16.11.2015 - 20:06 | Daniel B. | NEP

Betreff: Stellungnahme zum NEP 2025

Sehr geehrte Damen und Herren,
ich widerspreche hiermit dem „Netzentwicklungsplan Strom 2025 Version 2015 1. Entwurf, insbesondere den geplanten Netzausbaumaßnahmen Korridor DC5/DC6 Süd-Ost-Passage sowie DC3 des Netzentwicklungsplans Strom wie folgt:
1. Die geplanten Annahmen bezüglich des Ausbaus der Erneuerbaren Energien sind in allen Szenarien zu niedrig angesetzt.
Der tatsächliche Ausbau der regenerativen Energien lag in den letzten 20 Jahren immer über den politisch vorgegebenen Szenarien.
Außerdem ist der regionale Ausbau der Windenergie in Bayern und Baden-Württemberg zu niedrig angesetzt.

2. Nicht berücksichtigt wird im Netzentwicklungsplan der verstärkte Ausbau von dezentralen Speichern. In Verbindung mit PV-Anlagen werden bereits heute vermehrt tausende Speicher in Deutschland installiert.
Hier kann in den nächsten zehn Jahren eine Speicherkapazität von mehreren GWh aufgebaut werden. Hiermit können im Jahr mehrere TWh Strom gespeichert werden.
(http://www.ise.fraunhofer.de/de/veroeffentlichungen/veroeffentlichungen-pdf-dateien/studien-und-konzeptpapiere/studie-100-erneuerbare-energien-in-deutschland.pdf)
Der Stromspeicherhersteller E3/DC bietet mit seinem größten Anteilseigner der EWE AG bereits Regelenergie aus PV-Anlagen mit Batterien an. Eine Einbindung von Elektromobilen in die Lade- und Entladestruktur wird in 2016 realisiert.
Bei der Einbindung eines Tesla Model S stehen hiermit 80 kWh Speicherkapazität für die Regelung zur Verfügung.
Bei Neuzulassungen von knapp 3 Millionen PKW mit zukünftig immer mehr Elektromobilen in Deutschland können im Jahr zwischen 1 GWh und 30 GWh Speicherkapazität zugebaut werden.

3. Die Speicherung von Strom mit Power to Gas wurde in ihren Szenarien nicht beachtet. Hier kann das bestehende Erdgasnetz zur Einspeicherung von Methan bzw. Wasserstoff verwendet werden.
Die bestehenden Gaskraftwerke z.B. in Irsching können dann zur regenerativen Stromerzeugung verwendet werden.
(http://www.ise.fraunhofer.de/de/veroeffentlichungen/veroeffentlichungen-pdf-dateien/studien-und-konzeptpapiere/studie-100-erneuerbare-energien-in-deutschland.pdf)

4. Die Versorgungssicherheit wird durch mehrere 100 km lange HGÜ-Leitungen gefährdet. Die Gefahr von terroristischen Anschlägen steigt. Außerdem fehlen beim Ausfall der Leitung nach einem möglichen Unwetter oder Schneebruch mehrere GW-Erzeugungsleistung.
Bei dezentraler Einspeisung von Solar- & Windstrom in der Niederspannung oder der Mittelspannung steigt hingegen die Versorgungssicherheit, da diese Leitungen mit der n+1-Regel als Ring aufgebaut sind.

5. Reduzierte Schwungmassen haben keine negativen Auswirkungen auf den sicheren Netzbetrieb. Moderne Solar- und Windwechselrichter können die Blindleistung und die Frequenz regeln.
Durch den Betrieb von Windkraftanlagen und Solaranlagen im Teillastbereich kann positive oder negative Regelenergie in sehr viel kürzerer Zeit (< 1 s) als bei konventionellen Kraftwerken bereitgestellt werden.
Der Betrieb von Kohle- und Atomkraftwerken mit rotierenden Generatoren ist für den sicheren Netzbetrieb nicht mehr notwendig. Diese müssen in windreichen oder sonnenreichen Zeiten nicht mit 50 % ihrer Nennleistung bereitstehen um für die Netzstabilität zu sorgen.

6. Es muss erst ab einem Ausbau der Photovoltaik auf über 60 GW und Wind von 50 GW ohne Netzausbau an mehreren Tagen in größeren Gebieten im Jahresverlauf abgeregelt werden.
Denn bei Betrachtung der Daten der Leipziger Strombörse über die gleichzeitige Erzeugung von PV-Anlagen und Windkraft steigt die gemeinsame Erzeugungsleistung kaum über 35 GW an, bei einer installierten Leistung von 38 GW Windkraftanlagen und 38 GW Photovoltaikanlagen.

7. Vorrangig sollte der dezentrale Netzausbau auf der Niederspannung und Mittelspannung unter anderem mit regelbaren Ortsnetztrafos sowie dynamischen PV-Anlagen und Windkraftanlagen vorangetrieben werden.
Der lokale Netzausbau in Verbindung mit dem dezentralen Ausbau der Erneuerbaren Energien wurde nicht weiter untersucht, obwohl dieser kostengünstiger ist.
(http://www.sfv.de/artikel/fernuebertragungstrassen_oder_speicherausbau.htm)

8. Der Ausbau der langen HGÜ-Trassen untergräbt den Einspeisevorrang von Erneuerbaren Energien durch das EEG. Denn über diese Trassen wird hauptsächlich Braunkohlestrom transportiert.
Dieser verdrängt dann in Bayern und Baden-Württemberg regional erzeugten Wind- und Solarstrom.
Durch den weiteren Ausbau der Braunkohlekraftwerke werden aber die Auswirkungen des Klimawandels auf die Grundrechte der deutschen Bürger missachtet.

9. Nicht verständlich ist warum der Einspeisepunkt bei Wolmirstedt nahe eines Braunkohlereviers liegt. Es ist davon auszugehen dass hier unnötige Leitungskapazitäten für alte Braunkohlekraftwerke geschaffen werden.
Da die Kosten der Leitung mit garantierter Rendite von über 9 % auf die Netzentgelte umgelegt werden, entstehen hier dem Stromkunden unnötige Kosten, da die Leitung nicht ausgelastet sein wird. Tatsächlich wird die meiste Zeit Braunkohlestrom ins europäische Ausland (Schweiz, Österreich, Frankreich und Italien) transportiert.
Durch die Ausarbeitung des Ausbedarfs durch die Netzbetreiber entsteht ein Konflikt zwischen den wirtschaftlichen Interessen der Konzerne und dem tatsächlich benötigten Netzausbaubedarf. Dieser führt zu unnötig hohen volkswirtschaftlichen Kosten.
Die oben genannten Punkte zeigen schwere methodische Mängel an der Ausarbeitung des Netzentwicklungsplans.
Deshalb lehne ich als betroffener Anwohner explizit die Umsetzung der beiden Tassen DC5/DC6 & DC3 ab. Denn durch den vermehrten Transport von Strom aus Kohlekraftwerken entstehen der deutschen Volkswirtschaft unnötig hohe Kosten.

Ich bin damit einverstanden, dass die Stellungnahme online veröffentlicht wird.
Außerdem stehe ich Ihnen auch für ein persönliches Gespräch oder Rückfragen zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Daniel B.