Gemeinsam mit der Veröffentlichung der ersten Entwürfe vom Netzentwicklungsplan 2030 (NEP) sowie Offshore-Netzentwicklungsplan 2030 (O-NEP) startete am 31. Januar 2017 die Konsultationsphase. Alle Interessensträger hatten bis zum 28. Februar 2017 die Gelegenheit zur Äußerung. Die Stellungnahmen konnten während der Konsultationsphase auf dieser Webseite, per E-Mail oder postalisch eingereicht werden. Parallel hat die Bundesnetzagentur mit der Prüfung der ersten Entwürfe für den NEP und O-NEP begonnen.
Überblick Stellungnahmen
Veröffentlichung der Stellungnahmen
Die eingegangenen Stellungnahmen werden von den vier Übertragungsnetzbetreibern kategorisiert und geprüft. Mehrfache Einsendungen des gleichen Beitrags von einer Person werden als eine Stellungnahme berücksichtigt. Zudem werden alle per E-Mail eingesandten oder über die Konsultationsmaske übermittelten sachlichen Stellungnahmen, für die eine Einverständniserklärung zur Veröffentlichung vorliegt, online auf dieser Webseite veröffentlicht.
Was passiert mit den Stellungnahmen?
Alle fristgerecht eingereichten Stellungnahmen werden gleichermaßen berücksichtigt und bearbeitet. Dazu zählen die Stellungnahmen, die per Mail oder über die Webseite eingereicht wurden sowie alle postalisch eingereichten Stellungnahmen mit einem Poststempel bis zum 28.2.2017.
Die Stellungnahmen werden nicht individuell bestätigt oder beantwortet, sondern angemessen in den zweiten überarbeiteten Entwurf des NEP oder des O-NEP eingearbeitet. Dazu werden die Übertragungsnetzbetreiber am Anfang eines jeden Kapitels des NEP und des O-NEP darlegen, in welcher Form die Stellungnahmen in den NEP und den O-NEP eingeflossen sind.
Von 2013 bis 2017 war ein Offshore-Netzentwicklungsplan (O-NEP) zur Energiegewinnung auf dem Meer zu erstellen. Der O-NEP 2030 (2017) war der letzte zu erstellende O-NEP. Seine Bestandteile werden zukünftig im NEP und im Flächenentwicklungsplan (FEP) des Bundesamts für Seeschifffahrt und Hydrographie fortgeführt.