02/20/2019 - 09:36 | Gemeinde Meeder | NEP

Betreff: Netzentwicklungspläne Konsultationen zum Netzentwicklungsplan 2030 (2019) 1. Entwurf; 380-kV-Stromtrasse P 44 und P44 mod.; hier: Stellungnahme der Gemeinde Meeder

Netzentwicklungspläne Konsultationen zum Netzentwicklungsplan 2030 (2019) 1. Entwurf;
380-kV-Stromtrasse P 44 und P44 mod.;
hier: Stellungnahme der Gemeinde Meeder

Sehr geehrte Damen und Herren,

1.

Die Gemeinde Meeder bestätigt nochmals ihren Beschluss vom 18.05.2015 zur Ablehnung der Stromtrasse P 44 (und P 44 mod.) nunmehr gem. NEP 2030 (2019) 1. Entwurf.

Die Gemeinde Meeder wird durch vorgestelltes Projekt P 44 und P 44 mod. bei Realisierung im erheblichen Umfang tangiert, nachdem das Gemeindegebiet in direkter unmittelbarer Luftlinienstrecke "Schalkau" / "Grafenrheinfeld" und somit im "Kernbereich des Trassenkorridors befindet.

Die Gemeinde Meeder lehnt diese Trassenführung bereits heute vollständig ab, da analog der bereits im Gemeindegebiet bestehenden und künftigen Belastungen durch das geplante

Projekt "Verkehrslandeplatz" (hier besteht eine Veränderungssperre für das südliche Gemeindegebiet von Meeder aufgrund aktuellen Planfeststellungsverfahrens), "BAB A 73", "Neubau Staatsstraße 2205", "Grünes Band", Ausweisung von umfangreichen "FFH-Projektflächen" eine weitere bauplanerische Entwicklung nachhaltig, zukunftsfähig gestört und beeinträchtigt wird. Es wird in diesem Zusammenhang in nicht vertretbarer Weise das verfassungsrechtlich garantierte Selbstverwaltungsrecht in Bezug auf die Bauplanungshoheit im hohen Maße verletzt.

2.

Des Weiteren wird analog der Einwendungen des Landkreises Coburg von 2015 vorgetragen und in Erinnerung gebracht:

1. Das Coburger Land trägt durch die derzeit im Bau befindliche neue 380KV-Leitung (Thüringer Strombrücke) mit ihren gewaltigen Natur- und Landschaftseingriffen bereits erhebliche Lasten der deutschen Energiewende!

2. Das Coburger Land hat sich zudem bereits bei den großen Verkehrsinfrastrukturprojekten
"Deutsche Einheit" (Autobahn A73 Nürnberg-Erfurt und ICE-Trasse München-Berlin) mit Natur und Landschaft eingebracht.

3. Weitere Netzverstärkungen, Trassenverläufe und Leitungsbauten in jedweder Form (Leitungsneubau, Leitungsumbau, u.a.) konterkarieren die strategische Landkreisentwicklung (Siedlungs-, Natur- und Tourismus räum). Sie dürfen nicht wieder das Coburger Land und seine Kommunen in deren Entwicklung zusätzlich belasten!

4. Die im aktuellen NEP vorgebrachten Alternativtrassen durch das Coburger Land entsprechen gerade nicht der politischen Absicht aus dem Koalitionsgipfel (Juli 2015) und sind zurückzuweisen:
Bei der bereits planfestgestellten und im Bau befindlichen 380KV-Leitung handelt es sich zum einen nicht um eine Bestandstrasse und zum anderen kann sie auch in der planfestgestellten Form technisch nicht ertüchtigt werden.

5. Nationale Infrastrukturmaßnahmen sind von allen Teilräumen des Landes zu tragen. Sie dürfen nicht mit dem Argument der Bündelung einseitig zu einer nicht mehr vertretbaren Überlastung des Coburger Landes führen. (Stichwort; Überbündelung!)
Das Coburger Land darf nicht nur "Flächenspender" und "Belastungsraum" für die großen
nationalen Verkehrs- und Energieinfrastrukturmaßnahmen sein. Anstatt neue Belastungen für das Coburger Land zu prüfen, ist es längst an der Zeit erst einmal die entstandenen, betastenden Infrastrukturen für die Region nutzbar zu machen (z.B. bei der ICE-Anbindung im 2-Stunden-Takt).

6. Die Netzverstärkungen im 380KV-Netz müssen im großräumig, überregionalen Kontext über andere Alternativ-Trassen realisiert werden. Weder P44 noch P44mod stellen Alternativen dar.
Die Netzbetreiber sind aufgefordert Trassenverlaufe über andere großräumige Verbindungen zu prüfen!

7. Der finanzpolitische Irrsinn, eine im Bau befindliche, noch nicht fertiggestellte Thüringer Strombrücke wieder abzureißen und durch einen Neubau ersetzen zu wollen, ist sofort zu verwerfen!

8. Der Bau einer zweiten Parallel-Trasse zur Thür. Strombrücke verbietet sich wegen der nicht mehr vertretbaren Belastung von Mensch (zu geringer Abstand zu Siedlungen), Fauna und Flora.

9. Eine weitere Belastung des Coburger Landes sowie weitere Eingriffe in das Landschaftsbild
durch eine neue HGÜ-Gleichstromtrasse kann und darf es in der Region nicht geben!

10. Bei den Alternativen der Trassenführung der HGÜ (Gleichstromtrasse) zwischen Sachsen-Anhalt und Bayern ist - wenn überhaupt notwendig - die Variante der Verbindung Wolmirstedt (ST) und lsar1 (BY) umzusetzen. Sie darf dabei nicht auf Umwegen über das Coburger Land geführt werden!
3.

Ergänzend wird darauf verwiesen, dass neben bereits zitierten Planungen auch das Planfeststellungsverfahren zum Neubau eines Verkehrslandeplatzes in der Gemeinde Meeder, Gemarkung Neida, bereits umfängliche Flächenressourcen umspannt und keine weiteren Flächenverbräuche akzeptiert werden!
Eine Trassenführung über das Gebiet der Planfeststellung zum VLP und hiervon betroffener Schutzbereiche (Anbauverbotszonen) scheint diesseits nicht realisierbar und würde das bauplanungsrechtliche Selbstverwaltungsrecht der Gemeinde Meeder de facto auf "null" reduzieren. Dies ist verfassungsrechtlich nicht zulässig.

Die Gemeinde Meeder lehnt aus diesem Grund vorgestellte Entwurfsfassung des NEP 2030 in Bezug auf Trassenvarianten P 44 und P 44 mod. vollumfänglich ab.

Im Übrigen wird bereits heute auf tangierte Schutzbereiche verwiesen, welche im Einzelnen lauten:

* FFH und SPA Schutzbereichsflächen (Nähe "Weidbach", "Bruchschollenkuppen der Langen Berge)
* Naturschutzgebiete auf den "Langen Bergen"
* Richtfunktrassen des Senders "Mirsdorf"
* Windenergievorbehaltsfläche süd-östlich von Mirsdorf
* Geplante Autobahnraststätte auf den "Langen Bergen" (Nähe Drossenhausen)
* Geotope (z.B. "Doline Donnerloch")
* Lebensraum geschützter Säugetiere (Wildkatzenlebensraum bei Ottowind/Oettingshausen, Uhu Population Ottowind / Brunnschläge)
* Tourismusregion "Rodachtal" mit Umland

Mit freundlichen Grüßen

Bernd Höfer
Erster Bürgermeister