26.02.2017 - 18:22 | Aktionsbündnis gegen die Süd-Ost-Trasse | NEP

Konsultation NEP Strom 2030 - Erster Entwurf

Sehr geehrte Damen und Herren,
zu Netzentwicklungsplan 2030 nehme ich für das Aktionsbündnis gegen die Süd-Ost-Trasse wie folgt Stellung:

Der NEP ist nicht rechtskonform

Laut der seit 2007 für Deutschland gültigen Aarhus-Konvention, die eine Öffentlichkeitsbeteiligung bei Entscheidungsverfahren regelt, ist der Netzentwicklungsplan nicht rechtskonform. Beim NEP bleibt den Betroffenen nur die Wahl zwischen „Pest und Cholera“, das heißt zwischen Trassen und Trassen. Dies ist ein eklatant unrechtmäßiges und undemokratisches Vorgehen. Das Aktionsbündnis gegen die Süd-Ost-Trasse fordert Szenarien, die eine Planung ohne den massiven Zubau von neuen Stromleitungen überprüfen, also die Berechnung einer Null-Variante, die ohne neue oder aufgerüstete Übertragungstrassen auskommt.

Denn mit dem NEP bekommen die Bürgerinnen und Bürger eine fertige Planung vorgelegt. Aarhus aber verlangt in Umweltangelegenheiten eine Öffentlichkeitsbeteiligung und einen Gerichtszugang für Einzelpersonen und Umweltverbände, wenn alle Optionen offen sind.

Die Bundesregierung versäumt ihre Pflicht bei der einschlägigen Gesetzgebung. Die völkerrechtlichen Vorgaben der Aarhus-Konvention werden bei Infrastrukturmaßnahmen wie Stromtrassen nur unzulänglich umgesetzt. Damit werden die Leitungen im Netzentwicklungsplan zu Schwarzbauten.

Der vorliegende erste Entwurf des Netzentwicklungsplans (NEP) Strom 2030 muss daher abgelehnt werden.

Diese Stellungnahme ist zur Veröffentlichung im Rahmen der Konsultation NEP Strom 2025 - Erster Entwurf freigegeben.