Im Rahmen der Konsultation vom 4. Februar bis zum 4. März 2019 hat die Öffentlichkeit Gelegenheit, zum ersten Entwurf des Netzentwicklungsplans Strom 2030, Version 2019, Stellung zu beziehen. Alle per E-Mail eingesandten oder über die Konsultationsmaske eingegebenen sachlichen Stellungnahmen, für die eine Einverständniserklärung zur Veröffentlichung vorliegt, werden hier sukzessive veröffentlicht. Die Veröffentlichung postalisch eingesandter Stellungnahmen ist leider nicht möglich.
Überblick Stellungnahmen
Veröffentlichung der Stellungnahmen
Vor der Veröffentlichung werden die Stellungnahmen geprüft und Beiträge von Privatpersonen anonymisiert. Bitte haben Sie daher Verständnis, dass nach Erklärung des Einverständnisses bis zur Veröffentlichung ein gewisser Bearbeitungszeitraum benötigt wird. Damit alle Stellungnahmen, für die eine Einverständniserklärung vorliegt, möglichst schnell publiziert werden können, wird bei Serienbriefen nur die erste Einsendung veröffentlicht und um eine Liste der weiteren Absender ergänzt.
Was passiert mit den Stellungnahmen?
Alle rechtzeitig eingegangenen Stellungnahmen werden durch die Übertragungsnetzbetreiber in einem mehrwöchigen Prozess dokumentiert, ausgewertet und bearbeitet. Mehrfache Einsendungen des gleichen Beitrags von einer Person werden als eine Stellungnahme berücksichtigt. Die Stellungnahmen werden nicht individuell bestätigt oder beantwortet, sondern angemessen in den zweiten überarbeiteten Entwurf des NEP eingearbeitet. Dazu werden die Übertragungsnetzbetreiber am Anfang eines jeden Kapitels darlegen, in welcher Form die Stellungnahmen in den NEP eingeflossen sind.