Stellungnahmen 2014

Vom 16. April bis zum 28. Mai hatte die Öffent­lichkeit Gelegen­heit, sich zu den ersten Ent­würfen des Netz­ent­wick­lungs­plans Strom 2014 und des Offshore-Netz­ent­wick­lungs­plans 2014 zu äußern. Das Interesse ist sehr groß: Viele Bürger­innen und Bürger sowie Ver­treter aus Politik, Gemein­den, Behör­den, Unter­nehmen und der Wissen­schaft haben sich am dies­jährigen Konsul­tations­verfahren beteiligt. Alle frist­gerecht einge­reichten Stellung­nahmen werden gleicher­maßen berück­sichtigt und bear­beitet. Dazu zählen die Stellung­nahmen, die per E-Mail oder über die Web­site bis zum 28.05.2014 23:59 Uhr einge­reicht wurden sowie alle posta­lisch einge­reichten Stellung­nahmen mit einem Post­stempel bis zum 28.05.2014.

Überblick Stellungnahmen

26.066 Stellungnahmen wurden abgegeben.
10.593 Stellungnahmen wurden veröffentlicht.

Veröffentlichung der Stellungnahmen

Alle Stellungnahmen werden von den Übertragungs­netz­betrei­bern einzeln geprüft und weiter ver­arbei­tet. Der Groß­teil aller Bei­träge ist per Post einge­gangen und musste zunächst digi­tali­siert und er­fasst werden. Die Erfassung, Prü­fung und Bear­beitung der Stellung­nahmen sowie deren Ver­öffent­lichung hatte daher noch einige Zeit in Anspruch genommen, so dass der Zähler­stand mit der Angabe der ein­ge­gangenen Stellung­nahmen erst nach voll­ständiger Er­fassung die Anzahl aller Konsultations­beiträge angezeigt hat.

Es werden ausschließlich die Stellung­nahmen veröffent­licht, von deren Ver­fassern uns das Ein­ver­ständ­nis dazu vorliegt. Sollten Sie eine Ver­öffent­lichung Ihrer Stellung­nahme auf unserer Webseite netzentwicklungsplan.de wünschen, teilen Sie uns Ihr Ein­verständnis dafür bitte mit. Konsultations­teil­neh­mer, die Ihre Stellung­nahme über die Website oder per E-Mail abgeben, erhalten dazu einen Link an Ihre ver­wendete E-Mail-Adresse. Alternativ sowie für alle posta­lischen Ein­sendungen teilen Sie uns Ihr Ein­verständnis bitte per E-Mail mit.

Was passiert mit den Stellungnahmen?

Die Stellungnahmen werden in einem mehr­wöchi­gen Prozess von den Über­tragungs­netz­betreibern geprüft und ausge­wertet und fließen in die Über­arbeitung der ersten Ent­würfe ein. Die zweiten Ent­würfe, die im Sommer 2014 ver­öffent­licht werden, ent­halten eine zusammen­fassende Erklärung, wie die Kon­sultations­beiträge NEP und O-NEP beein­flusst haben. Die ÜNB hoffen auf eine rege und konstruk­tive Beteiligung an der Konsultation 2014.

Von 2013 bis 2017 war ein Offshore-Netzentwicklungsplan (O-NEP) zur Energiegewinnung auf dem Meer zu erstellen. Der O-NEP 2030 (2017) war der letzte zu erstellende O-NEP. Seine Bestandteile werden zukünftig im NEP und im Flächenentwicklungsplan (FEP) des Bundesamts für Seeschifffahrt und Hydrographie fortgeführt.

Veröffentlichte Beiträge zum NEP 2014

Es wurden noch keine Stellungnahmen veröffentlicht.

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