22.02.2017 - 17:40 | Dieter W. | NEP

Sehr geehrte Damen und Herren,
zum 2. Entwurf des Netzentwicklungsplans 2014 möchte ich folgende Stellungnahme abgeben:
Der Stromnetzausbau sollte nur aufgrund der erneuerbaren Energien ausgebaut werden und nicht für unnötige Kohlestromeinspeisungen.
Daher sollte insbesondere die Bundesnetzagentur einen überdimensionierten Netzausbau noch ein¬mal gründlich überprüfen und für eine notwendige Anpassung sorgen.
Es ist nicht nachvollziehbar, dass die neuen Stromleitungen weitgehend dem weiteren Betrieb von Kohlekraftwerken dienen.
Der oft verwendete Begriff: Neue Leitungen für neue Energien führt die Bürger geradezu an der Nase herum. So wird keine Akzeptanz für die Energiewende geschaffen.
Schon heute (2017) stehen in Deutschland ca. 30000 Windräder und es führen mehrere 10000 Km Stromtrassen durch unser Land. Wo soll das enden?
Eine lebenswerte Zukunft kann so nicht entstehen!
Ich fordere daher neue technische und innovative Lösungen um den Netzausbau zu reduzieren.
Die folgenden Punkte sind beim NEP 2030 zu prüfen und zu berücksichtigen:
• Räumlich nahe Gaskraftwerke in den Verbrauchszentren
• HGÜ Stromtrassen als Erdverkabelung (ohne Ausnahmen)
• Power to Gas- Technologie
• dezentrale Energieerzeugung
• KKW- Technologie
• Stromtragfähigkeit bestehender Leitungen erhöhen
• Smart Grid
• Reduzierung des Energietransportbedarfs durch Zusammenlegung von Erzeugung und Verbrauch
• mehr Erzeugung von EE im Süden
• mehr Speicherkapazität im Süden
• Großbatterien
• Ortsnetztranformatoren können den teuren Netzausbau verhindern
Bis zum Jahr 2030 sollte es möglich sein, durch neue technische und innovative Lösungen den Netzausbau auf das notwendige Maß zu reduzieren.
Dazu muss der Netzentwicklungsplan neu überarbeitet werden und das EnLag sowie das Bundesbedarfsplangesetz (BBPIG) entsprechend angepasst werden. Danach erst kann über neue Leitungen für die Energiewende entschieden werden.
Der zunehmende Netzausbau ist volkswirtschaftlich nicht sinnvoll, da die Netze für eine bestimmte Belastung ausgelegt werden, die nur an wenigen Tagen im Jahr erreicht wird – das ist unnötig teuer und aufwendig.
Die Bürgerinitiative bittet die Bundesnetzagentur eindringlich, die gemachten Vorschläge sorgfältig zu prüfen und zu berücksichtigen.

Die Aufrüstung der Wechselstromleitungen von 220 kV auf 380 kV wird damit begründet, dass im Fall einer Störung einer großen Gleichstromleitung (HGÜ) für den reibungslosen Ersatztransport des Stroms gesorgt werden muss (n-1-Sicherheit). Die HGÜ-Leitungen sind aber überwiegend für den internationalen Stromtransport vorgesehen und hier dem Transport eines Strommixes, der zum Großteil Kohle- und Atomstrom enthält. Für die Sicherheit der Stromversorgung in Deutschland sind diese Höchstspannungsleitungen nicht erforderlich. Einer zusätzlichen Aufrüstung der Wechselstromleitung für den eventuellen Ausfall einer unnötigen HGÜ-Leitung kann ich nicht zustimmen.
Die Erforderlichkeit der HGÜ-Leitung wird in der Öffentlichkeit unter anderem immer wieder damit begründet, dass der im Norden Deutschlands erzeugte Windstrom in den Süden transportiert werden muss. Diese Aussage ist nachweislich falsch; die Bürger werden hier wissentlich und absichtlich über den wahren Hintergrund des überdimensionierten Leitungsausbaus getäuscht.


Mit dem Bau der HGÜ-Trassen kann auf Jahrzehnte hin die Überproduktion an Braunkohlestrom eingespeist werden, Dadurch verfehlt die Bundesregierung nachhaltig die gesetzten CO2-Ziele. Statt den völlig unrealistischen Handel mit CO2-Zertifikatien durch massive Preisgestaltung entgegenzutreten, wird hier die Braunkohleverstromung nachhaltig unterstützt.






Beim Ausbau des HGÜ-Netzes handelt es sich um eine fatale Lenkungsfunktion auf Kosten der Allgemeinheit, da hier gerade die langfristig orientierten und kapitalstarken Finanzinvestoren (Banken, Versicherungen u. a.) „Kasse“ machen wollen. Deren Hauptinteresse besteht in einer langfristig abgesicherten Rendite aus einem regulierten Geschäft, bei Erdverkabelung würde noch mehr „geparktes“ Kapital verzinst werden. Hier fehlen Compliance und die Kontrollfunktion der Bundesnetzagentur, des Parlaments und des Energieausschusses der Bundesregierung für derartige, vermutlich bereits als sittenwidrig einzustufende Vereinbarungen völlig.