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Betreff: Konsultationsverfahren zum 1. Entwurf zum Netzentwicklungsplan Strom 2030, Version 2017

Sehr geehrte Damen und Herren,

der Markt Roßtal nimmt im Konsultationsverfahren zum 1. Entwurf zum Netzentwicklungsplan Strom 2030, Version 2017 wie folgt Stellung und verweist auf das überragend wichtige Gut der Wohnumfeldqualität der betroffenen Bevölkerung beim Netzausbau von Höchstspannungsleitungen:

Das Gemeindegebiet des Marktes Roßtal ist von dem Projekt Netzverstärkung und -ausbau zwischen Raitersaich, Ludersheim, Sittling und Altheim (vgl. S. 358, Anhang zum NEP-Entwurf 2030) betroffen. Dieses Drehstrom-Projekt ist bereits Teil des Bundesbedarfsplans (Vorhaben Nr. 41).

Der Großteil des Projektes soll in vorhandener Trasse verlaufen, wie sich aus dem Projektsteckbrief ergibt. Die bestehende Trasse verläuft in unmittelbarer Nähe der Wohnhäuser am Ortsrand von Clarsbach, einem Ortsteil des Marktes Roßtal. Die vorhandene Freileitung überspannt hier auch Siedlungsgebiet, namentlich Wohngrundstücke.

Der Markt Roßtal stimmt dem Projekt als Freileitung nur zu, wenn die entsprechenden Abstandsregelungen, die für Freileitungen bei HGÜ-Trassen nach § 3 BBPlG gelten, auch eingehalten werden und das Vorhaben daher im Bereich Clarsbach nicht in der bestehenden Trasse geführt wird. § 4 BBPlG ist dementsprechend um eine allgemein gültige Abstandsregelung für Freileitungen bei Drehstromprojekten zu ergänzen. Auch eine Ausnahme für den Ersatzneubau darf es dabei nicht geben.

Der Markt Roßtal spricht sich weiter dafür aus, dass das Projekt Netzverstärkung und -ausbau zwischen Raitersaich, Ludersheim, Sittling und Altheim als Erdkabelpilotprojekt im Bundesbedarfsplan mit "F" bezeichnet wird. Sollten die genannten Abstandsregelungen nicht einzuhalten sein, muss dementsprechend zwingend ein Erdkabelabschnitt im Bereich Clarsbach gebildet werden und auf Verlangen der für die Zulassung des Vorhabens zuständigen Behörde muss die Leitung auf dem jeweiligen technisch und wirtschaftlich effizienten Teilabschnitt nach Maßgabe dieser Vorschrift als Erdkabel errichtet werden.

Der Markt Roßtal verweist auf den Entwurf des Landesentwicklungsprogramms Bayern, in dem unter Ziffer 6.1.2 der folgende Grundsatz der Raumordnung vorgesehen ist: Planungen und Maßnahmen zum Neubau oder Ersatzneubau von Höchstspannungsfreileitungen sollen energiewirtschaftlich tragfähig unter besonderer Berücksichtigung der Wohnumfeldqualität der betroffenen Bevölkerung sowie der Entwicklungsmöglichkeiten der betroffenen Kommunen (z.B. für Bau-, Gewerbe- und Erholungsgebiete) und der Belange des Orts- und Landschaftsbildes erfolgen. Beim Ersatzneubau von Höchstspannungsfreileitungen sollen erneute Überspannungen von Siedlungsgebieten ausgeschlossen werden. Der Markt Roßtal spricht sich für ein striktes Überspannungsverbot bei Höchstspannungsleitungen aus. Der Ortsteil Clarsbach muss künftig von einer Überspannung durch Höchstspannungsfreileitungen zwingend verschont bleiben.

Der Projektsteckbrief zum Vorhaben Netzverstärkung und -ausbau zwischen Raitersaich, Ludersheim, Sittling und Altheim muss im Anhang zum Entwurf zum Netzentwicklungsplan 2030 dahingehend geändert werden, dass auch im Bereich Clarsbach eine Neutrassierung vorgesehen wird.

Der Veröffentlichung dieses Schreibens wird zugestimmt.

Mit freundlichen Grüßen,

Johann Völkl
Erster Bürgermeister
Markt Roßtal
Tel. 09127 901031
j.voelkl@rathaus.rosstal.de


P.S.: Das angefügte Schreiben wurde ihnen ergänzend auf dem Postweg übermittelt.

Beitragsanhang

markt_rosstal_0.pdf [ PDF | 688.72 KB ]