Im Rahmen der Konsultation vom 4. Februar bis zum 4. März 2019 hat die Öffentlichkeit Gelegenheit, zum ersten Entwurf des Netzentwicklungsplans Strom 2030, Version 2019, Stellung zu beziehen. Alle per E-Mail eingesandten oder über die Konsultationsmaske eingegebenen sachlichen Stellungnahmen, für die eine Einverständniserklärung zur Veröffentlichung vorliegt, werden hier sukzessive veröffentlicht. Die Veröffentlichung postalisch eingesandter Stellungnahmen ist leider nicht möglich.
Überblick Stellungnahmen
907 Stellungnahmen wurden abgegeben.
764 Stellungnahmen wurden veröffentlicht.
Zusammenfassung
Die Energiewende verändert die Energieinfrastruktur nachhaltig. Diesen Weg zur zukunftsfähigen Strominfrastruktur gehen die Übertragungsnetzbetreiber mit weitreichender Unterstützung von Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Bürgern. Um die Perspektiven, das Wissen und die Vorschläge aller gesellschaftlichen Gruppen bei der Erstellung des Netzentwicklungsplans mit einzubeziehen, haben die Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) den ersten Entwurf des Netzentwicklungsplans (NEP) Strom 2030 (2019) am 04.02.2019 auf www.netzentwicklungsplan.de veröffentlicht. Anschließend wurde der NEP vom 04.02. bis zum 04.03.2019 zur öffentlichen Konsultation gestellt.
Von den 907 Stellungnahmen zum ersten Entwurf des NEP 2030 (2019) wurden 763 von Privatpersonen eingereicht, die damit wie in den vergangenen Konsultationen den überwiegenden Teil der Einwender stellen. 143 Stellungnahmen wurden von Institutionen eingereicht. Zum Vergleich: Zum ersten Entwurf des vorhergehenden NEP 2030 (2017) nahmen 1.916 Privatpersonen und 200 Institutionen Stellung. Zusätzlich wurden 17 Stellungnahmen zum Offshore-Netzentwicklungsplan (O-NEP) 2030 (2017) abgegeben.
Im Vergleich zur Konsultation der ersten Entwürfe des NEP und des O-NEP 2030 (2017), zu denen insgesamt 2.133 Stellungnahmen abgegeben wurden, ist die Gesamtzahl an Beiträgen in der Konsultation des NEP um rund 57 % zurückgegangen – und das nahezu durchgängig bei allen Absendergruppen. Dabei fällt auf, dass der Rückgang der Stellungnahmen von Privatpersonen in absoluten Zahlen vor allem diejenigen Projekte betrifft, zu denen in den vergangenen Konsultationen der größte Anteil an Stellungnahmen eingegangen war (DC3 / 4, DC5, P44 / P44mod, P53). Die Projekte P44 / P44mod sowie P53 (Raitersaich – Ludersheim – Sittling – Altheim) bilden anteilsmäßig erneut Schwerpunkte der projektbezogenen Einsendungen im Rahmen dieser Konsultation – wenn auch in einem gegenüber dem vorherigen NEP in einem deutlich reduzierten Umfang. Die Konzentration der Beiträge auf einige sehr konkrete Projekte hat zur Folge, dass mit rund 680 Stellungnahmen etwa 75 % aller Einsendungen aus der Regelzone von TenneT kamen, die meisten davon wiederum erneut aus Bayern.
Die ÜNB nehmen die erneut gute Beteiligung am Konsultationsverfahren und die in den Beiträgen geäußerten Bedenken sehr ernst. Daher wurden die Stellungnahmen inhaltlich geprüft und in den einzelnen Kapiteln des zweiten Entwurfs des NEP 2030 (2019) zu vielen der genannten Themen in den Stellungnahmen Bezug genommen.
Informationen zu konkreten Projekten und weiteren thematischen Schwerpunkten, die von den Konsultationsteilnehmern angesprochen wurden, wie zum Beispiel Eingangsgrößen oder Stromtransite, finden Sie im Konsultationskapitel des zweiten Entwurfs des Netzentwicklungsplans Strom.
Stellungnahme der NRM Netzdienste Rhein-Main GmbH, Theodor-Heuss-Allee 110, 60486 Frankfurt am Main:
Für die zukünftige Leistungsbereitstellung im Frankfurter Stadtgebiet geht der NEP 2030 (2019) nicht weit genug. Die Verbindung TenneT-Amprion über Kriftel kann bei starken Leistungsflüssen vom TenneT- ins Amprion-Netz (Off-Shore-Einspeisungen) in wenigen Jahren an die Kapazitätsgrenze kommen. Som…
Sehr geehrter Damen und Herren,
in Anlage übersende ich Ihnen im Aufttrag von Landrat Johann Kalb die Stellungnahme des Landkreises Bamberg zum Entwurf des NEP 2030 (2019).
Der Landkreis Bamberg lehnt einen weiteren Ausbau von Stromtrassen durch den Landkreis weiterhin vollumfänglich ab und hält damit an seiner Stellungnahme zum NEP 2030 (2017) fest. Auf die im Rahmen der Konsoltution zum NE…
Betreff: Stellungnahme
Sehr geehrte Damen und Herren,
der Stellungnahme unserer Bügerinitiative ist eigentlich nichts hinzuzufügen.Ich schließe mich da, in allen Argumenten, vollkommen an.
Ich bin aber ein intuitiver Mensch und ich glaube die pure Anwessenheit dieses Konverters wird die Menschen hier krank machen.Sie unterschätzen die Kraft der Psyche.Vorschungsergebnisse und Tests von unpart…
Betreff: P53 - Einbeziehung der Marktgemeinde Feucht
Sehr geehrte Damen und Herren,
als Bewohnerin von Feucht bin ich bereits zahlreichen Immisionen dun Emmsission durch die Bundesstaße, Autobahn und S- Bahn ausgesetzt.
Nun werde ich auch durch die Stromtrasse betroffen. Die Grünflächen in Feucht sind knapp. Im Ergebnis sind nur die schützenswerten Flächen wie Feuchtwiesen udn Bannwald ni…
Betreff: Stellungnahme zum NEP 2030 (2019)
Birgit S.
Stellungnahme zum NEP 2030 (2019)
Die folgende Stellungnahme bezieht sich auf den ersten Entwurf des NEP 2030
(2019)
Sehr geehrte Damen und Herren,
wie viele Argumente müssen kommen? Egal wie viele, Sie machen unbeirrt
weiter. Egal was für Gesundheitsrisiken, egal wie teuer diese Projekte für
den Stromkunden wird. Die Energi…
Betreff: NEP Strom 2030 und O-NEP 2030, Version 2019 Markt Feucht
Sehr geehrte Damen und Herren,
es ist schlichtweg unmöglich, daß wenige Tage vor Ende der
Eintragungsfrist für Einwendungen eine Stromtrassenverlagerung anvisiert
wird.
Als Mitglied des Marktgemeinderates Feucht lege ich vehement Widerspruch
ein, gegen die von Ihnen neu geplante Verlegung der Höchststromtrasse an
da…
Stellungnahme der Gemeinde Zeilarn vom 28.02.2019
Die Gemeinde Zeilarn bittet um die Überprüfung des Ziel- bzw. Einspeisepunktes der folgenden Maßnahme: Nr. BBP 2015: 32, M-Nr. M 212, Maßnahme Abzweig Pirach, ÜNB: TTG
Die bis dato vorgestellten Einspeisepunkte der o.g. Maßnahme des ÜNBTTG sollen aus Sicht der Gemeinde Zeilarn überprüft werden.
Bei der Leitungsplanung wurde der aktuell a…
Das Projekt P 53 mit der Maßnahme M 54 kann keinesfalls zu einem Leitungsneubau in bestehender Trasse über Winkelhaid führen. Es würden zahlreiche Häuser überspannt, die heute nicht betroffen sind. Es stehen ausreichend Ausweichmöglichkeiten zur Verfügung.
Peter K.
Betreff: NEP Konsultation, Landesbund für Vogelschutz (LBV) Coburg
Sehr geehrte Damen und Herren, anbei erhalten Sie die Stellungnahme des LBV-Coburg zur weiteren Verwendung.
Mit freundlichen Grüßen Alexander Ulmer
Aus folgenden Gründen lehne ich die geplante Trasse ab:
Feucht stellt für die privaten Stromkunden bereits zu mehr als 70 Prozent Strom aus regenerativen Quellen zur Verfügung. Dies soll in Zukunft weiter ausgebaut werden. Deshalb fordere ich verstärkt Stromgewinnen dezentral als Alternative zu Höchstspannungstrassen mit Strom aus Nord- und Mitteldeutschland.
Ich bezweifle, dass eine Höchstsp…
Betreff: Stellungnahme zum NEP 2030 (2019)
Sehr geehrte Damen und Herren,
anbei die Stellungnahme der Gemeinde Ebersdorf b.Coburg vorab per Mail.
Die folgende Stellungnahme bezieht sich auf den ersten Entwurf des NEP 2030 (2019).
Mit einer Veröffentlichung der Stellungnahme auf www.netzentwicklungsplan.de sind wir einverstanden.
Mit freundlichen Grüßen
Dagmar Unziker
Gemeinde E…
Betreff: Konsultationsverfahren zum ersten Entwurf zum Netzentwicklungsplan Strom 2030 (2019); Hier: Projekt P43 und P43 mod
Sehr geehrte Damen und Herren,
anbei erhalten Sie vorab die Stellungnahme der Gemeinde Petersberg im Konsultationsverfahren zum ersten Entwurf zum Netzentwicklungsplan Strom 2030 (2019) für das Projekt P43 Netzverstärkung und -ausbau zwischen Mecklar und Bergrheinfeld/…
Betreff: NEP Strom 2030 und O-NEP 2030, Version 2019 Markt Feucht
Sehr geehrte Damen und Herren
hiermit möchte ich als Fraktionssprecherin von Bündnis90/Die Grünen eine Stellungnahme zum oben genannten NEP/O-NEP abgeben
Aus folgenden Gründen lehnen wir die geplante Trasse ab:
Wir fordern Stromgewinnen dezentral als Alternative zu Höchstspannungstrassen mit Strom aus Nord- und Mitteldeuts…
Ich lehne eine Leitungstrasse ab, die durch das Gemeindegebiet von Feucht und die angrenzenden Naturräume verläuft, da das Selbstverwaltungsrecht des Marktes erheblich eingeschränkt wird. Die Betrachtung eines größeren Korridors für die Leitungstrasse lehne ich nach wie vor ab! Ich fordere als mündiger Bürger, dass die Bürgerbeteiligung künftig mit aussagekräftigen Unterlagen und ausreichender E…
Alle Mitzeichnungen: 72 Veröffentlichte Mitzeichnungen: 46
Betreff: Stellungnahme zum Netzentwicklungsplan 2030
Sehr geehrte Damen und Herren,
in der Anlage meine Stellungnahme zum Netzentwicklungsplan Strom 2030.
Mit freundlichen Grüßen
Gregor R.