahl an zu realisierenden On- und
Offshore-Windparks, PV-Anlagen usw. bedeutet, ist doch klar: Wir werden
einen erheblichen Zubau an Erneuerbare-Energie-Projekten (und erhebliche
Energieeinsparungen) benötigen, um das zu schaffen. Der heutige
Bruttostromvebrauch beträgt etwa 600 TWh/a, wenn Mobilität und Heizung
hinzukommen werden dies geschätzte 1.800 TWh/a sein. Dies erläutert eine
2012 erschienenen Studie des Frauenhofer-Institutes für Solare
Energiesysteme, die hier abrufbar ist:
http://www.ise.fraunhofer.de/de/veroeffentlichungen/studien-und-positionspapiere/studie-100-erneuerbare-energien-fuer-strom-und-waerme-in-deutschland

E) Unser Prozentsatz der Landesfläche hat Luft nach oben
Bezogen auf die Landesfläche setzen sich einige windschwächere Bundesländer
anspruchsvollere Ziele als wir, etwa Brandenburg und Hessen. Hier das
Beispiel Hessen: „Hessen beabsichtigt als Ergebnis des Hessischen
Energiegipfels 2010 Windvorrangflächen in der Größenordnung von 2 % der
Landesfläche auszuweisen.“ Quelle:
http://www.energieland.hessen.de/dynasite.cfm?dsmid=17143

F) Bau und Betrieb von Starkstromleitungen benötigt mehrere Jahre Vorlauf
Sowohl eine Änderung der Regionalpläne, noch mehr aber der Bau und Betrieb
von Starkstromleitungen benötigt mehrere Jahre Vorlauf. Daher ist es
sinnvoll, entsprechende Pläne den zuständigen Stellen und Unternehmen
frühzeitig zur Kenntnis zu geben, damit diese sich ggf. auf eine
Vergrößerung der Windvorrangflächen in Schleswig-Holstein einstellen
können, falls eine solche z.B. in den Jahren 2018 ff. erwünscht ist.

Kurz:
Dieser Antrag plädiert dafür, dass wir einen Teil der Windparks, die in
Bayern, Baden-Württemberg, Hessen und Thüringen u.a. über das EEG in den
kommenden Jahren wahrscheinlich verhindern werden, in den weiterhin gut
geeigneten Bundesländern ausgleichen und dafür bei Bedarf unter umgekehrten
bundespolitischen Verhältnissen diese Auffangmaßnahme wieder beenden.

In einigen Jahren werden wir über die bereits ausgewiesenen Vorrangflächen
hinaus zusätzliche Windparks in SH benötigen, wenn wir die windschwächeren
Teile des Landes mitversorgen wollen. Wir verfügen jetzt über die nötige
windfreundliche Regierungsbeteiligung, um alles Nötige vorzubereiten. Das
letzte Regionalplanungsverfahren hat die CDU angestoßen, ob sie uns das
irgendwann wieder abnimmt, ist unsicher. Daher sollten wir das besser
selber machen

--
*Zusammenfassung:*
Insgesamt rate ich -auch aufgrund der rechtlichen und faktischen
Möglichkeiten der Bundesländer und der dort stärker als in der derzeitigen
Bundesregierung vorhandenen Energiewende-Vernunft und
Energiewende-Kompetenz- dazu, das Szenario C-2024 mit seinem stärkeren
Zubau der Erneuerbaren Energien als Leitlinie des Netzausbaus zu wählen.
Dadurch wird dem stärkeren Elektrizitätsbedarf, der sich durch die
Verlagerung der Mobilität und Wärme in diesen Bereich ergeben wird,
Rechnung getragen.
--
Mit energiewendigen Grüßen aus Kiel

Philipp S.