Prozess und Akteure

Der Netzentwicklungsplan Strom wird alle zwei Jahre nach dem selben Prinzip aktualisiert und stellt die bestehenden Erkenntnisse der Netzplanung regelmäßig auf den Prüfstand. Auf diese Weise soll der NEP jederzeit den aktuellen technischen, politischen und gesellschaftlichen Anforderungen gerecht bleiben. Verschaffen Sie sich mit unserer interaktiven Grafik einen Überblick, wie die unterschiedlichen Akteure die gesamtdeutsche Aufgabe der Netzplanung bewältigen.

Grundsätzliches

Das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) regelt den gesamten Prozess des Netzausbaus auf Übertragungsnetzebene – von der Planung über die Prüfung bis hin zur Genehmigung einschließlich aller Beteiligungsverfahren.

Durch die Novelle des EnWG, die im Dezember 2023 in Kraft getreten ist, entfällt für die Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) die Verpflichtung, der Bundesnetzagentur (BNetzA) einen Umsetzungsbericht vorzulegen, der bisher über den Fortschritt bzw. die Verzögerungen der Netzentwicklungsmaßnahmen informierte. 

Der Prozessablauf

alle 2 Jahre

Erstellung des Szenariorahmens

Übertragungsnetzbetreiber

Erstellung des Szenariorahmens

Damit das Netz zukünftigen Entwicklungen gerecht wird, entwerfen die Übertragungsnetzbetreiber verschiedene Szenarien, wie unser Stromsystem in den kommenden Jahren aussehen könnte. Dafür holen sie Informationen und Daten von vielen verschiedenen Institutionen und Prozessbeteiligten ein. Den Entwurf des Szenariorahmens übergeben die ÜNB an die BNetzA.

Prozessverantwortung
Übertragungsnetzbetreiber

Die vier deutschen Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) betreiben und planen das Höchstspannungsnetz in Deutschland. Auf den höchsten Spannungsebenen transportiert das Netz den Strom über weite Entfernungen von den Erzeugern bis zu den Verbrauchern, auch über die Bundesgrenzen hinweg.

Konsultation Szenariorahmen

BNetzA
Öffentlichkeit & Netzbetreiber

Konsultation Szenariorahmen

Die BNetzA beteiligt die Öffentlichkeit zum Szenariorahmenentwurf, prüft ihn und kann inhaltliche Anpassungen vornehmen. Mit Genehmigung des Szenariorahmens legt die BNetzA die verbindliche Grundlage für die Netzplanung fest.

Prozessverantwortung
BNetzA

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) ist die zentrale Infrastrukturbehörde Deutschlands. Sie sorgt insbesondere für die Förderung des Wettbewerbs bei Energie, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen. Ihr Sitz ist in Bonn und sie gehört zum Geschäftsbereich des Bundeswirtschaftsministeriums.

Konsultierende Interessenträger
Öffentlichkeit & Netzbetreiber

Akteure aus Energiebranche, Wirtschaft, Wissenschaft, Forschung, Umweltschutz sowie Bürgerinnen und Bürger wirken zusammen, damit die Energiewende gelingt.

Erstellung des 1. NEP-Entwurfs

Übertragungsnetzbetreiber

Erstellung des 1. NEP-Entwurfs

Die ÜNB erstellen einen ersten Entwurf des Netzentwicklungsplans Strom (NEP). Im NEP beschreiben die ÜNB, wie sie ausgehend von den Daten aus dem Szenariorahmen überprüfen, an welchen Stellen das heutige Übertragungsnetz verbessert werden muss, damit auch in Zukunft die Stromversorgung gesichert ist. Die ÜNB ermitteln, wann und wo der Übertragungsbedarf die Transportmöglichkeiten übersteigen würde und welche Maßnahmen Abhilfe verschaffen.

Prozessverantwortung
Übertragungsnetzbetreiber

Die vier deutschen Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) betreiben und planen das Höchstspannungsnetz in Deutschland. Auf den höchsten Spannungsebenen transportiert das Netz den Strom über weite Entfernungen von den Erzeugern bis zu den Verbrauchern, auch über die Bundesgrenzen hinweg.

Konsultation des 1. Entwurfs

Übertragungsnetzbetreiber
Öffentlichkeit & Netzbetreiber

Konsultation des 1. Entwurfs

Die ÜNB veröffentlichen den ersten Entwurf des NEP und beteiligen die Öffentlichkeit. Im Zeitraum der Konsultation kann sich jede:r zum Entwurf des Netzentwicklungsplans schriftlich äußern. Hinweise, die Korrekturen oder Verbesserungen des NEP enthalten, werden von den Expert:innen geprüft und ggf. eingearbeitet. Die vorgeschlagenen Projekte zur Verbesserung des Netzes sind im Einzelnen nicht Gegenstand der Konsultation.

Prozessverantwortung
Übertragungsnetzbetreiber

Die vier deutschen Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) betreiben und planen das Höchstspannungsnetz in Deutschland. Auf den höchsten Spannungsebenen transportiert das Netz den Strom über weite Entfernungen von den Erzeugern bis zu den Verbrauchern, auch über die Bundesgrenzen hinweg.

Konsultierende Interessenträger
Öffentlichkeit & Netzbetreiber

Akteure aus Energiebranche, Wirtschaft, Wissenschaft, Forschung, Umweltschutz sowie Bürgerinnen und Bürger wirken zusammen, damit die Energiewende gelingt.

Überarbeitung des 1. Entwurfs und Erstellung des 2. Entwurfs

Übertragungsnetzbetreiber

Überarbeitung des 1. Entwurfs und Erstellung des 2. Entwurfs

Alle Hinweise aus der Konsultation werden auf ihre Relevanz geprüft und der NEP auf Basis der gewonnenen Erkenntnisse überarbeitet. Abschließend übergeben die ÜNB den zweiten Entwurf an die BNetzA.

Prozessverantwortung
Übertragungsnetzbetreiber

Die vier deutschen Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) betreiben und planen das Höchstspannungsnetz in Deutschland. Auf den höchsten Spannungsebenen transportiert das Netz den Strom über weite Entfernungen von den Erzeugern bis zu den Verbrauchern, auch über die Bundesgrenzen hinweg.

Wir befinden uns aktuell hier:

Prüfung 2. Entwurf mit öffentlicher Konsultation, Erstellung Umweltbericht mit Öffentlichkeitsbeteiligung, Bestätigung des NEP

BNetzA
Öffentlichkeit & Netzbetreiber

Prüfung 2. Entwurf mit öffentlicher Konsultation, Erstellung Umweltbericht mit Öffentlichkeitsbeteiligung, Bestätigung des NEP

Die BNetzA prüft den zweiten Entwurf des Netzentwicklungsplans und stellt diesen zur öffentlichen Konsultation. Die Bundesnetzagentur erstellt einen Umweltbericht, in dem sie die vorgeschlagenen Netzmaßnahmen untersucht. Sie kann Änderungen am NEP verlangen. Anschließend stellt sie die Dokumente zur öffentlichen Konsultation. Nach Abschluss und Auswertung des Verfahrens bestätigt die BNetzA den NEP.

Prozessverantwortung
BNetzA

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) ist die zentrale Infrastrukturbehörde Deutschlands mit Sitz in Bonn. Sie sorgt insbesondere für die Förderung des Wettbewerbs bei Energie, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen. Die Behörde gehört zum Geschäftsbereich des Bundeswirtschaftsministeriums.

Konsultierende Interessenträger
Öffentlichkeit & Netzbetreiber

An der Konsultation kann sich die gesamte Öffentlichkeit beteiligen. Tatsächliche und potenzielle Netznutzer, nachgelagerte Netzbetreiber sowie Träger öffentlicher Belange haben die Gelegenheit, sich zu äußern.

mindestens alle 4 Jahre

Entwurf des Bundesbedarfsplans (BBP) auf Basis von NEP und Umweltbericht

BNetzA

Entwurf des Bundesbedarfsplans (BBP) auf Basis von NEP und Umweltbericht

Mindestens alle vier Jahre übermittelt die BNetzA den bestätigten Netzentwicklungsplan samt Umweltbericht an das Bundeswirtschaftsministerium. Dieses erarbeitet daraus den Entwurf eines Bundesbedarfsplans und legt diesen dem Gesetzgeber vor.

Prozessverantwortung
BNetzA

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) ist die zentrale Infrastrukturbehörde Deutschlands. Sie sorgt insbesondere für die Förderung des Wettbewerbs bei Energie, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen. Ihr Sitz ist in Bonn und sie gehört zum Geschäftsbereich des Bundeswirtschaftsministeriums.

Beschluss des BBP durch den Bundesgesetzgeber

Beschluss des BBP durch den Bundesgesetzgeber

Mit Beschluss des Bundesbedarfsplans steht fest, welche Verbesserungsmaßnahmen im Netz umgesetzt werden müssen. Ihre genaue Ausgestaltung wird in den darauffolgenden Planungsschritten entwickelt. Dabei werden für jedes Projekt mehrere Beteiligungsverfahren durchgeführt.

Nächste Schritte

Mit Verabschiedung des Bundesbedarfsplans werden die energiewirtschaftliche Notwendigkeit und der vordringliche Bedarf für die enthaltenen Maßnahmen im Bundesbedarfsplangesetz verbindlich festgestellt. Die ÜNB sind verpflichtet, die Maßnahmen aus dem Bundesbedarfsplangesetz umzusetzen. So leisten die ÜNB ihren Beitrag zur Energiewende.

Download Prozessgrafik

Hier kann die Gesamtübersicht der Prozessgrafik heruntergeladen werden.

NEP-Gesamtprozess_0.jpg [ JPG | 186.84 KB ]

Prozess und Akteure – einfach erklärt

Infoletter Anmeldung

Ihre Übertragungsnetzbetreiber