In­for­ma­ti­ons- und Dia­log­ver­an­stal­tung zum zwei­ten Ent­wurf NEP 2030 (2019)

Zur Veröffentlichung des zweiten Entwurfs des Netzentwicklungsplans Strom 2030 (2019) luden die vier Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) am 30. April 2019 zur Informations- und Dialogveranstaltung in das VKU-Forum in Berlin.

Die ÜNB stellten den rund 70 anwesenden Teilnehmerinnen und Teilnehmern die wesentlichen Ergebnisse des nach der Konsultation überarbeiteten und ergänzten Netzentwicklungsplans vor. Darüber hinaus gab es die Gelegenheit, sich an verschiedenen Thementischen mit den Expertinnen und Experten direkt auszutauschen.

Nach der Begrüßung durch Moderatorin Eva Hegge-Goldschmidt (50Hertz) stellte Mario Meinecke (TenneT) die wesentlichen Neuerungen und Ergebnisse des zweiten Entwurfs vor, bevor die Vertreter der Fach-Arbeitsgruppen in einer allgemeinen Diskussionsrunde die Fragen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer beantworteten.

Im Rahmen der Konsultation waren insgesamt 906 Stellungnahmen eingegangen, davon der überwiegende Teil per E-Mail und durch Privatpersonen. Die Stellungnahmen wurden inhaltlich geprüft und der erste Entwurf des NEP 2030 (2019) auf dieser Basis überarbeitet. Neben den Anpassungen aufgrund der Konsultationsbeiträge, wurden im zweiten Entwurf weitere Inhalte ergänzt. Dazu zählen die Netzanalysen der Szenarien A 2030 und C 2030, die Nachhaltigkeitsprüfung der vorgeschlagenen Maßnahmen im Szenario B 2035 im Falle eines kompletten Kohleausstiegs, die Analysen zur Systemstabilität sowie Kosten-Nutzen-Analysen der Interkonnektoren.

Die Netzanalysen für die Szenarien A 2030 und C 2030 stimmen weitgehend mit denen des Szenarios B 2030 überein. Das Szenario B 2035 und die berechnete Sensitivität ohne den Einsatz von Kohlekraftwerken zeigen darüber hinaus, dass die identifizierten Maßnahmen nachhaltig sind und sich auch unter veränderten Rahmenbedingungen als erforderlich erweisen.

Die Bewertung der Systemstabilität auf Basis des Szenarios B 2035 hat ergeben, dass es erhebliche Bedarfe für stationäre und insbesondere regelbare Blindleistungskompensationsanlagen geben wird. Die Gründe hierfür sind der steigende Anteil erneuerbarer Energien sowie die höhere Auslastung des Bestandnetzes. Die dafür nötigen Kompensationsanlagen wurden im zweiten Entwurf erstmals als Maßnahmen ausgewiesen und auch bei den Kosten berücksichtigt. Dadurch sind auch die ausgewiesenen Kosten im Vergleich zum ersten Entwurf nochmals gestiegen.

Sollten Sie Fragen zu der Veranstaltung oder zu besprochenen Themen haben, wenden Sie sich gerne per E-Mail an uns. Wir werden Ihr Anliegen gerne an die zuständigen Expertinnen und Experten weiterleiten.

Die Präsentation der Veranstaltung steht zum Download zur Verfügung: