26.02.2017 - 20:21 | Herbert R. | NEP

Betreff: Konsultationsbeitrag zum 1. Entwürfen NEP 2030

Name, Adresse:
R., Herbert


An
Netzentwicklungsplan Strom
Postfach 100572
10565 Berlin 23.02.2017


Betrifft: Einspruch gegen die Maßnahmen
HGÜ-Verbindung DC5 2 GW bzw. 4GW
Vorhaben P44 bzw. P44mod
des NETZENTWICKLUNGSPLANS STROM 2030, VERSION 2017, 31.01.2017

Die Untersuchung zur Notwendigkeit des Zubaus der geplanten Maßnahmen DC5 und P44MOD haben alle von der Energiewirtschaft unabhängigen Wissenschaftler als nicht notwendig erachtet. Insbesondere sind die Arbeiten des DIWs in Berlin, der Hochschule Rhein-Main und der OTH Regensburg eine Bestätigung diese Aussagen. Teilnehmern der Konsultationen in Bonn am 28.06.2014 und in München am 10.11.2014 und am 21.04.2015 konnten die vortragenden Experten der Energiewirtschaft in keinem der Vorträge plausibel darlegen, dass die HGÜ-Verbindungen DC5 und P44mod tatsächlich notwendig sind. Darüber hinaus konnten die Experten nicht darlegen, dass keine Gesundheitsgefährdung durch die HGÜ Leitungen entstehen würden. Vielmehr mussten sie eingestehen, dass die Forschung erst am Anfang steht und weitere Forschung notwendig wäre
Die Maßnahmen DC5 und P44mod sind aus folgenden Gründen abzulehnen:
a) die Notwendigkeit ist nicht erwiesen

In Bayern werden 5,2 GW Grundlast aus KKW ab 2022 wegfallen, die HGÜs, welche Windenergie nach Süden transportieren sollen, sind aber gar nicht bzw. nur 5% grundlastfähig.
Ergebnis: Die Erzeugungslücke wird nicht geschlossen, daher fällt der wichtigste Grund des Baus DC5 und Verstärkung P44mod weg.
Die Transportkapazität aus dem Norden wird mit der Inbetriebnahme der Thüringer Strombrücke vollkommen ausreichend sein. Diese Aussage wurde bestätigt (Siehe Monitoringbericht BNetzA). Nach Inbetriebnahme der Thüringer Strombrücke waren keine Engpässe des Stromtransports von Nord nach Süd festzustellen. Nächstes Argument siehe
NETZENTWICKLUNGSPLAN STROM 2030, VERSION 2017, 1. ENTWURF Seite 85
Der gezeigte Ausfall eines Netzelementes ist falsch dargestellt. Selbst wenn über der Thüringer Strombrücke ein Element komplett abgeschaltet war ging die Belastung der restlichen 4 Netzelemente auf 70%. Vergleiche 50Hertz.
Selbst bei Starkwind war die Auslastung nach Wegschaltung eines Netzelementes leicht beherrschbar

Ergebnis: Trotz HGÜ müssten 5 neue Gaskraftwerke gebaut werden um eine Versorgungslücke zu schließen.

Die bestehende Thüringer Strombrücke kann auf die doppelte Kapazität durch Leiterseiltemperaturmonitoring erhöht werden.
Thüringer Strombrücke ab 2016 = 5,3GW Übertragungskapazität Verdoppelung 10,6 GW Bayern- KKW 2022 abgeschaltet = 5,2GW.
Ergebnis: Thüringer Strombrücke Repowering ersetzt Maßnahme DC5.

Repowering kostet ca. 1/7 des Leitungsneubaus und ist deshalb zu bevorzugen.
vergl. NOVA-Prinzip (Bundesregierung, Entwurf zum Zweiten Gesetzes über Maßnahmen zur Beschleunigung des Netzausbaus Elektrizitätsnetze).
Ergebnis: Maßnahmen DC5 verstoßen gegen das Netzausbaugesetz, deshalb sind die beiden Maßnahmen abzulehnen.

Der Norden Deutschlands hat zu wenig Stromerzeugungskapazität und sollte deswegen keinen Strom in der Größenordnung von 5GW nach Süden transportieren, Norddeutschland muss deshalb 36,5TWh aus Skandinavien und Russland über Polen Kernenergie beziehen. Vergleiche NETZENTWICKLUNGSPLAN STROM 2030, VERSION 2017, 1. ENTWURF Seite 58.
Ergebnis: Widerspricht den Zielen der Energiewende der Bundesregierung und des Dreizehnten Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes vom 11.07.2011.

Die HGÜ DC5 sowie P44mod werden hauptsächlich gebraucht um dreckigen und toxischen Strom aus Braunkohle transportieren.
Ergebnis: Bau der DC5 bzw. P44mod verhindern die Erreichung der Ziele des Klimaschutzabkommens zum einen und zum anderen wird die gesamte Bevölkerung durch Schwermetallemissionen vergiftet.

Die HGÜ sind nur da, um den Geldhunger der Versicherungswirtschaft zu stillen. Der Bürger hat nur das nachsehen und die Kosten sowie die Gesundheitsgefährdung durch die HGÜ und HDÜ vor der Haustüre. Wir Bürger sind nicht bereit eine Rendite von 9,05% an die Versicherer zu zahlen, während unsere Spareinlagen mit lächerlichen Renditen von weniger als 1% verzinst werden.
Forderung an den Gesetzgeber, die Renditen an das Zinsniveau anzupassen, zugunsten aller Verbraucher.
Falls die HGÜ oder HDÜ wie geplant gebaut werden müssen wir Bürger mit einer weiteren Erhöhung der Netzentgelte von ca. 5€cent rechnen, das wiederum voll auf den Strompreis durchschlägt. Eine Teilung des Strommarktes würde dagegen nur eine Erhöhung der Stromerzeugungskosten von 10% ausmachen und das sind gerade mal 0,4€cent.
Forderung an den Gesetzgeber, den Ausbau der Übertragungsnetze auf das notwendige Maß zugunsten aller Verbraucher zu reduzieren um weitere Strompreiserhöhungen zu vermeiden.

b) Gefahr für Gesundheit und Umwelt
Der Umweltbericht ist lückenhaft und berücksichtigt die Gesundheit der Menschen nicht.
Die Gefahren durch elektrische Felder werden heruntergeredet und sind in keinster Weise wissenschaftlich erforscht. Es besteht die hohe Wahrscheinlichkeit, dass nach der Errichtung der HGÜ oder HDÜ wissenschaftliche Erkenntnisse gewonnen werden, die eine Gefährdung der Menschen belegen. Soweit wollen wir das nicht kommen lassen und die Bürger verlangen eine Beweisumkehr – die Netzbetreiber sind aufgefordert nachzuweisen, dass es keine Gefährdung der betroffenen Menschen in der Nähe der Leitungen gibt. Solange ist der Bau der Leitungen auch auszusetzen.
Vergleiche Renate Heintze, Bürgerinitiative trifft Bundesnetzagentur
Bonn, 28. Juni 2014 und Fr. G. Ziegelbauer, Bundesamt für Strahlenschutz, München 21.04.2015
c) Alternativen zu DC5 + P44mod
Die notwendigen und gebotenen Stromensparungsmassnahmen werden nicht diskutiert und berücksichtigt. Die Industrie in Süden verschwendet weiter ungehemmt Energie zu Lasten des bayerischen Mittelstands und der Bürger. Gerechtere Verteilung der Lasten ist auch das Aus für DC5 und P44mod.
Forderung: Der Gesetzgeber wird aufgefordert das EEG insoweit zu ändern, dass die Hauptlast der Stromkosten gerechter verteilt wird und Anreize für die Großabnehmer geschaffen werden Strom effizient zu nutzen. Netzentgelte von 6,47 ct/kWh für Privathaushalte stehen im krassen Gegensatz zu 1,90 ct/kWh für Industriekunden.

Stromüberproduktion wird nicht verhindert, den Schaden haben die Verbraucher. Seid der Novelle zum EEG-Gesetz 2010 ist der Verbrauchsvorrang für regenerative Energie weggefallen. Das bedeutet, dass bei Starkwindlage die Erträge aus der Stromproduktion stark nach unten und gar ins Minus rutschen, weil sich unsere Nachbarländer mit kostengünstigem Strom an der Leipziger Strombörse versorgen. Teilweise wird dieser Strom in Wasserkraftwerken gespeichert und mit hohem Gewinn wieder nach Deutschland verkauft, dann, wenn die regenerative Erzeugung in Deutschland niedrig ist. Auch aus diesem Grund brauchen die Übertragungsnetzbetreiber die DC5 und P44mod.
Forderung: Es wird hier die BNetzA aufgefordert diesem Geschäftsgebaren zu Lasten der deutschen Stromabnehmer einen Riegel vorzuschieben und die Maßnahmen DC5 und P44mod abzulehnen.

Eine Investition in Speichertechnologien ist die Investition in die Zukunft, es wird gefordert diese Technologien zu fördern anstatt in HGÜ Trassen zu investieren welche in 30-40 Jahren niemanden mehr nutzt, weil 1) die Braunkohle zu Ende ist und 2) dezentralen Speicher massenweise und günstig in der Anschaffung zur Verfügung stehen.
Forderung: Der Gesetzgeber wird aufgefordert, die Förderung der Stromspeicher über das Jahr 2017 hinaus zu verlängern und noch zu verstärken. Die Volatilität der Spitzen sind lt. Vortragenden Energieexperten der Übertragungsnetzbetreiber kritisch für die Netzstabilität. Genügend Speicher glätten die Spitzen zu Gunsten der Netze und auch zu Gunsten der Kosten für die Verbraucher. (Quelle Prof. M. Sterner, Vortrag Erlangen Bürgerkonferenz 21.09.15)

Mit der Veröffentlichung des Einspruchs bin ich einverstanden

23.02.2017

Herbert W. R.