24.04.2023 - 09:19 | Herbert K. | NEP

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit mache ich von meinem Recht auf Einrede Gebrauch und halte ihnen folgendes vor:

1. Sie haben der Bundesnetzagentur die Vorlage für den Netzentwicklungsplan geliefert die ausschließlich die Profitinteressen der Übertragungsnetzbetreiber bedient und den Erfordernissen der Energiewende, einem leistungsfähigen Verteilnetz für regenerative Energie, im Weg steht. Durch die exorbitant weitersteigenden Kosten werden Mittel gebunden, die für alle anderen alternativen Energieerzeugungssysteme nicht mehr zur Verfügung gestellt werden können.

2. Kostensteigerungen für den Netzentwicklungsplan sind nicht kalkulierbar, führen zu steigenden Netzentgelten und stellen ein soziales Problem für einen großen Teil der Bevölkerung dar. Damit ist eine Sozialverträglichkeit der geplanten Vorhaben, die Grundlage alles politischen Handelns zu sein hat, nicht mehr gegeben.

3. Die Übertragungsnetze dienen fast ausschließlich dem internationalen Stromhandel und nicht der regionalen Energieversorgung. Die erwarteten Profite der Übertragungsnetzbetreiber gehen zu Lasten der anwohnenden Bevölkerung, die auch noch Elektrosmog, ionisierte Staubteilchen sowie durch einen erhöhten Dauerschallpegel gesundheitlich gefährdet wird.

4. Der Netzentwicklungsplan geht von der Vorstellung aus, dass der Energiebedarf von Industriezentren im Süden Deutschlands stetig steigen und dies für die nächsten 100 Jahre so bleiben wird. Diese Annahme läßt außer Acht, dass sich die Industrie in einem Transformationsprozess befindet, dessen Ziel qualitatives und nicht quantitatives Wachstum ist.

5. Der Netzentwicklungsplan unterstellt, dass energieintensive Industriebranchen an ihren jetzigen Standorten verharren und Versorgungsrisiken durch vulnerable Langstreckennetze in Kauf nehmen werden. Die Industriegeschichte lehrt allerdings, dass neben wirtschaftlichen Umfeldfragen wie ausreichend verfügbares Fachpersonal und wirtschaftsfreundliche Politik, die Nähe zu Energiequellen Standorte bestimmen. Deshalb werden sich energieintensive Teile der Industrie entweder regional versorgen können, oder abwandern und lediglich die personalintensiven Teile werden den bisherigen Sitze behalten. Ergo ist die mit dem Netzentwicklungsplan erstellte Prognose unzutreffend, weil wirklichkeitsfremd.

6. Deutschland hat der Atomkraft abgeschworen, der Netzentwicklungsplan belegt allerdings, dass in das europäische Verbundnetz das hier geschaffen werden soll, Atomstrom aus angeschlossenen Ländern wie Finnland, Ukraine, zukünftig Polen, Tschechien und Frankreich eingespeist werden soll. Dies spiegelt nicht den politischen Willen Deutschlands wieder, wie er durch die einschlägigen Gesetze des Bundestags und Bundesrats zum Ausdruck kommt.

7. Das geplante Höchstspannungsnetz trägt nicht der geänderten Sicherheitslage, wie sie am 27.02.2022 im Deutschen Bundestag von Bundeskanzler Scholz eindrucksvoll mit dem Begriff Zeitenwende beschrieben wurde, Rechnung. Höchstspannungsnetze sind verletzlich und militärisch nicht zu schützen. Die geplanten Netzknoten sind willkommene Angriffsziele, die das gesamte geplante europäische Supernetz verwundbar machen.

Als Beispiel wäre der Netzknoten Ludersheim/Winkelhaid der P53, in unmittelbatrer Nähe zum Autobahnkreuz Altdorf der BAB 6 und BAB 3, sowie dem Umspannwerk Ludersheim im Umkreis von wenigen hundert Metern vorrangiges Angriffsziel um mit einem Schlag Verkehrs- und Strominfrastruktur auszuschalten. Die militärischen Konflikte in Serbien, dem Irak und der Ukraine machen anschaulich dass Infrastruktureinrichtungen vorrangige Angriffsziele sind. Der Grundsatz der Dislozierung wird ignoriert. Ich gehe davon aus, dass hier keine Abstimmung mit dem BMVg vorgenommen wurde. Das stellt einen unheilbaren Mangel dar.

8. Aus dem Entwurf des Netzentwicklungsplans geht nicht hervor, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung nach Maßgabe des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahre 2021 vorgenommen wurde. Nachdem es sich hier um die Fortschreibung des vorigen NEP handelt, stellt dies einem unheilbaren Mangel dar.

9. Die geplanten Netze betreffen fast ausschließlich landwirtschaftliche Flächen, die der Versorgung der Bevölkerung mit Nahrungs- und Lebensmitteln dienen. Die irreversible Vernichtung von Produktionsflächen wird nicht durch den Energiehunger elitärer Bevölkerungsschichten gerechtfertigt. Vgl. CO2 Ausstoß der Reichen und Superreichen.

10. Der vorgelegte NEP soll ein Verbundnetz auf europäischer Ebene etabliert werden. Dies widerspricht dem föderalen Grundsatz der EU, der vorgibt Aufgaben auf der niedrigst möglichen Ebene zu lösen. Die EU ist nicht zentralistisch zu strukturieren, dashalb sind auch zentralistisch organisierte Stromnetze wie der European Super Grid nicht mit den vogegebenen EU-Zielen vereinbar.

All die vorgetragenen Einzelpunkte ergeben jeweils für sich, oder zusammengenommen die Begründunhg, dass der vorgelegte 1. Entwurf des Netzentwicklungsplanes verworfen werden muss.

Der vorgestellte Netzentwicklungsplan belegt weder die Erfordernis, noch erfüllt er die ökologischen und ökonomischen Anforderungen an eine zwingend notwendige Energiewende.

Mit freundlichen Grüßen,

Herbert K.

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