Netzentwicklungsplan 2022

Vom Szenariorahmen zum bestätigten Bedarf

Mehr zum komplexen Prozess zur Ermittlung des Netzausbausbedarfs finden Sie unter:

Der Netzentwicklungsplan 2022 ist der erste Netz­ent­wick­lungs­plan, den die vier Über­tra­gungs­netz­betreiber gemäß der Vor­gaben des im August 2011 novel­lier­ten Energie­wirt­schafts­gesetzes (EnWG) erar­beitet haben und damit ihrem ge­setz­­lichen Auf­trag nachkommen. Er zeigt auf, welche Maßnahmen zur bedarfs­­ge­rech­ten Opti­­mierung, zur Ver­stär­kung und zum Aus­bau des deutschen Höchst­spannungs­strom­netzes für die Jahre 2022 und 2032 für einen sicheren und zuverlässigen Netzbetrieb erforderlich sind.

Vor dem Hintergrund des im Jahr 2011 beschlos­senen Aus­­stiegs aus der Kern­­energie und der ver­­mehr­­ten Ein­­speisung erneu­er­­barer Ener­­gien im Zuge der Energie­­wende muss das deutsche Über­tra­gungs­netz für die damit ver­bundenen neuen Anfor­derungen fit gemacht werden. Der Netz­­ent­­wick­lungsplan (NEP) bildet seit 2012 die Grund­­lage für die bedarfs­­gerechte Planung eines Über­tragungs­netzes an Land.

Der von der Bundesnetzagentur (BNetzA) bestätigte NEP 2022 stellt die Basis für den Entwurf des ersten Bundesbedarfsplans dar, der im Rahmen des Bundesbedarfsplangesetzes 2013 vom Bundesgesetzgeber (Bundestag und Bundesrat) verabschiedet wurde.

    Am 18. Juli 2011 wurde der Szenariorahmen 2022, die Grundlage des ersten Netzentwicklungsplans, veröffentlicht. Die Öffentlichkeit sowie nachgelagerte Netzbetreiber konnten in der durch die Bundesnetzagentur (BNetzA) verantworteten Konsultation vom 19. Juli bis zum 29. August 2011 Stellungnahmen zu den Szenarien einbringen. Am 20. Dezember 2011 genehmigte die BNetzA unter der Berücksichtigung der Konsultationsergebnisse den Szenariorahmen 2022.

    Der Szenariorahmen 2022 enthält als Ausgangsbasis für die Erstellung des Netzentwicklungsplans 2022 drei Szenarien, die die voraussichtlichen energiewirtschaftlichen Entwicklungen in Deutschland bis zum Zieljahr abbilden. Eines dieser Szenarien wird bis in das Jahr 2032 fortgeschrieben.

    Im Szenario A 2022 „Klassisch“ werden die energie- und klimapolitischen Ziele der Bundesregierung hinsichtlich der Kapazitätsentwicklung der einzelnen Energieträger und des Energieverbrauchs für das Jahr 2022 umgesetzt. Es erfolgt ein moderater Anstieg der Stromerzeugung aus Steinkohle im konventionellen Bereich.

    Das Szenario B 2022 „Ausgewogen“ baut auf A 2022 auf, geht aber von einem höheren Anteil an erneuerbaren Energien aus. Die Stromerzeugung aus Gaskraftwerken steigt an, um Versorgungssicherheit und Flexibilität im System zu wahren. Dieses Szenario wird bis 2032 fortgeschrieben.

    Das Szenario C „Erneuerbar“ geht von einem besonders hohen Anteil an Strom aus erneuerbaren Energien aus, der sich aus den regionalen Entwicklungsprognosen und den Zielen der Bundesländer ergibt. Es wird von keinem wesentlichen Zubau konventioneller, d.h. fossiler Kraftwerke in Deutschland bis 2022 ausgegangen.

    Dokumente zum Szenriorahmen 2022

    Executive Summary

    Im Executive Summary finden Sie die wesentlichen Ergebnisse zum ersten Entwurf des NEP 2022.

    Am 30. Mai 2012 haben die vier Über­tragungs­­netz­betreiber den ersten Ent­wurf des Netz­ent­wick­lungs­plans 2022 veröffentlicht. Vom 30. Mai bis zum 10. Juli hatte die Öffent­lich­keit Gelegen­heit, eine Stel­lung­nahme zum ersten Ent­wurf abzugeben. Die Bei­träge aus der Konsul­tation flos­sen in den zwei­ten Ent­wurf des Netz­ent­wick­lungsplans 2022 ein.

    Im ersten Entwurf zeigen die Berech­nungen der Über­tra­gungs­netz­betreiber, dass für die kommen­den zehn Jahre bundes­weit ein erheb­licher Netz­ent­wick­lungs- und Opti­mierungs­bedarf besteht, um dem erwar­teten Über­tragungs­bedarf gerecht zu werden. Wichtige Trei­ber sind die Erzeu­gung von Wind­energie offshore und onshore im küsten­nahen Bereich sowie der Energie­austausch mit dem Ausland. Mit deren Zunahme stei­gen die weit­räumigen Leistungs­transporte und damit auch das erfor­der­liche Netz­aus­bau­volumen. Ein Schwer­punkt dabei sind leistungs­starke Ver­bin­dungen, die den hohen Über­tragungs­bedarf von Norden nach Süden abdecken. Hier schlagen die Über­tragungs­netz­betreiber im Netz­ent­wick­lungsplan zusätz­liche Gleich­strom­verbin­dungen vor, da diese auf langen Strecken eine beson­ders ver­lust­arme Über­tragung ermög­lichen. Die Gleich­strom­ver­bind­ungen ergän­zen das 380-kV-Dreh­strom­netz, das bedarfs­gerecht erwei­tert und opti­miert wer­den muss, um die Heraus­for­derungen der Energiewende zu können.

    Der Netzentwicklungsplan 2022 zum Download

    Weitere Dokumente zum Download

    GDP 2022 summary, first draft [ PDF | 48.37 KB ]

    Executive Summary

    Im Executive Summary finden Sie die wesentlichen Ergebnisse zum zweiten Entwurf des NEP 2022.

    Auf Basis der mehr als 2.100 einge­gang­enen Stellung­nahmen des öffent­lichen Konsul­tations­verfahrens haben die Über­tragungs­netz­be­treiber den Netz­ent­wick­lungsplan überarbeitet. In den Bei­trägen und Stellung­nahmen wurden verschie­denste Aspekte, von energie­politischen und energie­wirt­schaft­lichen Grund­satz­fragen über Techno­logien bis hin zu konkreten Trassen­verläufen, thematisiert. In Reaktion auf die in den Stellung­nahmen aufge­worfenen Fragen enthält der überar­beitete Ent­wurf außer­dem aus­führ­liche Erläu­terungen zu Themen wie Szenario­rahmen, Infra­struktur­bündelungen, NOVA-Prinzip (Netz­optimierung und Ver­stärkung vor Ausbau) und seiner An­wen­dung, zu Techno­logien, Über­tragungs­bedarf und Spannungsstabilität.

    Konsultation 2012

    Alle Infos und Stellungnahmen der Konsultation 2012 finden Sie unter:

    Der überarbeitete Entwurf des Netz­ent­wick­­­lungs­­plans wurde am 15. August 2012 an die Bundes­netz­agentur übergeben. Darin schlagen die Über­tragungs­netz­betreiber insgesamt 74 Maß­nahmen zur Bestätigung vor.

    Der Netzentwicklungsplan 2022 zum Donwload

    Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat eine „Strate­gische Umwelt­prüfung“ durch­ge­führt und stellte den daraus resul­tierenden Umwelt­bericht gemein­sam mit dem über­arbei­teten Ent­wurf des Netz­ent­wick­lungs­plans zur öffent­lichen Konsultation. Unter Berück­sichtigung der Ergeb­nisse dieser Konsul­tation bestä­tigte die BNetzA am 26. November 2012 den zweiten über­ar­beiteten Ent­wurf des NEP 2022 und über­mittelte ihn an die Bundes­regierung. Von den 74 durch die ÜNB vor­geschla­genen Neubau- und Ver­stär­kungs­maßnahmen im NEP hat die BNetzA 51 Maßnahmen bestätigt.

    Weiterführende Links

    Erfahren Sie mehr zur Bestätigung des Netzentwicklungsplans auf der Webseite der BNetzA.

    Der von der BNetzA bestätigte NEP diente als Grundlage für den von der Bundes­regierung vorge­legten Entwurf des ersten Bundes­bedarfsplans. Das vom Bundes­gesetzgeber darauf­hin verab­schiedete Bundes­bedarfs­plangesetz trat am 27. Juli 2013 in Kraft. Der darin ent­haltene Bundes­bedarfs­plan stellt die energie­wirt­schaftliche Not­wendig­keit und den vor­dringlichen Bedarf für insge­samt 36 Leitungs­bau­projekte fest, zu denen die 51 bestätigten Maß­nahmen des Netz­ent­wick­lungsplans 2022 zusammengeführt wurden.

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