Vom 16. April bis zum 28. Mai hatte die Öffentlichkeit Gelegenheit, sich zu den ersten Entwürfen des Netzentwicklungsplans Strom 2014 und des Offshore-Netzentwicklungsplans 2014 zu äußern. Das Interesse ist sehr groß: Viele Bürgerinnen und Bürger sowie Vertreter aus Politik, Gemeinden, Behörden, Unternehmen und der Wissenschaft haben sich am diesjährigen Konsultationsverfahren beteiligt. Alle fristgerecht eingereichten Stellungnahmen werden gleichermaßen berücksichtigt und bearbeitet. Dazu zählen die Stellungnahmen, die per E-Mail oder über die Website bis zum 28.05.2014 23:59 Uhr eingereicht wurden sowie alle postalisch eingereichten Stellungnahmen mit einem Poststempel bis zum 28.05.2014.
Überblick Stellungnahmen
Veröffentlichung der Stellungnahmen
Alle Stellungnahmen werden von den Übertragungsnetzbetreibern einzeln geprüft und weiter verarbeitet. Der Großteil aller Beiträge ist per Post eingegangen und musste zunächst digitalisiert und erfasst werden. Die Erfassung, Prüfung und Bearbeitung der Stellungnahmen sowie deren Veröffentlichung hatte daher noch einige Zeit in Anspruch genommen, so dass der Zählerstand mit der Angabe der eingegangenen Stellungnahmen erst nach vollständiger Erfassung die Anzahl aller Konsultationsbeiträge angezeigt hat.
Es werden ausschließlich die Stellungnahmen veröffentlicht, von deren Verfassern uns das Einverständnis dazu vorliegt. Sollten Sie eine Veröffentlichung Ihrer Stellungnahme auf unserer Webseite netzentwicklungsplan.de wünschen, teilen Sie uns Ihr Einverständnis dafür bitte mit. Konsultationsteilnehmer, die Ihre Stellungnahme über die Website oder per E-Mail abgeben, erhalten dazu einen Link an Ihre verwendete E-Mail-Adresse. Alternativ sowie für alle postalischen Einsendungen teilen Sie uns Ihr Einverständnis bitte per E-Mail mit.
Was passiert mit den Stellungnahmen?
Die Stellungnahmen werden in einem mehrwöchigen Prozess von den Übertragungsnetzbetreibern geprüft und ausgewertet und fließen in die Überarbeitung der ersten Entwürfe ein. Die zweiten Entwürfe, die im Sommer 2014 veröffentlicht werden, enthalten eine zusammenfassende Erklärung, wie die Konsultationsbeiträge NEP und O-NEP beeinflusst haben. Die ÜNB hoffen auf eine rege und konstruktive Beteiligung an der Konsultation 2014.
Von 2013 bis 2017 war ein Offshore-Netzentwicklungsplan (O-NEP) zur Energiegewinnung auf dem Meer zu erstellen. Der O-NEP 2030 (2017) war der letzte zu erstellende O-NEP. Seine Bestandteile werden zukünftig im NEP und im Flächenentwicklungsplan (FEP) des Bundesamts für Seeschifffahrt und Hydrographie fortgeführt.