24.04.2023 - 20:09 | Ralph K. | NEP

Betreff: Konsultation Netzentwicklungsplan Strom 2037 / 2045 (2023), 1. Entwurf

Sehr geehrte Damen und Herren,



ich übersenden Ihnen nachfolgend meine Einwände als Stellungnahme zum NEP
2037/2045.



1. In den Betrachtungen der Energienetze wird stets von
Ausfallsicherheit gesprochen. Die Energieübertragungsinfrastruktur ist aber
nicht nur hinsichtlich Ausfallsicherheit zu konzipieren, sondern auch
hinsichtlich einer technischen Angreifbarkeit / Störsicherheit. Dieser im
internationalen Gebrauch als „Vulnerability“ bezeichnete Aspekt zeigt, dass
auch Themen einer gewollten – gegebenenfalls auch gewaltsamen Störung –
berücksichtigt werden müssen. Die geplanten und teilweise sehr langen
HGÜ-Leitungen sind eine leicht angreifbare und verletzliche Infrastruktur,
die es zu vermeiden gilt. Ein Angriff im Verteilnetzbereich führt dagegen
nur zu kleinräumigen Störungen.
2. Die in der Öffentlichkeit dargestellte Notwendigkeit des
Windstromtransports vom Norden in den Süden ist schon aus dem Grund nicht
richtig, weil das erzeugte Volumen nicht einmal für den Bedarf im nördlichen
Teil Deutschlands ausreicht. An windreichen Tagen gibt es dann z. B. keinen
Bedarf im Süden. Wenn der Strom aus erneuerbaren Energien dort verbraucht
oder gespeichert werden würde, wo er erzeugt wird, gäbe es keine
Netzengpässe. Eine dezentrale Stromerzeugung macht lange Stromtrassen, die
vorzugsweise dem innereuropäischen Stromhandel dienen, überflüssig.
3. Durch die fehlende Transparenz des Informationsprozesses werden die
Mitspracherechte und die Akzeptanz der betroffenen Städte, Gemeinden und
deren Bürger nicht nur behindert, sondern bewusst verhindert. Das ist in
besorgniserregendem Maße unethisch und undemokratisch, da der vom Netzausbau
betroffene Bürger als wichtigster Stakeholder außen vor bleiben soll,
getäuscht und möglicherweise sogar belogen wird. Damit widerspricht die
Umsetzung des Projektes möglicherweise Art. 14 III GG und ist
verfassungsrechtlich höchst bedenklich. Die auch von Deutschland
unterzeichnete Aarhus-Konvention wird einfach übergangen.
4. Wenn seitens der ÜNB das vorgeschriebene NOVA-Prinzip konsequent
angewendet werden würde, könnte die Transportkapazität allein durch
Austausch der Leiterseile verdoppelt werden. Neue Beseilungstechniken, wie
Hochtemperaturleitungen, aber auch Leiterseilmonitoring und
Lastflusssteuerung mit Phasenschiebern machen HGÜ-Trassen und die meisten
Hochrüstungen im HDÜ-Bereich unnötig. Die dann mögliche bessere digitale
Steuerung wird Netzengpässe vermeiden.
5. Das NOVA-Prinzip wird mit der derzeitigen Festlegung der Renditen
durch die BNetzA ad absurdum geführt: Es kann nicht sein, dass beim Neubau
von Leitungen eine höhere Rendite garantiert wird als bei der Optimierung
oder Verstärkung bestehender Leitungen. Wer würde da nicht möglichst viel
Neubau vorziehen?
6. Die Stärkung des europäischen Binnenmarktes durch das
Stromexportland Nr. 1 Deutschland, durch das Oligopol von Stromnetzanbietern
mit monopolistischen Strukturen geht weit über den Grundversorgungsauftrag
der Bundesregierung für elektrische Energie im Rahmen der Daseinsvorsorge
und auch gegen das Gemeinwohlprinzip hinaus.
7. Gesundheitliche Auswirkungen für die an der Trasse wohnenden
Menschen und die massiven Eingriffe in die Natur und das Wohnumfeld der
Betroffenen, die Auswirkungen auf das Landschaftsbild und die
Naturhaushalte, finden ebenfalls so gut wie keine Berücksichtigung im
Netzentwicklungsplan. Das „Schutzgut Mensch“ existiert hier scheinbar
überhaupt nicht. Dies zeigt auch die Tatsache, dass es keine verbindliche
bundesweite Abstandsregelung zur Wohnbebauung gibt (wie z. B. bei
Windkraftanlagen in Bayern).
8. Die Verteilung der Lasten des unter dem Deckmantel der Energiewende
überdimensionierten Leitungsausbaus über das Netzentgelt auf die Schultern
der Bürger ist im höchsten Maße sozial ungerecht, stiftet enormen Unfrieden
und wird die schon heute sehr hohe Energiearmut weiterwachsen lassen. Mit
dem laut Seite 224 des NEP veranschlagten Investitionssumme nur für das
Zubaunetz in Höhe von 239,7 Milliarden Euro werden die Kosten für die
kleinen Verbraucher explodieren. Warum gibt es keinerlei Hinweis auf die
Finanzierungskosten? Der Einsatz von Gaskraftwerken mit gespeichertem grünen
Wasserstoff bei Dunkelflauten wäre wesentlich günstiger als dieser
Netzausbau.
9. Die Entscheidungen, die bezüglich der Energiewende getroffen werden,
sind Generationsentscheidungen. Das Netz der Zukunft muss flexibel sein. Es
muss in der Lage sein, regional erzeugte Energien auch regional zu
verteilen. Dazu braucht es auch Speichermöglichkeiten und Flexibilität. Das
heißt, es geht um das Verteilnetz, in das auch über 90 Prozent der
erneuerbar erzeugten Energien eingespeist werden. Der in diesem NEP geplante
Netzausbau ist insgesamt überdimensioniert, weder wirtschaftlich vertretbar
noch umweltverträglich und damit insgesamt nicht genehmigungsfähig.
Grundsätzlich muss überdacht werden, ob der Netzentwicklungsplan nicht von
unabhängigen Gutachtern und Wissenschaftlern zu erstellen ist.
10. Die Energiewende ist ein Projekt der gesamten Gesellschaft.
Gesellschaftliche Akzeptanz kann nur dann erreicht werden, wenn man die
Menschen nicht vor vollendete Tatsachen stellt. Der von Gewinnmaximierung
einiger weniger auf Kosten der Bevölkerung und die Festlegung einer
zentralistischen geprägten Struktur des überdimensioniert geplanten
Netzausbaus wird diese Akzeptanz nicht finden.
11. Die HGÜ-Gleichstromtrassen dienen lediglich dem Ausbau des
internationalen Stromhandels und der Gewinnmaximierung einiger weniger
Unternehmen auf Kosten der Umwelt und der betroffenen Anwohner und letztlich
auch auf Kosten einer bisher erfolgreichen Energiewende. Die Stromerzeugung
der Zukunft muss dezentral erfolgen. Die HGÜ-Leitungen fördern eine
zentralistische Energieerzeugung in Zukunft statt aus klimaschädlicher
Stein- und Braunkohle, dann vom virtuellen Großkraftwerk Offshore und vor
allem forciert sie die Erzeugung von vermeintlich billigem Atomstrom aus dem
Ausland.
12. Der Netzentwicklungsplan zeigt nicht, dass der dringend notwendige
Ausbau der Verteilnetze extrem vernachlässigt wurde und wird. Stattdessen
sollen mit dem N-1-Argument zahlreiche Wechselstromtrassen auf 380 KV
hochgerüstet werden. Da es in Bezug auf die Energiewende keinerlei
nachgewiesenen Bedarf für den Bau der Gleichstromtrassen gibt, ist auch die
Verstärkung der 220 KV Bestandstrassen nicht notwendig. Diese Maßnahmen
bedeuten erheblich höhere Gesundheitsrisiken für die Anrainer. Dabei geht es
nicht um die angeblich eingehaltenen Grenzwerte gegenüber elektrischen und
magnetischen Feldern. Das Risiko, verstärkt für Kinder, kommt von
ionisierten Partikeln in der Luft, die vom Wind auch über diese
Abstandsgrenzen hinaus verfrachtet werden.
13. Die erhöhten Gesundheitsrisiken (Krebs, Leukämie, etc.) im Umfeld
von Hoch.- und Höchstspannungstrassen sind durch zahlreiche Studien belegt.
Die Strahlenschutzkommission hat sich mit dem Thema auseinandergesetzt und
fordert schon seit dem Jahr 2013, dass vor dem Bau neuer Leitungen weitere
Humanstudien unter gut kontrollierten Bedingungen stattfinden müssen. Auch
die Bundesanstalt für Strahlenschutz hat im Jahr 2017 weitergehende
Untersuchungen gestartet. Bis heute liegen keine belastbaren Ergebnisse vor.
Die Anrainer werden zu Versuchsobjekten. Auch die Erdverkabelung birgt
großes zerstörerisches Potential, wie riesige Schneisen durch Wälder,
Bodenerwärmung bei landwirtschaftlich genutzten Flächen, Zerstörung des
Bodenlebens über hunderte von Kilometern, etc.
14. Konsequentes und nachhaltiges Verfolgen einer dezentralen
Energiewende benötigt keine der geplanten HGÜ-Leitungen. Eine räumliche
Verschiebung der Energie, z. B. von Nord nach Süd, hilft bei Dunkelflauten
nicht weiter. Für eine zeitliche, bedarfsangepasste Verschiebung steht
inzwischen ausgereifte Speichertechnik in Form von Gaskavernen zur
Verfügung. Auch Gaskraftwerke, welche in Zukunft mit erneuerbarem Methan
eingesetzt werden können, sind über Jahre eine wesentlich kostengünstigere
Option.
15. Das Verfahren der Netzentwicklung insgesamt ist nicht geeignet, die
Öffentlichkeit tatsächlich einzubeziehen. Für diejenigen ohne Internetzugang
ist eine Teilnahme nahezu unmöglich. Auch für interessierte Bürger ist eine
Online-Teilnahme nur mit erheblichem Aufwand möglich. Die Aufforderungen zur
Teilnahme an Konsultationen häufen sich. Diese werden zwar veröffentlicht,
bleiben aber ohne jede Konsequenz. Persönliche Antworten sind nicht
vorgesehen. Für den Bürger ist es daher nicht mehr nachvollziehbar, wie und
ob die Stellungnahmen im Rahmen der Planung berücksichtigt werden.
Gesetzlich vorgeschriebene Bürgerbeteiligung und Transparenz sieht anders
aus.
16. Die Entwicklung von Alternativen (z.B. Smart-Grid) und
Speichermedien (Power-to-Gas, LOHC, Redox-Flow Batterien) wird nicht
gefördert, sondern blockiert, sowie deren Ausbau behindert. Der aktuelle NEP
geht zwar auch auf diese Themen ein, jedoch verweist TenneT in diversen
Veranstaltungen darauf, dass diese Techniken erst nach der Umsetzung der
Netzpläne zum Tragen kommen. Das ist kontraproduktiv für die Energiewende
und das Erreichen der Klimaziele.
17. Die Hochrüstung von 220 KV Bestandstrassen (P53, P482) auf 380 KV,
mit zum Teil mehreren Systemen, wird meist mit dem Alter dieser Leitungen
und dem sogenannten Stand der Technik begründet. Das ist klar erkennbar ein
Denkfehler. Bei diesen Trassen können im Rahmen normaler Wartungsarbeiten
einzelne Masten oder Kabelabschnitte ausgetauscht werden. Auch die
Übertragungskapazität lässt sich durch bekannte Maßnahmen (z. B. WAFB)
optimieren. Die unnötige Verstärkung auf 380 KV bedeutet auch wesentlich
größere gesundheitliche Risiken für die Anwohner.
18. Der Bau transeuropäischer Stromleitungen in Verbindung mit dem
EU-weit auf Wettbewerb basierendem Marktmodell zielt nach wie vor auf die
Errichtung einer europäischen „Kupferplatte“. Damit soll angeblich die
Energieversorgung zu jeder Zeit und an jedem Ort sichergestellt werden.
Dieses Modell hat sich, wie seinerzeit auch Desertec, als Trugschluss
herausgestellt. Die Energiewende findet dezentral und kleinräumig statt. Sie
folgt einem zellularen Ansatz, d. h. von Zelle zu Zelle, von Region zu
Region und nur noch zu einem geringen Teil über das Übertragungsnetz.
19. Immer wieder findet man in der Kommunikation der ÜNB den Hinweis,
dass bestehende Grenzwerte für elektromagnetische Felder durch die geplanten
Leitungsbaumaßnahmen eingehalten werden. So sind die Grenzwerte in
Deutschland mit 500 µT für die zulässige magnetische Induktion (magnetische
(Kraft) Flussdichte) im internationalen Vergleich (Vorsorgewert Schweiz:
1µT, USA: 0,2µT) viel zu hoch. Infolgedessen kann eine Trasse wesentlich
näher an Wohnbebauungen herangeführt werden, was zu massiven psychischen
Belastungen der Anwohner führt, die mit der Ungewissheit über die
gesundheitlichen Risiken leben müssen. Eindeutig sind jedoch die bei
Forschungen ermittelten Werte von bestimmten Krankheitsfällen im Umfeld von
Höchstspannungstrassen, die eine Erhöhung von 30 bis 7ß Prozent über dem
normalen Durchschnitt nachweisen.

Diese Einwendungen sind zur Veröffentlichung freigegeben.





Mit freundlichen Grüßen



Ralph K.






Veröffentlichte Mitzeichnungen

  • Beatrix M.
  • Holger M.