Netzentwicklungspläne 2030 (2017)

Novelle des EnWG

Ausführliche Informationen zu den wesentlichen Neuerungen für den NEP und den O-NEP, die sich aus der Novelle des EnWG ergeben, finden Sie hier in einem Auszug aus dem NEP 2030, Version 2017.

Das im Jahr 2015 novellierte Energie­wirtschafts­gesetz (EnWG) sieht vor, dass die Über­tragungs­netz­betreiber (ÜNB) beginnend mit den Netz­ent­wicklungs­plänen 2030, Version 2017 zukünftig nicht mehr jährlich, sondern alle zwei Jahre einen gemeinsamen Netz­entwicklungs­plan (NEP) und Offshore-Netz­ent­wicklungs­plan (O-NEP) vorlegen. In den Zwischen­jahren gibt der neu einge­führte Umsetzungs­bericht Auskunft über den Stand der Umsetzung des zuletzt bestätigten NEP bzw. O-NEP sowie im Fall von Verzö­gerungen über die dafür maß­geblichen Gründe. Mit der Umstellung auf einen Zweijahres­turnus ist der Gesetz­geber den Forderungen der ÜNB sowie zahl­reicher Stake­holder nach einer Beseiti­gung zeitlicher Über­schneidungen verschiedener Prozesse nachgekommen.

Vom Szenariorahmen zum bestätigten Bedarf

Mehr zum komplexen Prozess zur Ermittlung des Netzausbausbedarfs finden Sie unter:

Damit geht einher, dass die Übertragungs­netz­betreiber nun gemäß der Vorga­ben des novellier­ten EnWG für die Erstellung beider Berichte vom Zeitpunkt der Genehmi­gung des Szenario­rahmens 2030, Version 2017 an zehn Monate Zeit haben. Dieser ehr­geizige Zeitplan umfasst die Erar­beitung der ersten Entwürfe von NEP und O-NEP, die öffent­liche Konsul­tation sowie die Über­gabe der überar­beiteten Berichte an die Bundesnetzagentur (BNetzA).

Eine Veränderung zu den Netz­ent­wicklungs­plänen 2025 zeigt sich auch in der Anzahl der Szenarien. Im Gegensatz zum vorherigen Szenario­rahmen enthält der Szenario­rahmen 2030, Version 2017 vier und nicht sechs Szenarien.

Darüber hinaus beziehen sich die Szenarien zum ersten Mal nicht mehr auf einen fest­gelegten Zeit­raum von zehn bezieh­ungsweise 20 Jahren. Die Vorgaben zum zu betrach­tenden Zeit­horizont wurden eben­falls im EnWG ange­passt und flexi­bili­siert, um die Netz­ent­wicklungs­pläne besser mit den euro­päischen energie­politischen Planungs­zeit­räumen abzu­stimmen. Zukünftig decken drei Szenarien einen Zeit­raum von min­destens zehn und höchstens 15 Jahren ab. Ein Szenario zeigt die Entwicklungen mit Blick auf mindestens 15 und höchstens 20 Jahre.

    Die Ausgangsbasis für die Netzberechnungen in den Netzentwicklungsplänen 2030 bildet der am 30. Juni 2016 von der Bundesnetzagentur (BNetzA) genehmigte Szenariorahmen 2030, Version 2017. Den von den ÜNB erarbeiteten Entwurf des Szenariorahmens hatte die BNetzA am 18. Januar 2016 veröffentlicht und zur Konsultation gestellt. Die eingegangenen Stellungnahmen hatte die Bundesnetzagentur ausgewertet und bei der Genehmigung des Szenariorahmens berücksichtigt.

    Die Entwicklung der Szenarien erfolgte auf Basis der Transformationsgeschwindigkeit der Energiewende und des Innovationsgrades mit Blick auf neue Stromanwendungen. Der genehmigte Szenariorahmen enthält darauf aufbauend ein konventionelles Szenario, ein Transformationsszenario und ein Innovationsszenario mit Blick auf das Jahr 2030. Das Transformationsszenario wird für das Jahr 2035 fortgeschrieben. So bildet jedes Szenario unterschiedliche Annahmen dahingehend ab, wie stark und wie schnell sich die Energielandschaft im Zuge der Energiewende verändert.

    Ebenfalls wurden die Modellierung des Stromverbrauchs sowie der Einsatz von Speichern und neuen Stromanwendungen weiterentwickelt. Insbesondere die Flexibilisierung der Stromerzeugung und des Stromverbrauchs sowie der verstärkte Einsatz von Strom im Verkehrs- und Wärmesektor sind dabei wesentliche Merkmale der Zukunftsszenarien. Der Stromverbrauch variiert in allen Szenarien, um die unterschiedliche Durchdringung der Szenarien mit Flexibilitätsoptionen und Energieeffizienz sowie neue Stromanwendungen wie Wärmepumpen und Elektromobilität berücksichtigen zu können.

    Das konventionelle Szenario A beschreibt eine Energiewende in mäßiger Geschwindigkeit mit teilweiser Einführung neuer Technologien bei einem eher geringen Innovationsgrad. Szenario A ist durch einen vergleichsweise moderaten Zubau von Wind onshore und Photovoltaik geprägt und enthält den relativ größten Anteil an Stromerzeugung aus konventionellen Kraftwerken. Einen schnelleren Ausbau der erneuerbaren Energien sowie eine beschleunigte Energiewende unter intensiver Nutzung neuer Technologien beschreibt hingegen das Innovationsszenario C 2030. Der Mittelweg zwischen beiden Szenarien wird durch das Transformationsszenario B 2030/B 2035 abgebildet.

    Die Szenarien berücksichtigen bereits die zukünftigen energiepolitischen Rahmenbedingungen. Hierzu zählen insbesondere die von Bundestag und Bundesrat im Juli 2016 beschlossene Novelle des EEG mit der Einführung von Ausschreibungen für die einzelnen erneuerbaren Energieträger sowie die veränderten Zubauraten der einzelnen erneuerbaren Energieträger. Darüber hinaus werden die energiepolitischen Ziele zur Energieeffizienz und zur Reduktion des Ausstoßes von Treibhausgasen im Szenariorahmen beachtet.

    Zahlen, Daten, Fakten

    In der Kurzbroschüre „Zahlen, Daten, Fakten“ finden Sie die wesentlichen Ergebnisse zu den ersten Entwürfen von NEP und O-NEP 2030, Version 2017.

    Zahlen, Daten, Fakten [ PDF | 5.91 MB ]

    Nach der Genehmigung des Szenario­rahmens 2030, Version 2017 durch die Bundesnetzagentur (BNetzA) am 30. Juni 2016 haben die ÜNB auf dessen Basis die ersten Entwürfe des Netz­entwick­lungs­plans und des Offshore-Netz­entwick­lungs­plans 2030, Version 2017 erarbeitet. Am 31. Januar 2017 veröffent­lichten die Über­tragungs­netz­betreiber die ersten Entwürfe und über­gaben sie an die Bundes­netzagentur. Die öffent­liche Kon­sultation zu beiden Ent­würfen fand zwischen dem 31. Januar und dem 28. Februar 2017 statt.

    Mit den ersten Entwürfen von Netzentwicklungsplan Strom und Offshore-Netzentwicklungsplan stellen die Über­tragungs­netz­betreiber gewählte Verfahren, Methoden und genutzte Daten sowie die daraus abge­leiteten Maß­nahmen zur bedarfs­gerechten Opti­mierung, Ver­stärkung und zum Ausbau des Strom­netzes und des Offshore-Strom­netzes der Öffent­lichkeit zur Verfügung. Die vier deutschen Über­tragungs­netzbetreiber zeigen mit diesen ersten Entwürfen der Netz­entwick­lungspläne 2030, Version 2017 den benötigten Netzausbau für die nächsten Jahre auf.

    Die vier deutschen Übertragungsnetzbetreiber zeigen mit diesen ersten Entwürfen der Netzentwicklungspläne 2030, Version 2017 den benötigten Netzausbau für die nächsten Jahre auf.

    NEP 2030 (2017), 1. Entwurf

    Der Netzentwicklungsplan Strom beschreibt keine konkreten Trassen­verläufe von Über­tragungs­leitungen, sondern er dokumentiert den not­wendigen Über­tragungs­bedarf zwischen Netzknoten. Das heißt, es werden Anfangs- und Endpunkte von zukünftigen Leitungs­verbin­dungen definiert sowie konkrete Empfeh­lungen für den Aus- und Neubau der Über­tragungs­netze an Land in Deutschland gemäß den Detail­anforderungen im § 12 EnWG gegeben.

    Basispräsentation

    Hintergrundmaterial

    Die weiterführenden Informationen zum NEP 2030, Version 2017 finden Sie unter:

    O-NEP 2030, Ver­si­on 2017, 1. Ent­wurf

    Der vorliegende O-NEP-Bericht beschreibt keine konkreten Trassenverläufe, sondern bestimmt Maßnahmen, die unter Berücksichtigung technischer, wirtschaftlicher und räumlicher Rahmenbedingungen geeignet sind, um die nach dem genehmigten Szenariorahmen erwartete installierte Erzeugungsleistung aus Offshore-Windenergie an das Übertragungsnetz an Land anzubinden.

    Basispräsentation

    Hintergrundmaterial

    Die weiterführenden Informationen zum O-NEP 2030, Version 2017 finden Sie unter:

    Zahlen, Daten, Fakten

    In der Kurzbroschüre „Zahlen, Daten, Fakten“ finden Sie die wesentlichen Ergebnisse zu den zweiten Entwürfen von NEP und O-NEP 2030, Version 2017.

    Zahlen, Daten, Fakten [ PDF | 6.24 MB ]

    Im Rahmen der Konsultation zu den ersten Entwürfen der Netzentwicklungspläne 2030, Version 2017 vom 31. Januar bis 28. Februar 2017 wurden 2.133 Stellungnahmen an die Übertragungsnetzbetreiber gerichtet, davon 2.116 zum Netzentwicklungsplan Strom und 17 zum Offshore-Netzentwicklungsplan.

    Nach inhaltlicher Prüfung der eingegangenen Stellungnahmen haben die ÜNB die ersten Entwürfe überarbeitet. Die daraus resultierenden zweiten Entwürfe NEP und O-NEP wurden am 2. Mai 2017 veröffentlicht und an die Bundesnetzagentur übergeben.

    Konsultation 2017

    Informationen rund um die vergangene Konsultation finden Sie unter:

    NEP 2030 (2017), 2. Ent­wurf

    Der NEP 2030, Version 2017 stellt den Um- und Ausbaubedarf im deutschen Onshore-Stromtransportnetz vor dem Hintergrund der gesetzlichen Vorgaben des Energiewirtschaftsgesetzes dar. Die ÜNB planen, entwickeln und bauen das Netz der Zukunft. Sie zeigen mit dem NEP, wie der Umbau der Erzeugungslandschaft in Deutschland und die Integration erneuerbarer Energien bis 2030 bzw. 2035 gelingen kann.

    Der erste Entwurf des NEP 2030, Version 2017 wurde unter Berücksichtigung der in der Konsultation eingegangenen Stellungnahmen überarbeitet. Die zentralen Ergebnisse aus der Konsultation sind im Kapitel 6 des zweiten Entwurfs zusammengefasst. Darüber hinaus wurden Anpassungen an den jeweiligen Kapiteln sowie den Steckbriefen im Anhang vorgenommen.

    Die Konsultationsbeiträge zum NEP thematisieren neben grundsätzlichen Fragen zu in den Szenarien getroffenen Annahmen und Erfordernissen der Netzentwicklung auch regionale Betroffenheit. Vor allem die Alternativen zur Entlastung des Netzknotens Grafenrheinfeld (P43mod und P44mod) sowie der Verlauf der drei großen HGÜ-Verbindungen von Nordrhein-Westfalen nach Baden-Württemberg, von Schleswig-Holstein nach Bayern und von Sachsen-Anhalt nach Bayern waren Gegenstand zahlreicher Stellungnahmen.

    Basispräsentation

    Hintergrundmaterial

    Die weiterführenden Materialien zum NEP finden Sie unter:

    O-NEP 2030 (2017), 2. Ent­wurf

    Der mit dem NEP verzahnte Entwurf des O-NEP 2030, Version 2017 wird gleichzeitig mit dem NEP veröffentlicht. Er bildet die Infrastruktur für die Anbindung der Offshore-Windenergie in 2030 bzw. 2035 ab. Der zweite Entwurf des O-NEP 2030 enthält die Ergebnisse der öffentlichen Konsultation des ersten Entwurfs.

    Insgesamt sind in der Konsultationsphase 17 Stellungnahmen zum O-NEP 2030, Version 2017 eingegangen. Schwerpunkte der Stellungnahmen sind die Themen Staffelung und Projekttermine, Ausgestaltung des Szenariorah­mens, Berücksichtigung des Flächenentwicklungsplans und des durch das Windenergie-auf-See-Gesetz eingeleiteten Systemwechsels, Auswahl geeigneter Netzverknüpfungspunkte und der damit zusammenhängende Netzausbau an Land sowie Aspekte des Natur- und Umweltschutzes.

    Dieser O-NEP 2030, Version 2017 ist der letzte zu erstellende O-NEP. Danach werden seine Bestandteile teils im NEP und teils im Flächenentwicklungsplan aufgehen.

    Hintergrundmaterial

    Die weiterführenden Materialien zum O-NEP finden Sie unter:

    Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat als gutachterlich zuständige Behörde alle in den zweiten Entwürfen des NEP Strom sowie des O-NEP 2030 (Version 2017) vorgeschlagenen Projekte auf ihre energiewirtschaftliche Notwendigkeit geprüft. Gemeinsam mit dem Umweltbericht der Strategischen Umweltprüfung wurden NEP und O-NEP von der BNetzA zur erneuten öffentlichen Konsultation gestellt. Unter Berücksichtigung der Ergebnisse dieser Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung hat die BNetzA am 22. Dezember 2017 sowohl den NEP als auch den O-NEP 2030 (2017) bestätigt.

    Die Bestätigung des NEP 2030 (2017) umfasst insgesamt 96 Ausbau- und Verstärkungsmaßnahmen. Da durch den Atomausstieg ab dem Jahr 2023 Netzengpässe zu erwarten sind, bestätigt die BNetzA erstmals auch kurzfristig umzusetzende Ad-hoc-Maßnahmen. Durch diese Maßnahmen werden die Kosten für das Engpassmanagement gemindert.

    Beim O-NEP 2030 (2017) wurden acht Maßnahmen bestätigt, davon fünf Anbindungen in der Ostsee und drei in der Nordsee. Dieser O-NEP war der letzte zu erstellende Plan für die Entwicklung von Offshore-Maßnahmen. Seine Bestandteile werden zukünftig im NEP und im Flächenentwicklungsplan des Bundesamts für Seeschifffahrt und Hydrographie fortgeführt.

    Weiterführende Links

    Erfahren Sie mehr zur Bestätigung des Netzentwicklungsplans auf der Webseite der BNetzA.

    Dokumente zum Download

    Seit der Umstellung des jährlichen Zyklus zur Erstellung des NEP und O-NEP auf einen zweijährlichen Zyklus sind die Übertragungsnetzbetreiber verpflichtet, in jedem geraden Kalenderjahr spätestens zum 30. September, beginnend mit dem Jahr 2018, einen Umsetzungsbericht vorzulegen.

    Dieser Bericht enthält Angaben zum Stand der Umsetzung des zuletzt bestätigten NEP und O-NEP und im Falle von Verzögerungen die maßgeblichen Gründe dafür. Aufgeführt sind die Projekte und Maßnahmen des Startnetzes sowie die von der Bundenetzagentur bestätigten Projekte und Maßnahmen des Zubaunetzes des NEP 2030 (2017) und des O-NEP 2030 (2017). Die von der Bundesnetzagentur im Zuge des NEP 2030 (2017) sowie des O-NEP 2030 (2017) nicht bestätigten Maßnahmen werden im Umsetzungsbericht nicht aufgeführt.

    Die BNetzA prüft den Umsetzungsbericht nach Vorlage durch die ÜNB, veröffentlicht ihn und gibt allen Netznutzern Gelegenheit zur Äußerung.

    Weiterführende Links

    Erfahren Sie mehr zum Umsetzungsbericht auf der Webseite der Bundesnetzagentur.

    Dokumente zum Download

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